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Zwangsvollstreckung

Verfasst: 14. Jan 2024, 19:37
von StratBi
Moin moin,

habe das Forum gegoogelt, weil ich seit einigen Tagen Fragen zu einer "Zwangsvollstreckung" gegen mich habe.

Diese Woche habe ich ein Schreiben vom "Obergerichtsvollzieher" erhalten.
"In der Zwangsvollstreckungssache XYZ Sparkasse, Aktenzeichen XYZ 123, habe ich bei ihnen wegen einer Teilforderung EUR 4.000,00 einschließlich Kosten und Zinsen zu vollstrecken.
Die Forderung muss bis zum 24. Januar bezahlt werden."

Danach folgt noch etwas "Rechtsbelehrung", und weiter unten dann noch "Falls der Gläubiger zustimmt, sind monatliche Ratenzahlungen i H v EUR 800,00 möglich."

Die Forderung an sich ist wohl berechtigt.
Ich war vor über 10 Jahren hochverschuldet, habe das zum überwiegenden Teil abgezahlt und erledigt bekommen, diese Forderung ist ein(im Verhältnis zu der damaligen Gesamtschuld kleiner) Restposten.
Eine "Insolvenz" habe ich damals aus verschiedenen Gründen nie angemeldet.

Meine Fragen die ich vor allem im Kopf habe:
- Muss bei so einem Schreiben nicht auch eine Aufstellung beigefügt sein, wie sich die Forderung zusammensetzt?
Grundsätzlich ist die Forderung wohl berechtigt, ich würde aber gerne einmal drüberschauen wegen evtl. verjährter Zinsen etc.(das Schreibe vom Gerichtsvollzieher besteht aus nur einer Seite mit der Ankündigung der Zwangsvollstreckung)
- Ich kann die Gesamtsumme nicht bis zum 24. Januar bezahlen.
Macht es Sinn, mit dem Gerichtsvollzieher über einen "Vergleich" zu sprechen. In Höhe von 50-70%, die ich dann ggf. sofort bezahlen könnte - oder ist dafür der Zug bereits abgefahren?

Zur "Erklärung" vielleicht noch - "reden" kann man natürlich immer. Aber ich habe vor 10-12 Jahren unzählige Gespräche geführt mit Ra, Gerichtsvollziehern, Inkasso, Gerichten usw. - und wenn es hier erfahrungsgemäß keinen Sinn mehr macht nochmal über eine "Lösung" zu sprechen, dann würde ich mir dir "Bettelei" gern ersparen.

Wenn jemand eine Meinung oder Tipps auf Basis von eigener Erfahrung besteuern könnte, wäre ich dafür sehr verbunden.


Danke und Grüße...

Re: Zwangsvollstreckung

Verfasst: 14. Jan 2024, 23:26
von Nie_mehr_Schulden
Guten Abend,

als ich noch nicht in der Insolvenz war, da konnte ich seinerzeit beim Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung machen bis zu 6 Monate. Dies habe ich auch in Anspruch genommen.

Einen Vergleich kann der OGV natürlich nicht aushandeln. Da müsstest du dich schon an den Gläubiger wenden, das Gleiche gilt für die Forderungsaufstellung.

Re: Zwangsvollstreckung

Verfasst: 15. Jan 2024, 15:13
von StratBi
Okay, stimmt wohl.
Bzgl. dem "Vergleich mit dem OGV" hatte ich einen Denkfehler.
Danke dir.

Re: Zwangsvollstreckung

Verfasst: 15. Jan 2024, 19:36
von robo
Ja, Denkfehler.
Der GV ist ja nur ein Vollzieher = Vollstrecker.
Der Henker quasi.
Das Urteil haben zuvor schon andere gesprochen.

Allerdings hatte ich immer sehr nette GV (bis auf einen),
ein besonders netter hat seinen Auftrag immer genau durchgelesen und dann, in meinem Beisein, einige Positionen gestrichen und mir dabei erklärt: "Das ist ja längst verjährt, das geht hier so nicht!"

Also, sei freundlich zu Deinem GV (das sind, glaube ich, fast immer "OGV"),
wenn er kommt, biete ihm / ihr einen Kaffee oder so an, und einen Stuhl und beantworte alle Fragen ehrlich.

Und keinesfalls durch die (offene oder geschlossene) Tür auf ihn schiessen !!
(das ist wohl schon öfter vorgekommen, wenn man der Presse glauben darf)

Re: Zwangsvollstreckung

Verfasst: 16. Jan 2024, 10:13
von habwiederwas
Gerichtsvollzieher sind ganz normale Menschen, die jeden Tag nur ihren Job machen .
Nicht mehr und nicht weniger.
Und WG. Schulden wurde noch nie jemand aufgehängt. Also sind sie auch keine Henker.
Solche Vergleiche braucht hier niemand, und Tips wie "durch die Tür......." umso weniger.

Re: Zwangsvollstreckung

Verfasst: 16. Jan 2024, 10:55
von robo

Re: Zwangsvollstreckung

Verfasst: 21. Jan 2024, 18:21
von StratBi
Oh, Verbalerotiker hats hier auch? Schade.
Ich schau mal nach dem "Blockier Button".

Ablauf war/ist bis jetzt so:
GV angerufen "Ne, da müssen sie beim Gläubiger unter der Nummer 123... anrufen."
Gläubiger "Da brauchen wir ein Aktenzeichen, das gibt Ihnen der GV."
GV "Stimmt, hier ist das Aktenzeichen..."
Gläubiger " Damit müssen Sie jetzt bitte eine andere Kollegin unter folgender Nummer anrufen..."
Dort: "Okay, ja, vielleicht ist hier noch etwas möglich. Aber dazu müssen Sie mit Frau XYZ sprechen - und die ist krank, und kommt erst am Montag wieder."

Aufgrund von eingeschränkten Bürozeiten etc., hat alleine der Spaß insg. drei Tage gedauert.
Aber nun bin ich frohen Mutes, dass ich Frau XYZ morgen unter der richtigen Nummer, mit dem richtigen Aktenzeichen erreichen werde. :)

Jemand eine Meinung od. Erfahrung damit, auf wieviel Prozent Abschlag man bei einer sofortigen Einmalzahlung verhandeln kann? Hälfte? Dreiviertel?

Re: Zwangsvollstreckung

Verfasst: 21. Jan 2024, 19:19
von robo
Typisch ... (für Inkasso Fuzzies).

Aber zu Deiner Frage:
StratBi hat geschrieben: 21. Jan 2024, 18:21 ...
Jemand eine Meinung od. Erfahrung damit, auf wieviel Prozent Abschlag man bei einer sofortigen Einmalzahlung verhandeln kann? Hälfte? Dreiviertel?
Willst Du selbst "verhandeln" ?
Dann: "Schlechte Karten" ... m.E.

Wenn es bei Dir 'was zu holen' gibt (vom Konto oder beim Arbeitgeber) - warum sollte ein Gläubiger dann auf das Geld verzichten ? Er hat schliesslich einen Titel und kann warten.

M.E. hättest Du bessere Chancen, je älter und kränker Du bist.
Und wenn ein Profi für Dich verhandeln würde (Schuldnerberater).
Und wenn ein Dritter Dir einen Betrag zur Verfügung stellt: "Max ... EURO, einmalig, ... jetzt das oder gar nichts!" So irgendwie. Dann könntest Du Glück haben, dass der Gläubiger zugreift.
Motto: Besser den Spatz in der Hand ...

btw ... Wen meintest Du mit "Verbalerotiker" ?

Re: Zwangsvollstreckung

Verfasst: 22. Jan 2024, 02:01
von Ben1986
Mahlzeit. Weiß jemand hier den Ablauf wenn ein Gläubiger ein Vollstreckungstitel hat? Bekommt man als Schuldner vor der Pfändung den Vollstreckungsbescheid und hat man dann immernoch 14 Tage Zeit für Einspruch oder eben Zahlung des vollstreckbaren Betrages? Meine Frage ist aus Interesse für den Notfall ;) ,damit ich den Ablauf kenne.

So müsste der Ablauf sein ? Das ist was ich aus dem Internet gefunden habe.

Re: Zwangsvollstreckung

Verfasst: 22. Jan 2024, 06:46
von StratBi
Moin,

bei mir waren es diese 14 Tage.
Allerdings fehlten von Anfang an schon ein paar Tage, weil zwischen Datum auf dem Brief des GV, und dem Tag wo es bei mir im Briefkasten lag, lagen erstaunliche 4 Tage.
Dann war Wochenende, dann war ein notwendiger Ansprechpartner nicht/nur schwer erreichbar.
Kann also ggf mal knapp werden.