Zwangsvollstreckung
Verfasst: 14. Jan 2024, 19:37
Moin moin,
habe das Forum gegoogelt, weil ich seit einigen Tagen Fragen zu einer "Zwangsvollstreckung" gegen mich habe.
Diese Woche habe ich ein Schreiben vom "Obergerichtsvollzieher" erhalten.
"In der Zwangsvollstreckungssache XYZ Sparkasse, Aktenzeichen XYZ 123, habe ich bei ihnen wegen einer Teilforderung EUR 4.000,00 einschließlich Kosten und Zinsen zu vollstrecken.
Die Forderung muss bis zum 24. Januar bezahlt werden."
Danach folgt noch etwas "Rechtsbelehrung", und weiter unten dann noch "Falls der Gläubiger zustimmt, sind monatliche Ratenzahlungen i H v EUR 800,00 möglich."
Die Forderung an sich ist wohl berechtigt.
Ich war vor über 10 Jahren hochverschuldet, habe das zum überwiegenden Teil abgezahlt und erledigt bekommen, diese Forderung ist ein(im Verhältnis zu der damaligen Gesamtschuld kleiner) Restposten.
Eine "Insolvenz" habe ich damals aus verschiedenen Gründen nie angemeldet.
Meine Fragen die ich vor allem im Kopf habe:
- Muss bei so einem Schreiben nicht auch eine Aufstellung beigefügt sein, wie sich die Forderung zusammensetzt?
Grundsätzlich ist die Forderung wohl berechtigt, ich würde aber gerne einmal drüberschauen wegen evtl. verjährter Zinsen etc.(das Schreibe vom Gerichtsvollzieher besteht aus nur einer Seite mit der Ankündigung der Zwangsvollstreckung)
- Ich kann die Gesamtsumme nicht bis zum 24. Januar bezahlen.
Macht es Sinn, mit dem Gerichtsvollzieher über einen "Vergleich" zu sprechen. In Höhe von 50-70%, die ich dann ggf. sofort bezahlen könnte - oder ist dafür der Zug bereits abgefahren?
Zur "Erklärung" vielleicht noch - "reden" kann man natürlich immer. Aber ich habe vor 10-12 Jahren unzählige Gespräche geführt mit Ra, Gerichtsvollziehern, Inkasso, Gerichten usw. - und wenn es hier erfahrungsgemäß keinen Sinn mehr macht nochmal über eine "Lösung" zu sprechen, dann würde ich mir dir "Bettelei" gern ersparen.
Wenn jemand eine Meinung oder Tipps auf Basis von eigener Erfahrung besteuern könnte, wäre ich dafür sehr verbunden.
Danke und Grüße...
habe das Forum gegoogelt, weil ich seit einigen Tagen Fragen zu einer "Zwangsvollstreckung" gegen mich habe.
Diese Woche habe ich ein Schreiben vom "Obergerichtsvollzieher" erhalten.
"In der Zwangsvollstreckungssache XYZ Sparkasse, Aktenzeichen XYZ 123, habe ich bei ihnen wegen einer Teilforderung EUR 4.000,00 einschließlich Kosten und Zinsen zu vollstrecken.
Die Forderung muss bis zum 24. Januar bezahlt werden."
Danach folgt noch etwas "Rechtsbelehrung", und weiter unten dann noch "Falls der Gläubiger zustimmt, sind monatliche Ratenzahlungen i H v EUR 800,00 möglich."
Die Forderung an sich ist wohl berechtigt.
Ich war vor über 10 Jahren hochverschuldet, habe das zum überwiegenden Teil abgezahlt und erledigt bekommen, diese Forderung ist ein(im Verhältnis zu der damaligen Gesamtschuld kleiner) Restposten.
Eine "Insolvenz" habe ich damals aus verschiedenen Gründen nie angemeldet.
Meine Fragen die ich vor allem im Kopf habe:
- Muss bei so einem Schreiben nicht auch eine Aufstellung beigefügt sein, wie sich die Forderung zusammensetzt?
Grundsätzlich ist die Forderung wohl berechtigt, ich würde aber gerne einmal drüberschauen wegen evtl. verjährter Zinsen etc.(das Schreibe vom Gerichtsvollzieher besteht aus nur einer Seite mit der Ankündigung der Zwangsvollstreckung)
- Ich kann die Gesamtsumme nicht bis zum 24. Januar bezahlen.
Macht es Sinn, mit dem Gerichtsvollzieher über einen "Vergleich" zu sprechen. In Höhe von 50-70%, die ich dann ggf. sofort bezahlen könnte - oder ist dafür der Zug bereits abgefahren?
Zur "Erklärung" vielleicht noch - "reden" kann man natürlich immer. Aber ich habe vor 10-12 Jahren unzählige Gespräche geführt mit Ra, Gerichtsvollziehern, Inkasso, Gerichten usw. - und wenn es hier erfahrungsgemäß keinen Sinn mehr macht nochmal über eine "Lösung" zu sprechen, dann würde ich mir dir "Bettelei" gern ersparen.
Wenn jemand eine Meinung oder Tipps auf Basis von eigener Erfahrung besteuern könnte, wäre ich dafür sehr verbunden.
Danke und Grüße...