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Offene Forderung Finanzamt

Verfasst: 6. Jan 2024, 10:17
von stephanstorkmann
Hallo,

aus meiner Selbständigkeit existiert noch eine Forderung veim Finanzamt in Höhe von ca. 4000 €.

Nun fange ich am 15.01.24 an zu arbeiten und möchte dann auch gerne so schnell wie möglich die offene Forderung begleichen. Da ich diesen Betrag nicht auf einmal zahlen kann, muss ich das ganze in Raten machen.

Nun sagte man mir bereits das das Finanzamt wohl keine Ratenzahlung akzeptieren muss und daher frage ich mich was ich am besten tun kann da ich nicht möchte das mein neuer Arbeitgeber direkt eine Lohnpfändung vom Finanzamt bekommt. Eine Kontopfändung liegt bereits vor.

Stelle mir eine Ratenhöhe in Höhe von 300 € vor und würde das dem Finanzamt gerne schmackhaft machen.

Könnt Ihr mir vielleicht Tips geben. Danke

Re: Offene Forderung Finanzamt

Verfasst: 6. Jan 2024, 10:59
von imker
1. Zahle die 300 ausdrücklich mit dem Hinweis: auf die Hauptforderung, sonst können davon zuerst Nebenforderungen getilgt werden

2. das FA will den Betrag regelmäßig in maximal 6 Raten

3. wenn die dafür länger brauchst, stell denen dar, dass monatlich bei den Einnhamen und den sonstigen Ausgaben monatlich nicht als 300 möglich sind

Re: Offene Forderung Finanzamt

Verfasst: 6. Jan 2024, 11:35
von Ben1986
Kurze Zwischenfrage muss ich nach der RSB für 2024 nachträglich dem Treuhänder die Steuererklärung 2024 einreichen wenn zum Beispiel Ende Juni 2024 die RSB erteilt wurde? Dankeschön im Vorraus.

Re: Offene Forderung Finanzamt

Verfasst: 6. Jan 2024, 11:53
von tidus82
Wenn du zur Abgabe verpflichtet bist, dann ja - sonst, naja.. Du bist ja nicht verpflichtet ;)
In meiner Insolvenz habe ich keine Steuererklärung abgegeben, ich hab dem insolvenzverwalter immer nur geschrieben, dass ich nicht verpflichtet bin. Damit hat er sich zufrieden gegeben :D (ist nur eigene Erfahrung, ob das rechtlich in Ordnung war weiß ich nicht)

Re: Offene Forderung Finanzamt

Verfasst: 6. Jan 2024, 12:02
von El Torro
Moin...Das ist ganz einfach beantwortet..Hat der Treuhaender eine Nachtragsverteilung für das Steuer Jahr 2024 beantragt, dann ja. Aber Ich gehe davon aus.das dein Verfahren bereits aufgehoben ist, dann nein.
MfG
El Torro

Re: Offene Forderung Finanzamt

Verfasst: 6. Jan 2024, 12:29
von Ben1986
Dankeschön,gut zu wissen hab ich wieder mehr gemacht als nötig :shock: :D

Re: Offene Forderung Finanzamt

Verfasst: 6. Jan 2024, 15:14
von stephanstorkmann
Ben1986 hat geschrieben: 6. Jan 2024, 12:29 Dankeschön,gut zu wissen hab ich wieder mehr gemacht als nötig :shock: :D
Wieso machst Du eigentlich nicht selber einen Beitrag auf und nutzt meinen Beitrag für Dein Problem?

Re: Offene Forderung Finanzamt

Verfasst: 6. Jan 2024, 15:15
von stephanstorkmann
imker hat geschrieben: 6. Jan 2024, 10:59 1. Zahle die 300 ausdrücklich mit dem Hinweis: auf die Hauptforderung, sonst können davon zuerst Nebenforderungen getilgt werden

2. das FA will den Betrag regelmäßig in maximal 6 Raten

3. wenn die dafür länger brauchst, stell denen dar, dass monatlich bei den Einnhamen und den sonstigen Ausgaben monatlich nicht als 300 möglich sind
Danke Dir

Re: Offene Forderung Finanzamt

Verfasst: 6. Jan 2024, 15:23
von robo
stephanstorkmann hat geschrieben: 6. Jan 2024, 15:14 ...
Wieso machst Du eigentlich nicht selber einen Beitrag auf und nutzt meinen Beitrag für Dein Problem?
Wieso bist Du eigentlich so unfreundlich ?
Hat Dir doch keiner was weggenommen - oder ?
Und ist doch das gleiche Thema ("Schuldner / Finanzamt").
Versteh ich echt nicht.
Bisschen Freundlichkeit schadet keinem.
Gerade auch hier.

Re: Offene Forderung Finanzamt

Verfasst: 6. Jan 2024, 15:54
von Ben1986
Danke robo, du sagst eigentlich alles dazu.