Selbstbehalt
Verfasst: 10. Jun 2019, 13:27
Hallo zusammen!
Es betrifft mich zwar nicht, habe aber mal 2 Fragen zu dem Thema.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Selbstbehalt im Bereich des Unterhaltsrechts identisch mit dem, den wir in der Pfändungstabelle finden.
Der Selbstbehalt setzt sich ja aus verschiedenen Positionen zusammen, u.a. Lebensunterhalt oder Miete, wobei sich die Miete aus Kaltmiete, Nebenkosten und Heizung zusammensetzt.
Wie hoch die augenblickliche Summe für die Miete ist, weiß ich leider nicht, habe aber gelesen, dass wenn die tatsächlichen Mietkosten über der festgelegten summe liegen, kann man den Selbstbehalt entsprechend erhöhen lassen.
Die frage dazu:
Wäre dies, wenn es denn so ist, auch in der Inso anwendbar?
Im kommenden Juli wird die Pfändungstabelle ja wieder angeglichen, wird das bei einem P-Konto automatisch berücksichtigt oder muss man da selber handeln, um den Freibetrag zu erhöhen?
Es betrifft mich zwar nicht, habe aber mal 2 Fragen zu dem Thema.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Selbstbehalt im Bereich des Unterhaltsrechts identisch mit dem, den wir in der Pfändungstabelle finden.
Der Selbstbehalt setzt sich ja aus verschiedenen Positionen zusammen, u.a. Lebensunterhalt oder Miete, wobei sich die Miete aus Kaltmiete, Nebenkosten und Heizung zusammensetzt.
Wie hoch die augenblickliche Summe für die Miete ist, weiß ich leider nicht, habe aber gelesen, dass wenn die tatsächlichen Mietkosten über der festgelegten summe liegen, kann man den Selbstbehalt entsprechend erhöhen lassen.
Die frage dazu:
Wäre dies, wenn es denn so ist, auch in der Inso anwendbar?
Im kommenden Juli wird die Pfändungstabelle ja wieder angeglichen, wird das bei einem P-Konto automatisch berücksichtigt oder muss man da selber handeln, um den Freibetrag zu erhöhen?