Selbstbehalt

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arreis
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Selbstbehalt

Beitrag von arreis »

Hallo zusammen!
Es betrifft mich zwar nicht, habe aber mal 2 Fragen zu dem Thema.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Selbstbehalt im Bereich des Unterhaltsrechts identisch mit dem, den wir in der Pfändungstabelle finden.
Der Selbstbehalt setzt sich ja aus verschiedenen Positionen zusammen, u.a. Lebensunterhalt oder Miete, wobei sich die Miete aus Kaltmiete, Nebenkosten und Heizung zusammensetzt.
Wie hoch die augenblickliche Summe für die Miete ist, weiß ich leider nicht, habe aber gelesen, dass wenn die tatsächlichen Mietkosten über der festgelegten summe liegen, kann man den Selbstbehalt entsprechend erhöhen lassen.
Die frage dazu:
Wäre dies, wenn es denn so ist, auch in der Inso anwendbar?

Im kommenden Juli wird die Pfändungstabelle ja wieder angeglichen, wird das bei einem P-Konto automatisch berücksichtigt oder muss man da selber handeln, um den Freibetrag zu erhöhen?
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Re: Selbstbehalt

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Hi arreis,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Selbstbehalt" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Selbstbehalt

Beitrag von caffery »

arreis hat geschrieben: 10. Jun 2019, 13:27 Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Selbstbehalt im Bereich des Unterhaltsrechts identisch mit dem, den wir in der Pfändungstabelle finden.
Ne, der "Vorrechtsereich" ist natürlich geringer als der Betrag laut Pfändungstabelle. Ansonsten würde die ganze Nummer ja auch überhaupt keinen Sinn ergeben.
arreis hat geschrieben: 10. Jun 2019, 13:27 Wäre dies, wenn es denn so ist, auch in der Inso anwendbar?
Der Vorrechtsbereich kann auch innerhalb der Insolvenz - und unabhängig davon - gepfändet werden. Die Abtretung erfasst nur die Beträge laut Tabelle. Der Zwischenbereich kann und wird dann zusätzlich und unabhängig davon vom entsprechend bevorrechtigten Gläubiger "beackert". (vgl. § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO ivm. § 850d ZPO)
arreis hat geschrieben: 10. Jun 2019, 13:27 Im kommenden Juli wird die Pfändungstabelle ja wieder angeglichen, wird das bei einem P-Konto automatisch berücksichtigt oder muss man da selber handeln, um den Freibetrag zu erhöhen?
Ne, das sollten die Banken selbständig bzw. automatisch berücksichtigen. Es schadet aber sicher nicht, dies zu überprüfen;)
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arreis
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Re: Selbstbehalt

Beitrag von arreis »

Das man den Selbstbehalt, im speziellen bei einem P-Konto, aus den verschiedensten Gründen, im Bereich des Berufslebens, erhöhen lassen kann, haben wir hier schon mehrfach geklärt.

Gibt es auch Erhöhungen des Selbstbehalt im Rahmen des Privatlebens?

Ich denke da im besonderen an Kost für eine medizinische Behandlung, die ein Schuldner benötigt, er sich diese aber nicht leisten kann und die Krankenkasse die Kosten auch nicht übernimmt.
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