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Unregelmäßige Eingänge

Verfasst: 8. Jun 2019, 09:51
von Musikantus
Hallo zusammen,
ich habe seit über einem Jahr einen Arbeitgeber, der gegen Rechnung einen immer wiederkehrenden Betrag auf mein P-Konto zahlt. Jetzt ist es jedoch so, dass es zu extremen Zahlungsverzögerungen kommt und beispielsweise 2 Rechnungen auf einmal bezahlt werden und ich somit in einem Monat quasi kein Gehalt erhielt. Dadurch ist natürlich mein Freibetrag extrem überschritten und wurde von der Bank gesperrt. Und das bringt mich jetzt in existentielle Schwierigkeiten.
Gibt es eine Möglichkeit, den Betrag freizubekommen? Und wenn ja wo? Ich konnte noch keine klare Information dazu im Internet finden.
Danke Euch!

Re: Unregelmäßige Eingänge

Verfasst: 8. Jun 2019, 10:43
von Käsebrot
Wird denn bereits gepfändet? Wenn ja, wo?

Wenn ohnehin nur der unpfändbare Teil aufs Konto geht, lässt sich das per Gerichtsbeschluss pauschal freigeben. Hierfür musst du einen entsprechenden Antrag das zuständige Amtsgericht stellen.

Wenn das Konto gepfändet ist, müsstest du - so weit ich weiß - den Antrag entsprechend an das Gericht stellen, welches den VB erlassen hat.

Re: Unregelmäßige Eingänge

Verfasst: 8. Jun 2019, 10:56
von caffery
Käsebrot hat geschrieben: 8. Jun 2019, 10:43 Wenn das Konto gepfändet ist, müsstest du - so weit ich weiß - den Antrag entsprechend an das Gericht stellen, welches den VB erlassen hat.
Ne, das wäre ja das Mahngericht. Zuständig ist hier in der Regel das Vollstreckungsgericht des Wohnortes das den PfÜB zugestellt hat. Die Ausnahme liegt hier bei öffentlichen Gläubigern die das selbst bearbeiten dürfen/müssen.

Allerdings bin ich mir hier unsicher ob wir hier überhaupt über "Einkommen" im klassischen Sinne reden welches nur unregelmäßig für mehrere Monate "im Paket" ausgezahlt wird oder nicht viel eher über eine (zusätzliche?) unregelmäßige (?) Selbständigkeit. Das würde die Angelegenheit etwas verkomplizieren.

Weiterhin sollten unregelmäßige Zahlungen die den Rahmen des durchschnittlichen Pfändungsfreibetrages nicht überschreiten durch den monatlichen Übertrag bis zu einem gewissen Punkt nur gesperrt und im nächsten Monat (in dem dann nichts aufs Konto kommt?) wieder freigegeben werden.

Ist denn das Konto bereits optimal geschützt? Oder kann man eventuell noch Unterhaltsverpflichtungen durch eine P-Kontobescheinigung ins Feld führen?

Re: Unregelmäßige Eingänge

Verfasst: 8. Jun 2019, 11:28
von Musikantus
Okay, ich beschreibe es etwas genauer.
Das Konto ist gepfändet und auch ein sauberes P-Konto.
Ich bekomme ein Festgehalt beim Arbeitgeber A und ein Gehalt gegen Rechnung beim Arbeitgeber B. Beide Gehälter zusammen ergeben in etwa den Freibetrag des Kontos. (Steuerlich usw. alles sauber).
Die Arbeit bei B ist regelmäßig und seit 1 1/2 Jahren. Es ist immer der identische Betrag. Seit einigen Monaten kann das Unternehmen aus technischen Gründen (bitte nicht nachfragen!) nicht mehr die Rechnungen in seiner Regelmäßigkeit überweisen. Und so wurde jetzt aktuell meine Rechnung für den Monat März gemeinsam mit der Rechnung für April jetzt im Mai überwiesen. Das bedeutet, ich habe jetzt viel zu viel auf dem Konto und dieser überschüssige Betrag wurde durch die Bank gesperrt - obwohl ich einen Monat lang keinen Geldeingang vom Arbeitgeber B hatte. Dass der Arbeitgeber gerade ein Problem mit den Zahlungen hat, wurde auch durch die Presse dokumentiert.
Tja. Was machen? Kann die Bank es gegen den Nachweis der Rechnungen usw. freigeben? Muss ich das Zentrale Vollstreckungsgericht dafür bemühen? Oder das regionale Amtsgericht?

Re: Unregelmäßige Eingänge

Verfasst: 8. Jun 2019, 11:42
von caffery
Musikantus hat geschrieben: 8. Jun 2019, 11:28 Tja. Was machen?
Der gesperrte Betrag wird im nächsten Monat zunächst wieder freigegeben. Wenn es im Durchschnitt also zu keiner dauerhaften Überschreitung des Pfändungsfreibetrages kommt, sollte es zu keiner Auskehrung an den Gläubiger kommen - eben nur u.U. zu zeitweisen Sperrungen bis zum Beginn des nächsten Monats.
Um das genau sagen zu können, müsste man sich den Zusammenhang natürlich ganz genau ansehen.
Musikantus hat geschrieben: 8. Jun 2019, 11:28 Kann die Bank es gegen den Nachweis der Rechnungen usw. freigeben?
Ne, das wird sie nicht machen.
Musikantus hat geschrieben: 8. Jun 2019, 11:28 Muss ich das Zentrale Vollstreckungsgericht dafür bemühen? Oder das regionale Amtsgericht?
Wie gesagt - das Vollstreckungsgericht welches den PfÜB (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) in die Welt gesetzt hat. Wenn Du nicht umgezogen bist, ist es das Deines aktuellen Wohnortes. Der Antrag muss (falls mehere Pfändungen vorliegen) für jeden Gläubiger gestellt werden. Bei öffentlichen Forderungen muss der Antrag auf Vollstreckungsschutz an die betreffende Behörde gestellt werden.

Re: Unregelmäßige Eingänge

Verfasst: 8. Jun 2019, 12:40
von Musikantus
Die Bank hat den Betrag auf telefonische Nachfrage nicht freigegeben und wird ihn auch nicht (einfach so) freigeben.

Re: Unregelmäßige Eingänge

Verfasst: 8. Jun 2019, 19:37
von Käsebrot
Musikantus hat geschrieben: 8. Jun 2019, 12:40 Die Bank hat den Betrag auf telefonische Nachfrage nicht freigegeben und wird ihn auch nicht (einfach so) freigeben.
Die Bank wird auch nen Teufel tun. Der Antrag auf Freigabe ist nur über das Gericht zu stellen.

Aber wie Caffery schon schrieb, der Überhang des Freibetrages würde erst im übernächsten Monat an den Gläubiger ausgekehrt, sodass das Geld ab dem nächsten 1. wieder zur Verfügung steht.