Festgeschriebene Forderung!

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Adler54
Zwischendurchposter
Reaktionen: 0
Beiträge: 5
Registriert: 7. Jun 2019, 16:02

Festgeschriebene Forderung!

Beitrag von Adler54 »

Zur Vorgeschichte:Durch Scheidung,Krankheit,Frühpensionierung war es mir in 2012 nicht mehr möglich meine Verbindlichlkeiten bei einer großen Deutschen Bank zu erfüllen.
Ich kontaktierte eine SB in meinem Ort,wo man mir zu einer PI riet.
Ich habe mich aber dagegen entschieden,da es sich nur um einen Gläubiger handelte und resultierend aus einem Verbraucherkredit,Dispo und einer KK.
Die Forderung wurde dann sehr schnell an ein IKB abgetreten und ich konnte eine Festschreibung für alle drei Forderungen auf eine Summe erreichen die von mir monatlich bedient wurde.
Jährlich wurde ein Einkommensnachweis gewünscht,dem ich auch pünktlich nachkam(selbstverständlich geschwärzt),mit der Bitte um Beibehaltung der monatlichen Rate.Dieses wurde jedes Jahr akzeptiert und mir die noch ausstehende Summe auch immer korrekt ausgewiesen.

Im Februar 2019 war es wieder soweit,Nachweis hingeschickt und ein paar Tage später die Bestätigung okay,die Summe kann beibehalten werden.Aber:Es wären noch zwei weitere Forderungen offen,für die ich um Stundung gebeten hätte? Eine glatte Lüge,es gab keine weitere Forderung,für die ich um Stundung hätte bitten können.
Man verlangte Zahlungen auf die Forderung sofort aufzunehmen.
Ich habe die Angelegenheit einem Anwalt übergeben,auf dessen drei Anschreiben keine Reaktion erfolgte,einen Telefonanruf in meinem Besein beendete der unqualifizierte Inkassovogel abrupt.
Einige Flatterbriefe mit Ankündigung von Hausbesuchen und zwei Anrufen,die ich kurz und knapp mit dem Hinweis auf meinen Anwalt beendete,folgte jetzt ein Schreiben mit Ankündigung des gerichtlichen Mahnverfahrens.
In einem der Briefe des Anwalts erwähnte er auch,das ich seit Januar 2019 wieder verheiratet bin(Kopie Eheurkunde war beigefügt)meine Frau kein eigenes Einkommen hat und somit laut Pfändungstabelle Euro 39,75
zu holen wären.
Da die Vereinbarung(Festschreibung)von denen einseitig gebrochen wurde,sah ich auch keinen Anlass mehr mich daran zu halten und habe denen bis zur engültigen Klärung der Angelegenheit die Einzugsermächtigung entzogen.
Ich habe mich an alle Regeln gehalten und soll mich jetzt von denen vera.. lassen?Ich fühle mich im Recht und
werde auch versuchen das bis aufs Messer zu verteidigen.Für Eure Tips wäre ich sehr dankbar.
Es handelt sich übrigens um die Inkassobude mit dem angeschlossenen Versandhaus.

Zusammenfassung:Es bestanden drei Forderungen,die zu einer zusammengafasst wurden und festgeschrieben wurden.Es ist nicht tituliert ,kein Schuldanerkenntnis unterschrieben worden und auch keine tel. Zusagen
gemacht worden.Die dröseln jetzt die 3 Forderungen wieder auf um mehr Kohle Abzocken zu können.Muss ich mir das gefallen lassen und wie kann ich dagegen vorgehen?
Sorry,viel Text,danke fürs lesen.
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Festgeschriebene Forderung!

Werbung

Hi Adler54,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Festgeschriebene Forderung!" geschaut?
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 398
Beiträge: 2475
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Festgeschriebene Forderung!

Beitrag von caffery »

Tag!

Nun, Du hast ja einen Anwalt beauftragt. Von daher bin ich etwas überrascht, einiges von dem zu lesen. Das Einstellen Deiner Zahlungen war aber doch hoffentlich nicht seine Idee, oder? Das könnte nämlich aus meiner Sicht am Ende ein Fehler gewesen sein.

Wenn es eine schriftliche Vereinbarung gibt die das zum Inhalt hat, was Du beschrieben hast (Zusammenfassung der drei Forderungen mit Festschreibung) dann gilt diese solange sie eingehalten wird. Aus meiner Sicht hättest Du also das Geschreibe des Inkassodienstes im Prinzip ignorieren können und Titulierungsversuchen der "gefledderten" Forderungsbestandteile widersprechen können - da es ja eine gültige Vereinbarung gibt an die sich gehalten wird.

... bzw. wurde. Denn ab dem Moment wo Du die Zahlung eingestellt hast gibt es diese Vereinbarung nicht mehr.

Was genau macht Dein Anwalt denn aktuell in der Sache bzw. welche Strategie hat er denn so? *am Kopf krault*
0
Adler54
Zwischendurchposter
Reaktionen: 0
Beiträge: 5
Registriert: 7. Jun 2019, 16:02

Re: Festgeschriebene Forderung!

Beitrag von Adler54 »

Ehrlich gesagt glaube ich er hat keine so richige Strategie.Darum ersuche ich mir auch hier im Forum Hilfe.
Seine Meinung dazu ist,erst mal die Füße stillhalten und die nächsten Aktionen abwarten.Die Vereinbarung wurde ja nicht von mir gebrochen sondern von der Gegenseite.Die rufen da plötzlich irgendwelche Summen auf,die ich nicht akzeptiere.Er war mit der vorläufigen Einstellung der Zahlungen insoweit einverstanden,da sich ja meine wirtschaftlichen Verhältnisse nach der Heirat verändert hätten.Und bis zur Klärung der Gesamtlage die Zahlungen auszusetzen.
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 398
Beiträge: 2475
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Festgeschriebene Forderung!

Beitrag von caffery »

Wenn die Aufrechterhaltung der Vereinbarung Dein Primärziel war kann ich (soweit ich das aus der Ferne anhand der gegebenen Informationen beurteilen kann) diese Vorgehensweise nicht nachvollziehen.

Aus meiner Sicht ist die oberste Prämisse immer, dass eine rechtlich verbindliche Vereinabrung einzuhalten ist - ganz egal was der Gläubiger veranstaltet. So lange die gültige Vereinbarung eingehalten wird ist das völlig Wumpe. Von daher wäre meine Primärstrategie bei sowas immer: Stoisch weiter zahlen und die Vereinbarung einhalten.

Sowas kommt nämlich auch in der Praxis nicht selten vor. Es gibt ein paar "graue Schafe" in der Branche die ziemlich regelmäßig zu versuchen scheinen die Schuldner gegen Ende von Ratenvereinbarungen zu verunsichern, mutmaßlich um sie zu Fehlern zu bringen (im Wesentlichen die Vereinbarung zu brechen), damit die Gesamtforderung wieder auflebt. Da ist die oberste Devise grundsätzlich: Stur weiter blechen!

Der hier gemeinte Inkassodienst gehört aber eigentlich nicht zu den gemeinten Schafen. Hier ist wohl eher der "Fehler" in deren Automatismus gewesen und in der "Birnigkeit", Unwissenheit oder im Kernarbeitsauftrag der Leute zu suchen die dort in der ersten Reihe beim Forderungsmanagement sitzen.

Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht genau, was ich noch dazu schreiben soll außer mich zu wiederholen. Du hast ja einen Anwalt...

Vielleicht fällt ja jemand anderem etwas schlaues dazu ein.
0
Adler54
Zwischendurchposter
Reaktionen: 0
Beiträge: 5
Registriert: 7. Jun 2019, 16:02

Re: Festgeschriebene Forderung!

Beitrag von Adler54 »

Danke dir für die schnelle Expertise,ich hatte mir schon gedacht das es nicht so einfach gehen würde.Möglicherweise war die Idee mit dem Anwalt nicht die Beste.Hätte vielleicht vorher hier mal anfragen sollen.Aber hätte,hätte Fahrradkette.Jetzt liegt das Kind im Brunnen und ich muss es da möglichst unbeschadet wieder rausholen.
Würdest du mir zustimmen bei folgendem Sachverhalt:Kommt ein Mahnbescheid -Komplettwiderspruch,um meine Verhandlungsposition nicht zu verschlechtern und einer Titulierung entgegenzuwirken?
Habe leider das Gefühl der Anwalt nimmt die Sache nicht ernst genug,oder ist auf dem Gebiet eben nicht genügend informiert.Aber das kann ich bei der Auswahl ja vorher nicht wissen.Ich hatte mir ja professionelle Hilfe erwartet.
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 398
Beiträge: 2475
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Festgeschriebene Forderung!

Beitrag von caffery »

Adler54 hat geschrieben: 7. Jun 2019, 18:14 Würdest du mir zustimmen bei folgendem Sachverhalt:Kommt ein Mahnbescheid -Komplettwiderspruch,um meine Verhandlungsposition nicht zu verschlechtern und einer Titulierung entgegenzuwirken?
Anahnd von dem was Du geschrieben hast leider so ohne Weiteres: Nein
Durch Deine Teilzahlungen ist eine Verjährung ausgeschlossen. Ein weiterer Zahlungsanspruch dürfte grundsätzlich also höchstwahrscheinlich bestehen. Von daher sehe ich hier keine Grundlage für einen Komplettwiderspruch - der würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu eine Klage führen die Du (zumindest größtenteils) aus meiner Sicht nur verlieren kannst.

Allerdings müsste man sich einen solchen Mahnbescheid definitiv ganz genau ansehen bzgl. Zinsen, Kosten, Verrechnung der Teilzahlungen etc. Für mich klingen Deine Worte nach einer alten Citibank- bzw. Targobankforderung. Da dürfte zusätzlich zu dem Inkasso-Spesenkäse auch noch weiteres an mittlerweile unzulässigen Kreditgebühren schlummern. Dafür müsste man sich die alten Verträge ansehen. Ein Teilwiderspruch dürfte hier in jedem Falle dringend angezeigt sein.

Aber für solche Fragen hast Du ja aktuell auch einen Anwalt der den Fall und die Unterlagen kennt (tut mir ja leid!;))
Adler54 hat geschrieben: 7. Jun 2019, 18:14 Habe leider das Gefühl der Anwalt nimmt die Sache nicht ernst genug,oder ist auf dem Gebiet eben nicht genügend informiert.Aber das kann ich bei der Auswahl ja vorher nicht wissen.Ich hatte mir ja professionelle Hilfe erwartet.
Kann ich nicht beurteilen. Für mich klingts wie gesagt komisch. Aber vielleicht weiß ich ja auch nicht alles.
Vielleicht war die grundsätzliche Vereinabrung ja auch so schlecht, unwirtschaftlich und/oder existenzgefährdend, dass eine Weiterführung ohnehin keinen Sinn gemacht hätte. Eventuell ist er der Ansicht eine bessere Vereinbarung erzielen zu können wenn die Inkassobude sich "ausgetobt" hat.
Das kann gut sein. Allerdings klingt es aus Deinen Worten eher so als ob Du ganz unbedingt diese Vereinbarung behalten wolltest...
0
Adler54
Zwischendurchposter
Reaktionen: 0
Beiträge: 5
Registriert: 7. Jun 2019, 16:02

Re: Festgeschriebene Forderung!

Beitrag von Adler54 »

Es war die Deutsche Bank damals und du hast recht, ich hätte versucht die Vereinbarung weiter zu erfüllen. Was aber schwierig geworden wäre, da sich wie schon erwähnt die wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben und die 200 Euro an anderer Stelle benötigt werden. Wie sieht es denn aus mit dem pfändbaren Betrag von 39,75 da werde ich das Ende der Zahlungsverpflichtungen wohl nicht mehr erleben. Machen denn Neuverhandlungen bei dieser Art Spezies überhaupt Sinn?
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 398
Beiträge: 2475
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Festgeschriebene Forderung!

Beitrag von caffery »

Okay, die Triologie aus Kredit, Dispo und Kreditkarte klang so ganz verdächtig nach dem klassischen Targoschen Dreigestirn;)

Im nächsten Monat werden die Pfändungsgrenzen an die Inflation angepasst - sprich: erhöht.
https://www.p-konto-info.de/pfaendungst ... tuell.html
Vermutlich ist dann bei Dir überhaupt nichts mehr pfändbar.

Der Deutsche Inkassodienst ist im Prinzip ein Gläubiger mit dem man im Normalfall durchaus vernünftig verhandeln kann. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass Du irgendwann mal eine bessere Vereinbarung mit denen hinkriegst. Besonders dann, wenn Du es im Rahmen eines außergerichtlichen Einigungsversuchs nach der Insolvenzordnung machen lässt.

... und wenns nicht klappt, kannst Du Dir die Nummer mit dem Insolvenzverfahren ja vielleicht doch nochmal durch den Kopf gehen lassen.
0
Adler54
Zwischendurchposter
Reaktionen: 0
Beiträge: 5
Registriert: 7. Jun 2019, 16:02

Re: Festgeschriebene Forderung!

Beitrag von Adler54 »

Vielen Dank für die positiven Worte, das nimmt mir schon mal wieder etwas den Druck aus dem Kessel. Den Hinweis werde ich befolgen und vielleicht gibt es ja eine Einigung die beide Seiten zufriedenstellt.Nochmals herzlichen Dank für deine wie immer absolut professionellen Kommentare.
0
Antworten