Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?

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Dio B.
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Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?

Beitrag von Dio B. »

Hallo,
bei mir stehen wohl in ein paar Monaten Pfändungsversicher, Gerichtsvollzieher und Co. an.
Darum wollte ich mein Konto schon mal vorsorglich schützen.
Nur habe ich aktuell noch eine Rückführung des Dispos mittels Rückzahlungsvereinbarung laufen.

Nun meinte der Schuldenberater zum Einen, dass mir die Bank wohl, solange der Dispo noch nicht voll zurückgezahlt ist, auch kein P-Konto draus amchen wird.
Oder eben das eingehende Hartz 4 direkt für den Dispo einbehält, sodass ich schlicht kein Geld kriege.
Was auch nicht in meinem Sinn wäre.

Und andererseits wäre ich ohne P-Konto auch gar nicht geschützt, selbst Hartz 4 und Co. könnten direkt ab dem Tag des Eingangs weggepfändet werden. (da der Schutz nur fürs P-Konto gelten würde)

Stimmt das so?
Gibt es, ausser ein neues Konto bei einer anderen Bank anzufangen und dort in P-Konto draus zu machen, noch eine andere Option für mich um Pfändungsschutz zu genießen?
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?

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Hi Dio B.,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?" geschaut?
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caffery
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?

Beitrag von caffery »

Dio B. hat geschrieben: 7. Jun 2019, 15:42 Nun meinte der Schuldenberater zum Einen, dass mir die Bank wohl, solange der Dispo noch nicht voll zurückgezahlt ist, auch kein P-Konto draus amchen wird.
Ich vermute schon, dass sie das machen wird... nur...
Dio B. hat geschrieben: 7. Jun 2019, 15:42 Oder eben das eingehende Hartz 4 direkt für den Dispo einbehält, sodass ich schlicht kein Geld kriege.
Was auch nicht in meinem Sinn wäre.
Sie könnte grundsätzlich Geldeingänge mit den Rückständen verrechnen. Allerdings genießen Sozialleistungen weiterhin einen 2-wöchigen gesetzlichen Verrechnungsschutz.
Dio B. hat geschrieben: 7. Jun 2019, 15:42 Und andererseits wäre ich ohne P-Konto auch gar nicht geschützt, selbst Hartz 4 und Co. könnten direkt ab dem Tag des Eingangs weggepfändet werden. (da der Schutz nur fürs P-Konto gelten würde)

Stimmt das so?
Nicht am Tag des Geldeingangs aber 4 Wochen später wenn bis dahin nicht umgewandelt wurde (bis dahin wirds gesperrt). Ansonsten stimmt das so.
Dio B. hat geschrieben: 7. Jun 2019, 15:42 Gibt es, ausser ein neues Konto bei einer anderen Bank anzufangen und dort in P-Konto draus zu machen, noch eine andere Option für mich um Pfändungsschutz zu genießen?
Ja - siehe oben.

Aber warum willst Du Dir das antun? Mach ein (P-)Konto bei einer anderen Bank und gut is. Je nachdem wo bei Dir die Reise hingeht, ist das Geld was Du Deiner jetzigen Bank zurückzahlst ohnehin von fragwürdiger Sinnhaftigkeit was die Gesamtüberschuldung betrifft - und darum geht es ja letzten Endes.

Zumal Dein Hartz nicht dafür reicht und auch nicht dafür da ist Deine Disposchulden zu tilgen. Das Geld fehlt dann für Deine Existenzsicherung.

Mach das mit dem neuen Konto - dann gibts auch wieder einen "Rainbow in the Dark", Dio;)
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Dio B.
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?

Beitrag von Dio B. »

Aktuell denke ich ja darüber nahc zur Fidorbank zu wechseln.
Habe dort bereits ein konto (vor Jahren mal eröffnet und verifiziert, nie benutzt)

Eventuell würde ich das zum "Gehaltskonto" machen und in ein P-Konto umwandeln lassen.

Fidor ist ja, bis ucf wenigen Kleinkram, komplett kostenlos im Standardgebrauch.
Und ein P-Konto darf ja auch nicht mehr kosten als ein normales Konto bei der Bank.
Demnach dürfte ein P-Konto dort dann auch kostenlos sein, oder?



Dürften die mir, wenn ich das in ein P-Konto umwandeln lassen, aufgrund dieser Umwandlung oder auch später, weil sie mich nicht mehr wollen, das Konto einfach dicht machen (mit oder ohne Frist)?
Oder gibts da irgendein Gesetz das die grundlose Schließung eines Kontos verbietet?

Weil, wenn man danach geht, könnte ja praktisch jede Bank, sobald man zum P-Konto kommen und sagen "Oh, der ist eindeutig nicht mehr rentabel für uns. Shcmeißen wir ihn raus!"

Das würde ja Sinn und Zweck des P-Kontos untergraben weil man dann zu ner anderen Bank wackeln müsste und dort das Theater von Neuem losgeht.



Ja, das wäre mir Recht wenn ich die Raten dort weghätte.
Dazu müsste ich nochmal etwas nachhaken:
Letzten Endes habe ich zurzeit leider 3 Stellen, wo ich zwangsläufig Raten abzahle:
meine alte Bank mit der 30 Euro Disprückführung, wie erwähnt.
Dann die Krankenkasse, bei der ich aus Zeiten vor Hartz 4 Schulden hatte und zwangsläufig ne Ratenzahlung vereinbart habe um nicht nicht mehr zum Arzt gehen zu können und so. Wird per Dauerauftrag bezahlt.
Und das Jobcenter, die mir zu Leistungsbeginn ein Darlehen gegeben haben. Das wird in 41,60 Euro Raten vonm hartz 4 einbehalten bzw. weniger ausbeahlt im Monat.

Die bei der Volksbank könnte ich durch Kontowechsel loswerden.
Aber gäbe es auch bei der Krankenkasse oder Jobcenter Möglichkeiten, wie ich die Ratenzahlungen durch einfach beenden könnte?
Klar, Krankenkasse kann ich einfahc Dauerauftrag weg machen.
Aber werde ich dann nicht in diesen "Nur wenn ich kurz vorm Sterben sind, guckt sie ein Arzt an.
Nur wegen Grippe oder so müssen sie den Arzt selbst zahlen" Shculdnertarif eingeordnet?
Oder bleibe ich im normalen Tarif da ja die aktuellen Beiträge gezahlt werden vom Jobcenter (nur halt eben die alte Forderung offen ist)?
Ja, und Jobcenter zieht halt von selber ein, da kann ich direkt nix abbestellen. kann man da irgendwas drehen?

Weil sind insgesamt um die 100 Euro, die ich da gezwungenermassen an Raten zahle.
Das ist Gelöd, das ich mir fast nicht leisten kann zu zahlen!

Muss so schon zur Tafel gehen
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Shopgirl
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?

Beitrag von Shopgirl »

Du zahlst 100 Euro im Monat von Hartz IV an Raten? Holy hell. Das ist sportlich.
Hast du mal daran gedacht, zu einer Schuldnerberatung zu gehen? Das, was du da gerade machst, ist vermutlich nicht zielführend und bringt dich finanziell in noch größere Schwierigkeiten.

Zur Fidor... Ich versuche es mal nett zu verpacken. Mein Rat wäre: Lass es. Such dir eine Bank, die im besten Fall eine Filiale vor Ort hat und nicht nur ein hippes Start-Up ist, was oft schon mit den einfachsten Vorgängen überfordert ist, die eine Bank drauf haben sollte ;) Wenn es darum geht, dass deine Existenz gefährdet ist, wenn die Bank nicht "in die Puschen kommt", würde ich mich nicht als Versuchskaninchen für eine der App-Banken zur Verfügung stellen. Google hilft im Zweifelsfall sich eine Meinung über Fidor und Co zu bilden.
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caffery
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?

Beitrag von caffery »

Dio B. hat geschrieben: 8. Jun 2019, 23:52 Dann die Krankenkasse, bei der ich aus Zeiten vor Hartz 4 Schulden hatte und zwangsläufig ne Ratenzahlung vereinbart habe um nicht nicht mehr zum Arzt gehen zu können und so. Wird per Dauerauftrag bezahlt.
Auch diese Zahlungen kannst Du einstellen so lange Du auf SGB II oder SGB XII Leistungen angewiesen bist.
Was Du beschreibst und befürchtest, wenn Du die Zahlungen einstellst ist ein Ruhendstellen der Leistungen durch die Krankenkasse wegen Beitragsrückständen.
Nur: Die Krankenkasse kann/darf die Leistungen nicht ruhendstellen, so lange Du auf SGB II oder SGB XII Leistungen angewiesen bist. (§ 16 Abs. 3a SGB V)
Von daher würde ich frühestens wieder eine Ratenzahlung mit denen vereinbaren wenn sich dieser Zustand geändert hat. Bis dahin kann Dir wegen der Rückstände diesbezüglich wie gesagt nichts passieren.

Also: Kontoumzug und Disporaten einstellen und Rate an Krankenkasse einstellen.
Gegen die Jobcenter-Aufrechnung kannst Du sehr wahrscheinlich nichts machen - so lange es nur eine einzige 10% Aufrechnung ist und nicht mehrere gleichzeitig.
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Dio B.
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?

Beitrag von Dio B. »

Was heißt sportlich?
Das Problem ist ja, das ich nicht weiß ob und wie ich da rauskomme aus den Ratenahlungen.
Sonst hätte ich damit, wie bei den anderen auch, schon aufgehört.
Aber die alte Bank zieht das automatisch mittels Limitsekung ein.
Und das Jocbenter behält es auch direkt ein bzw. zahlt entsprehcend weniger aus.
Und bei der Krankenkasse bin ich mir auch unsicher was passiert wenn ich da die Ratenzahlung abbreche.
:-/

In meinem Sinne ist das auch nicht, darum würde ich die 3 Sahcen ja auch gern so schnell wie möglich loswerden

Beim Jobcenter habe ich zu Begin ein Miet und Stromdarlehen gekriegt, da sind aktuell noch rund 400 Euro Restbetrag insgesamt offen.
Läuft also noch um die 10 Monate.

Warum meinst du dass die Fidorbank nichts ist?
Ausser dem Abhebungslimit von 100 Euro pro Monat (insofern man keine gebühren zahlen will) sehe ich da jetzt keine Nachteile. Oder?

Genau, die Ruhendstellung meinte ich.
Bekam, vor Hartz 4, auch shcon von irgendwelchen Vollstreckungsvereinen shcreiben, ich möge das bezahlen, sonst käme direkt Gerichtsvollzieher. Und von krankenkasse her hieß es auch direkt, das würde ruhiggestellt werden.
Vond aher ließ ich mich ja überhaupt auf die Ratenzahlung ein.

Sollte ich denen irgendwas schreiben dass ich mir das nicht mehr leisten kann?
Oder einfach direkt ohne Ankündigung nichts mehr zahlen?
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Shopgirl
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?

Beitrag von Shopgirl »

Was sagst du denn zu der Idee Schuldnerberatung?

Zur Fidor habe ich durch die Blume alles gesagt, was ich sagen will ;) Google die doch einfach mal *hust hust
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caffery
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?

Beitrag von caffery »

Dio B. hat geschrieben: 9. Jun 2019, 12:12 Genau, die Ruhendstellung meinte ich.
Bekam, vor Hartz 4, auch shcon von irgendwelchen Vollstreckungsvereinen shcreiben, ich möge das bezahlen, sonst käme direkt Gerichtsvollzieher. Und von krankenkasse her hieß es auch direkt, das würde ruhiggestellt werden.
Vond aher ließ ich mich ja überhaupt auf die Ratenzahlung ein.
Was ist schlimm an einem Gerichtsvollzieher? Leistungen ruhendstellen geht wie gesagt nicht während des Hartz-Bezugs.
Dio B. hat geschrieben: 9. Jun 2019, 12:12 Sollte ich denen irgendwas schreiben dass ich mir das nicht mehr leisten kann?
Oder einfach direkt ohne Ankündigung nichts mehr zahlen?
Das kannst halten wie n Dachdecker.

Auch ich würde Dir dringend raten, mal einen Termin bei der karitativen Schuldnerberatungsstelle Deines Wohnortes zu machen.
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Dio B.
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?

Beitrag von Dio B. »

Was soll ich sagen?
War ich schon, sagt mir nur, mir könne eh nix passieren da ich hartz 4 beziehe. Und meinte eben, ich sollte sicherheitshalber die 3 Sachen weiter bezahlen damits keine Probleme gibt.

Im Prinzip gibts nur die Variante mit Insolvenz.

Er würde mir aber raten, mal mit Insolvenz und so noch zu warten weil ja diese Verkürzung auf 3 jahre kommen soll. Hätte eh nichts zu pfänden, von daher könne ich da einfach mal abwarten was da an Gesetzesänderungen rauskommt und dnach immer noch insovlenz machen.
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caffery
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?

Beitrag von caffery »

Dio B. hat geschrieben: 9. Jun 2019, 12:57 ich sollte sicherheitshalber die 3 Sachen weiter bezahlen damits keine Probleme gibt.
Das hat Dir ein Kollege bei einer karitativen "geeigneten" Schuldnerberatungsstelle gesagt? *urgs*
Das ist/wäre natürlich "schade"...
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