Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?

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Dio B.
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?

Beitrag von Dio B. »

Wenn Fidor offenbar nicht gut sein soll, welche Bank wäre dann ansonsten zu empfehlen?
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Ruhrpottmensch
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Ich empfinde die Volksbank (Bei der ich jetzt auch mein P-Konto habe) als durchaus akzeptabel...

Knapp 4€ Kontoführungsgebühr im Monat (Liegt damit echt noch an der unteren Grenze) und eben eine gute Abdeckung von Geldautomaten und (noch) recht gutes Filialnetz...
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insolaner
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?

Beitrag von insolaner »

das sind aber knapp 50 Euro im Jahr - mMn "unnötig", da es auch ohne geht...
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Dio B.
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?

Beitrag von Dio B. »

Bei der Volksbank bin ich, von der muss ich leider weg :-/
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caffery
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?

Beitrag von caffery »

Ich persönlich bin auch aus verschiedenen Gründen kein Freund der Fidor Bank.

Im Endeffekt machen in der Praxis aber auch große und bekannte Institute weiterhin häufig Probleme wenns mal "hart auf hart" kommt. Erreichbarkeit ist da schon oft das erste Problem. Dann muss man auch noch jemanden ans Telefon kriegen, der nicht total birnig ist.

Die Chance im Ernstfall mit jemandem reden zu können der was entscheiden kann ist natürlich größer, wenn man eine Bank wählt die auch Fillialen in der Nähe hat wo immer Bänker rumrennen (Bänker! Keine Briefmarkenverkäufer oder Kreditvermittler!;))

Der Nachteil ist, dass die Kontoführung bei solchen Instituten häufig teurer ist und selbst das keine Garantie für kompetente Ungemach-Beratung im Ernstfall darstellt.

Im Endeffekt muss sich aber jede Bank an geltendes Recht halten. Es ist immer nur die Frage, wie aufwändig es sein kann, dies auch zu bekommen.

Ich höre (ohne Gewähr!) häufiger mal Gutes über die Spardabank. Mit Sparkassen habe ich auch meist gute Erfahrungen gemacht, was die Problembehandlung betrifft. Die Kontoführung ist hier aber meist preislich ziemlich überdurchschnittlich. Bei den Onlinebanken habe ich persönlich die besten Erfahrungen mit der ING gemacht.

Das Grauen in Tüten geht m.E. nicht selten von einer spanischen Großbank, einer deutschen Bank mit angeschlossenem Briefmarkenhandel, sowie der bereits genannten Pseudo-Hipp-Bank aus.
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Dio B.
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?

Beitrag von Dio B. »

Mal ne ganz andere Frage:
Sagen wir mal, ich kriege bei Spardabank oder sop ein neues Konto.
Um dort ein basiskonto zu kriegen, dürften ja ansosnten keine Konten existieren.

Ich befürchte allerdings dass, wenn ich der Volksbank eine Kündigung des Kontos schicken, die die mit verweis auf den eingeräumten (und natürlich noch nicht abbezahlten) Dispo ignorieren oder schlicht ablehnen.
Und mit dem nach wie vor bestehenden Voba Konto kann ich wiederum nirgends ein Basiskonto, da ich ja ein wenn auch im Dispo nutzbares Konto hätte.

Oder sehe ich das falsch?

Müsste ich da erst gerichtlich durchklagen bis die Voba die Kündigung anerkennt und den Dispo eben anderweitig einfordert?


Kann natürlich versuchen, woanders auch einfach ein ganz normales Guthabenkonto zu kriegen.
Allerdings habe ich da im Vergleich zum Basiskonto doich auch keinen Kündigungsschutz, oder?
d.h. die Bank kann mich nach Gutdünken, spätestens wenn ich Umwandlung in P-Konto anspreche oder Pfändungen eintreffen, direkt rauswerfen, gegebenenfalls wieder mit Argument "Gehen sie doch zur VOba, dort haben sie eh noch ein konto!".
oder?
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Dio B.
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?

Beitrag von Dio B. »

Also von den Preisen her shceint die Spardabank nicht shclecht zu sein (wäre auch bei mir passend in der Nähe)
Habe hier mal die Preisliste gefunden, sollte ja wohl für alle Spardabanken in Rheinland-Pfalz verbindlich sein , hoffe ich mal:
https://www.sparda-sw.de/formularcenter-preise/

Soweit es sich liest, dürfte ziemlich Vieles dort kostenlos sein.
Was ich nur noch nicht durchblicke ist, ob oder wie man dort Geld abhebt, obs da auch beim onlinekonto irgendeine Karte dazugibt um Geld abzuheben und Ähnliches.

Werde mich vielleicht mal morgen, ohne Namennnennung, dort über die verschiedenen Konten informieren lassen.
Mal sehen ob die Preise, die mir da präsentiert werden, mit der Übersicht hier identisch sind :-)
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Käsebrot
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?

Beitrag von Käsebrot »

Dio B. hat geschrieben: 10. Jun 2019, 19:20 Soweit es sich liest, dürfte ziemlich Vieles dort kostenlos sein.
Was ich nur noch nicht durchblicke ist, ob oder wie man dort Geld abhebt, obs da auch beim onlinekonto irgendeine Karte dazugibt um Geld abzuheben und Ähnliches.
Da dürfte schone ne Karte auch dabei sein, zumindest stehen auf der unteren Hälfte der ersten Seite die Gebühren dazu.

Macht ja jetzt bei ner Online-Bank nicht so viel Sinn, keine EC-Karte zu haben :?
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Dio B.
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?

Beitrag von Dio B. »

Och, wundern würde mich nichts.
Gerade von den modernen Onlinebanken gehen ja doch viele daovn aus, dass Mensch von heute nur noch digital lebt und wenn überhaupt offline, dann nur bargeldlos bezahlt.
und das geht ja auch über Handy und co, auch ohne physische Karte :-/
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caffery
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?

Beitrag von caffery »

Dio B. hat geschrieben: 10. Jun 2019, 19:06
Ich befürchte allerdings dass, wenn ich der Volksbank eine Kündigung des Kontos schicken, die die mit verweis auf den eingeräumten (und natürlich noch nicht abbezahlten) Dispo ignorieren oder schlicht ablehnen.
Und mit dem nach wie vor bestehenden Voba Konto kann ich wiederum nirgends ein Basiskonto, da ich ja ein wenn auch im Dispo nutzbares Konto hätte.

Oder sehe ich das falsch?
Yap, das siehst Du falsch. Die Bank kann/darf Deine Kündigung nicht ignorieren oder ablehnen. (§ 675h Abs. 1 BGB)

Von daher ist eine Kündigungsbestätigung der alten Bank nicht notwendig um Deinen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto nach dem ZKG zu begründen. Es reicht also, wenn Du nachweist, dass Du das alte Konto gekündigt hast. Eingangsstempel, Faxsendebestätigung oder sowas...
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