Kontopfändung und Ratenzahlung
Verfasst: 10. Okt 2023, 21:52
Hallo alle zusammen,
ich habe aktuell ein kleines Problem. Der Gläubiger hat im April letzten Jahres eine Konto- und Gehaltspfändung erwirkt. Nach einer langwierigen Verhandlung über einen Schuldnerberater haben wir zum 01.09.23 eine Einigung über eine Ratenzahlung erzielt. Ich zahle seit dem 01.09 mtl. 300€ an den Gläubiger (für 3 Jahre). Daraufhin wurde sofort die Gehaltspfändung ruhend gestellt, die Kontopfändung aber scheinbar nicht. Das habe ich aber erst schmerzlich Ende Sept. feststellen müssen, als meine Bank trotz ausreichend Deckung eine Buchung nicht ausführte.
Nach Rücksprache mit der Bank lag keine Rücknahme der Kontopfändung vor. Das Inkasso-Unternehmen erklärte mir auf Nachfrage, das eine Rücknahme nicht vorgesehen sei, solange nicht der Vergleich bezahlt ist (kann ich ja auch nachvollziehen). Außerdem sagten Sie, das eine Ruhendstellung der Kontenpfändung für die Dauer der Vergleichszahlungen durch meine Bank nicht akzeptiert wird. Nach ein wenig Recherche im Internet habe ich dann festgestellt, das die Banken das nur in Ausnahmefällen machen.
Jetzt komme ich zu meinen eigentlichen Fragen. Ich habe akt. ein Netto Gehalt von ca. 2350€ mtl. und lfd. Kosten (inkl. der Ratenzahlung) von ca. 1300€. Der Pfändungsfreibetrag liegt bei 1930€ aufgrund meiner Tochter. Wenn ich das alles richtig verstehe habe ich also aktuell ca. 630€ im Monat zur Verfügung. Grundsätzlich komme ich damit wahrscheinlich aus, jedoch wird es Monate geben, wo ich dann Probleme bekommen werde (z.B. wenn die Kfz Steuer oder Kfz-Versicherung fällig wird - Reparaturen am Auto oder einmalige Anschaffungen anstehen). Kann ich z.B. in einem Monat von den 630€ im Monat nur z.B. 230€ verbrauchen und kann dann im darauffolgenden Monat über die unverbrauchten 400€ + die neuen 630€ verfügen? Und kann ich dann auch z.B. 2 oder 3 Monate immer was von den 630€ nicht verbrauchen und erhöhe so immer weiter die Summe über die ich verfügen kann?
Und die zweite Frage wäre, gibt es eine Möglichkeit doch irgendwie die Kontopfändung ruhend zu stellen? Das würde alles natürlich viel einfacher machen.
Vielen Dank für Eure Zeit und Hilfe.
ich habe aktuell ein kleines Problem. Der Gläubiger hat im April letzten Jahres eine Konto- und Gehaltspfändung erwirkt. Nach einer langwierigen Verhandlung über einen Schuldnerberater haben wir zum 01.09.23 eine Einigung über eine Ratenzahlung erzielt. Ich zahle seit dem 01.09 mtl. 300€ an den Gläubiger (für 3 Jahre). Daraufhin wurde sofort die Gehaltspfändung ruhend gestellt, die Kontopfändung aber scheinbar nicht. Das habe ich aber erst schmerzlich Ende Sept. feststellen müssen, als meine Bank trotz ausreichend Deckung eine Buchung nicht ausführte.
Nach Rücksprache mit der Bank lag keine Rücknahme der Kontopfändung vor. Das Inkasso-Unternehmen erklärte mir auf Nachfrage, das eine Rücknahme nicht vorgesehen sei, solange nicht der Vergleich bezahlt ist (kann ich ja auch nachvollziehen). Außerdem sagten Sie, das eine Ruhendstellung der Kontenpfändung für die Dauer der Vergleichszahlungen durch meine Bank nicht akzeptiert wird. Nach ein wenig Recherche im Internet habe ich dann festgestellt, das die Banken das nur in Ausnahmefällen machen.
Jetzt komme ich zu meinen eigentlichen Fragen. Ich habe akt. ein Netto Gehalt von ca. 2350€ mtl. und lfd. Kosten (inkl. der Ratenzahlung) von ca. 1300€. Der Pfändungsfreibetrag liegt bei 1930€ aufgrund meiner Tochter. Wenn ich das alles richtig verstehe habe ich also aktuell ca. 630€ im Monat zur Verfügung. Grundsätzlich komme ich damit wahrscheinlich aus, jedoch wird es Monate geben, wo ich dann Probleme bekommen werde (z.B. wenn die Kfz Steuer oder Kfz-Versicherung fällig wird - Reparaturen am Auto oder einmalige Anschaffungen anstehen). Kann ich z.B. in einem Monat von den 630€ im Monat nur z.B. 230€ verbrauchen und kann dann im darauffolgenden Monat über die unverbrauchten 400€ + die neuen 630€ verfügen? Und kann ich dann auch z.B. 2 oder 3 Monate immer was von den 630€ nicht verbrauchen und erhöhe so immer weiter die Summe über die ich verfügen kann?
Und die zweite Frage wäre, gibt es eine Möglichkeit doch irgendwie die Kontopfändung ruhend zu stellen? Das würde alles natürlich viel einfacher machen.
Vielen Dank für Eure Zeit und Hilfe.