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Rentner mit Steuerschulden

Verfasst: 2. Okt 2023, 17:20
von Rentner
Glück Auf,

ein Rentner mit einer sehr geringen Rente deutlich unter der Pfändungsfreigrenze, hat zum Antritt der Rente eine ordentliche Abfindung erhalten. Diese Abfindung hätte er versteuern müssen, hat er nicht, er hat es... sagen wir mal verjubelt.

Als das FA bei ihm anklopfte, war nix mehr da.

Vermögen hat der Rentner nicht.

Wie geht das FA mit solchen, vermutlich hoffnungslosen Schuldnern um? Wird unterhalb der Pfändungsfreigrenze bei Steuerschulden gepfändet? Kann sich der Rentner mit einer privaten Insolvenz aus der Umarmung lösen?

Nein das ist nicht eine Beschreibung meiner Situation... ich habe keine Abfindung bekommen :roll:

Viele Grüße
Der alte Sack

Re: Rentner mit Steuerschulden

Verfasst: 2. Okt 2023, 20:21
von tidus82
Hi und willkommen hier „drüben“ :)
Schön dass du hergefunden hast!

Naja, sagen wir es mal so: das Finanzamt wird natürlich eine Pfändung versuchen - warum auch nicht? Kostet die ja nix..
und wenn der gute Herr nichts weiter einnimmt als seine Rente, dann ist da halt nix zu holen.
Er könnte natürlich eine Insolvenz anstreben, die Frage ist: wie sinnvoll ist die denn? Wird er eventuell bald wieder mehr Geld haben?
Und natürlich könnte das Finanzamt behaupten, dass es eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung war. Damit wäre dann die Forderung ggf von der Restschuldbefreiung ausgenommen.

Re: Rentner mit Steuerschulden

Verfasst: 2. Okt 2023, 20:43
von caffery
Der Rentner sollte sich einen versierten Berater für einen anständigen außergerichtlichen Einigungsversuch anlachen. Dieser Berater sollte wissen was das hier ist

https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=2

und es auch zu nutzen wissen. Dann fluppt die fiktive Person auch ohne Insolvenz mit der verlebten Abfindung in Richtung güldene Rententage.

Re: Rentner mit Steuerschulden

Verfasst: 2. Okt 2023, 23:30
von Rentner
tidus82 hat geschrieben: 2. Okt 2023, 20:21
Und natürlich könnte das Finanzamt behaupten, dass es eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung war. Damit wäre dann die Forderung ggf von der Restschuldbefreiung ausgenommen.
tidus--- aber wo ist der Betrug zu vermuten? Nichts anderes wäre ja hier eine unerlaubte Handlung? Vielleicht fahrlässig, sich seiner Pflichten nicht bewusst oder von tuten oder blasen keinen Schimmer... hat ihm ja wohlmöglich niemand gesagt, dass er nicht alles ausgeben soll....

Da tue ich mich gerade schwer...

Danke für den Denkanstoß
Viele Grüße
der alte Sack

Re: Rentner mit Steuerschulden

Verfasst: 2. Okt 2023, 23:33
von Rentner
caffery hat geschrieben: 2. Okt 2023, 20:43 Richtung güldene Rententage.
Ja das war wohl ihr Plan... ich schau mir das mal genau an, vielen Dank caffery für die PDF.

Gruß der Sack... der alte :)