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Nach EV noch Autoverkauf möglich? (Privatinsolvenz droht)

Verfasst: 7. Jun 2019, 13:32
von Zuversicht
Hallo und guten Tag,

schön, dass das mit der Anmeldung hier geklappt hat. :)

Ich habe schon etwas mitgelesen, jetzt aber auch eine Frage. Ich hoffe, dass ich dafür den richtigen Forumsbereich gewählt habe - irgendwie ist das grad bei uns eine Art Mischform.

Vielleicht könnt Ihr mit Euren Erfahrungen weiterhelfen?

Hintergrund:
Mein Mann ist (allein-)verschuldet. Privatinsolvenz droht; wir hoffen aber mit Hilfe der Schuldnerberatung noch auf eine aussergerichtliche oder notfalls gerichtliche Einigung, da wir eine unerwartete Zahlung erhalten haben. Alle Gläubiger halten noch still - bis auf einer, der nun die Vermögensauskunft und Abgabe der EV verlangt hat. Diese hat mein Man nun vor kurzem wahrheitsgemäß abgegeben.

Frage:
U.a. hat mein Mann einen Pkw, den wir sehr benötigen. Leider nicht zur Ausübung des Berufes, aber privat.
Der - eigentlich sehr nette GV - meinte, dass er, wenn er sich das Verzeichnis anschaut, auf die ZV in das Auto tippen würde. Auf meine Frage, ob ein "Abkaufen" des Autos beim GV möglich wäre (so wie beim Insolvenzverwalter), verneinte er. Er verstand aber unsere Sorge und meinte, "man könne es ja noch zu einem reellen Wert abkaufen" an einen Freund oder Familie.
Das wäre phantastisch! Aber hört sich schöner und irgendwie fast "zu leicht" an. Ich weiß, dass man vor der Insolvenz ein z.B. Auto nicht verschenken, übereignen oder unter Wert verkaufen kann, schon gar nicht an Familienmitglieder. Aber das haben wir nicht vor. Es liegt ein Kaufangebot vor eines Autohauses, den ich wuppen könnte. Zusammen mit meiner Mutter könnte ich theoretisch das Auto meinem Mann abkaufen per Kaufvertrag. Ich würde mich auch als Halter umschreiben lassen. Müsste man dem GV, der die EV abgenommen hat, den Verkauf mitteilen, oder dem Bevollmächtigten des Gläubigers, der die EV veranlasst hatte? Aber eigentlich ist die EV ja nur eine "Momentaufnahme". Trotzdem möchten wir natürlich nicht, das weitere Kosten durch unsinnige Zwangsvollstreckungsversuche entstehen.

Ginge das wirklich mit dem Autokauf? Oder würde das angezweifelt? Nicht, das dies sogar vielleicht noch strafrechtliche Folgen hätte oder eine evtl. Privatinsolvenz vereiteln könnte... :cry: Wir wollen einfach, dass alles rechtens über die Bühne geht.
Einfach den Betrag an den Gläubiger zahlen, der die EV veranlasst hat, geht ja nicht: Mein Mann darf vor der evtl. Privatinsolvenz ja keinen Gläubiger "bevorzugen", was ja, denke ich, mit einer "freiwilligen Zahlung" dann der FAll wäre. :cry:

Leider hat unser Schuldnerberater seit längerem keine Zeit, eine Vertretung gibt es nicht. Kennt vielleicht jemand so eine Situation? Im Netz habe ich dazu nichts gefunden. :? Dort geht es nur um den Abkauf eines Autos vom Insolvenzverwalter (was wir auch im Sinn gehabt hätten).

Über Eure Hilfe würde ich mich freuen - irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass das wirklich geht...? :?:

Re: Nach EV noch Autoverkauf möglich? (Privatinsolvenz droht)

Verfasst: 7. Jun 2019, 17:14
von caffery
Zuversicht hat geschrieben: 7. Jun 2019, 13:32 Einfach den Betrag an den Gläubiger zahlen, der die EV veranlasst hat, geht ja nicht: Mein Mann darf vor der evtl. Privatinsolvenz ja keinen Gläubiger "bevorzugen", was ja, denke ich, mit einer "freiwilligen Zahlung" dann der FAll wäre. :cry:
Das ist im Wesentlichen in weit verbreiteter Irrglaube. So ist es z.b. unschädlich wenn das Geld aus dem Unpfändbaren gezahlt wird oder es jemand anderes bezahlt.
Ob so eine Vorgehensweise wirtschaftlich bzw, mit Blick auf die Gesamtsituation sinnvoll ist oder nicht steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Ansonsten möge man mir bitte nicht böse sein wenn ich zu dem Text ansonsten sage: Das Abwägen von möglichen Risiken bei solchen "grauzonigen" Geschichten ist nicht ganz mein Thema.

Soviel möchte ich aber sagen: ICH würde es nicht wie beschrieben machen und auch in der Beratung niemandem so vorschlagen.

Re: Nach EV noch Autoverkauf möglich? (Privatinsolvenz droht)

Verfasst: 7. Jun 2019, 18:21
von Zuversicht
Vielen, lieben Dank! Das wusste ich wirklich nicht, dass auch ein Dritter ggf. zahlen könnte. In der Schuldnerberatung wurde dies nicht so dargestellt.

Aber Du hast Recht - die Wirtschaftlichkeit sollte man nicht außer Acht lassen - wobei wir uns schon kundig gemacht haben, das wir ein solches, für unsere Bedürfnisse geeignetes und im Unterhalt günstiges Auto eher nicht bekommen würden (Wir brauchen ein Auto, um Arbeit und Betreuung unter einen Hut zu bekommen. Gerade, wo mein Mann nur einen befristeten Vertrag hat mit Option auf Verlängerung, wäre es mehr als "ungünstig", wenn unser Kartenhaus zusammenfiel.)

Vielleicht sollten wir diese Einzelfrage, ehe wir etwas umsetzen, zusätzlich wirklich einmal einem RA vorlegen. Ich will ja auch nichts verschlimmbösen. Ist halt grad nur alles so hektisch, da wir eigentlich jeden Tag mit Post vom GV rechnen und unser Schuldenberater seit längerem keine Zeit hat und jetzt auch erst wieder in über 2 Wochen.

Deshalb bin ich Dir auch sehr, sehr dankbar für die Gedanken und die Zeit, die Du investiert hast! Danke wirklich! :)

Re: Nach EV noch Autoverkauf möglich? (Privatinsolvenz droht)

Verfasst: 8. Jun 2019, 11:57
von caffery
Natürlich kann man immer auch einen Anwalt fragen. Man sollte nur verhindern, dass das Beratungshonorar den Wert eines Gebrauchtwagens übersteigt;)

Eine Risikoanalyse des dargestellten Vorgehens ist aber meines Erachtens müßig. Besonders bei einem anstehenden Insolvenzverfahren sind die Ungemach-Möglichkeiten angesichts eines Gläubigers der um einen aktuell vorhandenen Vermögenswert weiß (der dann auf einmal weg ist), ziemlich umfangreich. Wenn der GV meint, dass er fest von einer Sachpfändung der Karre ausgeht, reden wir hier ja sehr wahrscheinlich nicht über eine wertneutrale Rostgurke, sondern über einen wesentlichen Vermögenswert.

Da wäre von Anfechtung des Kaufvertrags, über Vermögensverschwendung bis zu Vereitelung der Zwangsvollstreckung einiges denkbar.

Wie wahrscheinlich dies alles bei der ein oder anderen Vorgehensvariante ist, wäre aus meiner Sicht eher eine Frage für eine Wahrsagerin als für einen Anwalt;) Das hängt einfach von zu vielen Faktoren ab. Es gibt sicher Möglichkeiten, etwaige Risiken unter Umständen abzumildern - aber sowas ist hier ehrlich gesagt nicht mein Thema.

Re: Nach EV noch Autoverkauf möglich? (Privatinsolvenz droht)

Verfasst: 8. Jun 2019, 19:07
von arreis
Ist jetzt eigentlich belanglos, aber man hätte die Eigentumsverhältnisse im Bezug auf das Auto vor der EV regeln sollen.

Re: Nach EV noch Autoverkauf möglich? (Privatinsolvenz droht)

Verfasst: 10. Jun 2019, 14:03
von Zuversicht
Lieben Dank Euch noch einmal für die Reaktionen und Einschätzungen! :)
Das hat, wie gesagt, wirklich sehr geholfen. Ich bin sehr, sehr froh, dass wir vielleicht gerade noch einmal an einem großen Fehler vorbeigeschlittert sind oder sogar strafrechtlich Probleme bekommen hätten. :shock:
Wir wollen ja natürlich alles rechtens über die Bühne gehen lassen und nicht noch mehr Schwierigkeiten bekommen.

Man vermutet oder erhofft zumindest, wenn man von solch einer Stelle (GV) solch einen Hinweis bekommt, zunächst eine gewisse Rechtssicherheit. :? Vermutlich war das dort auch gar nicht böse gemeint, sondern beruht auf Unwissenheit.
Und es ist auch ganz klar, dass Ihr "nur" Eure Gedanken äußern, für die ich sehr dankbar bin, und nicht in die Kristallkugel schauen könnt! ;)
(Hätte ja nur sein können, das Einige genau das Thema durch haben und es gleichzeitig aus allen Ecken schallt: "Klar doch! Wenn Du Deinem Mann das Auto gegen den reellen Wert mit KV abkaufst, ihr das Geld verwahrt, dann ist der Gläubiger sogar froh, nicht noch ein Auto verwerten zu müssen, sondern in das Gelf pfänden zu können!") Puh! Das wäre fast schiefgegangen. :shock:

Wir warten jetzt erst einmal wieder Post ab - vielleicht ist ja unsere Schuldnerberatung doch schneller als die Gläubiger.
(Ich möchte an dieser Stelle auch betonen: Wir sind sehr, sehr froh über die Schuldnerberatung und deren Arbeit :!: Und dankbar, dass mein Mann diese Möglichkeit hat! Wir sind uns auch bewusst über deren Auslastung! Nicht, dass das falsch verstanden wird. Es gab vermutlich nur einige ungünstige Verkettungen bei der Beratungsstelle, dass die Schreiben mit den Zahlungsvorschlägen einfach nicht, wie geplant, schon lange an die Gläubiger raus sind, so dass es doch zur EV kam und wir etwas ohne Rat das standen. Das nur zur Ehrenrettung! :) )

Es ist halt - wie vermutlich für die meisten - gerade alles etwas viel. Ich bekomme sonst schon ein schlechtes Gewissen, wenn im Postfach nur eine "Erinnerung" aufploppt, die Zahlung eines Buches versäumt zu haben. Und dann erfährt man erst von allem, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Es ist ein Graus für mich, auf Briefe der Gläubiger nicht reagieren zu dürfen. :(

Danke daher! :) Und einen schönen restlichen Feiertag allen!