Nach EV noch Autoverkauf möglich? (Privatinsolvenz droht)
Verfasst: 7. Jun 2019, 13:32
Hallo und guten Tag,
schön, dass das mit der Anmeldung hier geklappt hat.
Ich habe schon etwas mitgelesen, jetzt aber auch eine Frage. Ich hoffe, dass ich dafür den richtigen Forumsbereich gewählt habe - irgendwie ist das grad bei uns eine Art Mischform.
Vielleicht könnt Ihr mit Euren Erfahrungen weiterhelfen?
Hintergrund:
Mein Mann ist (allein-)verschuldet. Privatinsolvenz droht; wir hoffen aber mit Hilfe der Schuldnerberatung noch auf eine aussergerichtliche oder notfalls gerichtliche Einigung, da wir eine unerwartete Zahlung erhalten haben. Alle Gläubiger halten noch still - bis auf einer, der nun die Vermögensauskunft und Abgabe der EV verlangt hat. Diese hat mein Man nun vor kurzem wahrheitsgemäß abgegeben.
Frage:
U.a. hat mein Mann einen Pkw, den wir sehr benötigen. Leider nicht zur Ausübung des Berufes, aber privat.
Der - eigentlich sehr nette GV - meinte, dass er, wenn er sich das Verzeichnis anschaut, auf die ZV in das Auto tippen würde. Auf meine Frage, ob ein "Abkaufen" des Autos beim GV möglich wäre (so wie beim Insolvenzverwalter), verneinte er. Er verstand aber unsere Sorge und meinte, "man könne es ja noch zu einem reellen Wert abkaufen" an einen Freund oder Familie.
Das wäre phantastisch! Aber hört sich schöner und irgendwie fast "zu leicht" an. Ich weiß, dass man vor der Insolvenz ein z.B. Auto nicht verschenken, übereignen oder unter Wert verkaufen kann, schon gar nicht an Familienmitglieder. Aber das haben wir nicht vor. Es liegt ein Kaufangebot vor eines Autohauses, den ich wuppen könnte. Zusammen mit meiner Mutter könnte ich theoretisch das Auto meinem Mann abkaufen per Kaufvertrag. Ich würde mich auch als Halter umschreiben lassen. Müsste man dem GV, der die EV abgenommen hat, den Verkauf mitteilen, oder dem Bevollmächtigten des Gläubigers, der die EV veranlasst hatte? Aber eigentlich ist die EV ja nur eine "Momentaufnahme". Trotzdem möchten wir natürlich nicht, das weitere Kosten durch unsinnige Zwangsvollstreckungsversuche entstehen.
Ginge das wirklich mit dem Autokauf? Oder würde das angezweifelt? Nicht, das dies sogar vielleicht noch strafrechtliche Folgen hätte oder eine evtl. Privatinsolvenz vereiteln könnte... Wir wollen einfach, dass alles rechtens über die Bühne geht.
Einfach den Betrag an den Gläubiger zahlen, der die EV veranlasst hat, geht ja nicht: Mein Mann darf vor der evtl. Privatinsolvenz ja keinen Gläubiger "bevorzugen", was ja, denke ich, mit einer "freiwilligen Zahlung" dann der FAll wäre.
Leider hat unser Schuldnerberater seit längerem keine Zeit, eine Vertretung gibt es nicht. Kennt vielleicht jemand so eine Situation? Im Netz habe ich dazu nichts gefunden. Dort geht es nur um den Abkauf eines Autos vom Insolvenzverwalter (was wir auch im Sinn gehabt hätten).
Über Eure Hilfe würde ich mich freuen - irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass das wirklich geht...?
schön, dass das mit der Anmeldung hier geklappt hat.
Ich habe schon etwas mitgelesen, jetzt aber auch eine Frage. Ich hoffe, dass ich dafür den richtigen Forumsbereich gewählt habe - irgendwie ist das grad bei uns eine Art Mischform.
Vielleicht könnt Ihr mit Euren Erfahrungen weiterhelfen?
Hintergrund:
Mein Mann ist (allein-)verschuldet. Privatinsolvenz droht; wir hoffen aber mit Hilfe der Schuldnerberatung noch auf eine aussergerichtliche oder notfalls gerichtliche Einigung, da wir eine unerwartete Zahlung erhalten haben. Alle Gläubiger halten noch still - bis auf einer, der nun die Vermögensauskunft und Abgabe der EV verlangt hat. Diese hat mein Man nun vor kurzem wahrheitsgemäß abgegeben.
Frage:
U.a. hat mein Mann einen Pkw, den wir sehr benötigen. Leider nicht zur Ausübung des Berufes, aber privat.
Der - eigentlich sehr nette GV - meinte, dass er, wenn er sich das Verzeichnis anschaut, auf die ZV in das Auto tippen würde. Auf meine Frage, ob ein "Abkaufen" des Autos beim GV möglich wäre (so wie beim Insolvenzverwalter), verneinte er. Er verstand aber unsere Sorge und meinte, "man könne es ja noch zu einem reellen Wert abkaufen" an einen Freund oder Familie.
Das wäre phantastisch! Aber hört sich schöner und irgendwie fast "zu leicht" an. Ich weiß, dass man vor der Insolvenz ein z.B. Auto nicht verschenken, übereignen oder unter Wert verkaufen kann, schon gar nicht an Familienmitglieder. Aber das haben wir nicht vor. Es liegt ein Kaufangebot vor eines Autohauses, den ich wuppen könnte. Zusammen mit meiner Mutter könnte ich theoretisch das Auto meinem Mann abkaufen per Kaufvertrag. Ich würde mich auch als Halter umschreiben lassen. Müsste man dem GV, der die EV abgenommen hat, den Verkauf mitteilen, oder dem Bevollmächtigten des Gläubigers, der die EV veranlasst hatte? Aber eigentlich ist die EV ja nur eine "Momentaufnahme". Trotzdem möchten wir natürlich nicht, das weitere Kosten durch unsinnige Zwangsvollstreckungsversuche entstehen.
Ginge das wirklich mit dem Autokauf? Oder würde das angezweifelt? Nicht, das dies sogar vielleicht noch strafrechtliche Folgen hätte oder eine evtl. Privatinsolvenz vereiteln könnte... Wir wollen einfach, dass alles rechtens über die Bühne geht.
Einfach den Betrag an den Gläubiger zahlen, der die EV veranlasst hat, geht ja nicht: Mein Mann darf vor der evtl. Privatinsolvenz ja keinen Gläubiger "bevorzugen", was ja, denke ich, mit einer "freiwilligen Zahlung" dann der FAll wäre.
Leider hat unser Schuldnerberater seit längerem keine Zeit, eine Vertretung gibt es nicht. Kennt vielleicht jemand so eine Situation? Im Netz habe ich dazu nichts gefunden. Dort geht es nur um den Abkauf eines Autos vom Insolvenzverwalter (was wir auch im Sinn gehabt hätten).
Über Eure Hilfe würde ich mich freuen - irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass das wirklich geht...?