Seite 1 von 2

Vermögensauskunft Abgabe

Verfasst: 26. Sep 2023, 23:33
von Matze123
Hi.

Ich habe heute Post von GV bekommen, und soll nächste Woche eine Vermögensauskunft abgeben. Da ich Bürgergeld beziehe, wollte ich mal nachfragen, ob es reicht, wenn ich den Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt sowie den Personalausweis vorlege, da ich ansonsten keine weiteren Einkünfte habe.

LG

Re: Vermögensauskunft Abgabe

Verfasst: 27. Sep 2023, 05:39
von tidus82
Ja im Prinzip sieht es ungefähr genau so aus, dass du ihm den vorlegst, ein paar Fragen beantwortest und wieder gehst.
Du solltest aber alle Unterlagen mitbringen, die er evtl. angefordert hat (also ggf. Kontoauszüge, KFZ-Schein etc) :)

Re: Vermögensauskunft Abgabe

Verfasst: 27. Sep 2023, 09:10
von habwiederwas
tidus82 hat geschrieben: 27. Sep 2023, 05:39 Ja im Prinzip sieht es ungefähr genau so aus, dass du ihm den vorlegst, ein paar Fragen beantwortest und wieder gehst.
Du solltest aber alle Unterlagen mitbringen, die er evtl. angefordert hat (also ggf. Kontoauszüge, KFZ-Schein etc) :)
Deine Antwort ist nicht richtig.
Er muss die gleiche Prozedur durchlaufen wie jeder andere, mit oder ohne Einkommen.
Also sämtliche, viele, Fragen beantworten, auch welche ob er Schmuck, Vermögen usw hat.
Ach wenn der GV im Prinzip weiß, das jemand der Bürgergeld bezieht das alles nicht hat.

Re: Vermögensauskunft Abgabe

Verfasst: 27. Sep 2023, 09:16
von tidus82
Das stimmt, habe ich aber auch nicht ausgeschlossen - die Fragen müssen beantwortet werden und der TE hat kein Privileg die Vermögensauskunft dadurch abzukürzen. Hab ich aber geschrieben: „er muss ein paar Fragen beantworten“, typischerweise ist man aber nach 15-20 Minuten durch.
Deswegen hab ich auch geschrieben, dass er alle angeforderten Unterlagen mitbringen sollte. :)

Re: Vermögensauskunft Abgabe

Verfasst: 13. Okt 2023, 21:31
von Elli
… kommt da heute keiner mehr bei einem vorbei?

Re: Vermögensauskunft Abgabe

Verfasst: 3. Jan 2024, 16:01
von raim729
Das liegt soviel wie ich weiß an den Gläubiger. Der kann beauftragen das Gerichtsvolzieher persönlich kommt oder nicht.

Re: Vermögensauskunft Abgabe

Verfasst: 3. Jan 2024, 17:19
von raim729
Mich würde aber mal was anderes interessieren.
Es heißt ja das mit normalen altäglichen Haushaltsgeräten, also kein Luxus TV zu 2000 Euro, sondern normale Sachen nichts gepfändet werden darf. Gibt es da eine Wertliste nach dem Gerichtsvolzieher gehen oder Ermessenssache? Weil für den ein ist ein 200 Euro TV normal und ein anderer sagt da schon Luxus zu.

Re: Vermögensauskunft Abgabe

Verfasst: 6. Jan 2024, 21:42
von smoka
Ein TV Neuwert 200 Euro vor paar Jahren ist mit Sicherheit kein Luxus. Auch ein Auto im Wert von jetzt vielleicht 2000 - 3000 Euro wird einem bestimmt nicht weggenommen. Es sollen wenn denn ja auch die Sachen zu Geld gebracht werden. Vor allem Elektronik scheidet da durch extremen Wertverlust quasi aus - macht euch vor Gerichtsvollziehern nicht verrückt. Das sind sehr sehr nette Leute, solange man Ihnen auch mit etwas Respekt begegnet.

Re: Vermögensauskunft Abgabe

Verfasst: 7. Jan 2024, 10:53
von habwiederwas
smoka hat geschrieben: 6. Jan 2024, 21:42 Ein TV Neuwert 200 Euro vor paar Jahren ist mit Sicherheit kein Luxus. Auch ein Auto im Wert von jetzt vielleicht 2000 - 3000 Euro wird einem bestimmt nicht weggenommen. Es sollen wenn denn ja auch die Sachen zu Geld gebracht werden. Vor allem Elektronik scheidet da durch extremen Wertverlust quasi aus - macht euch vor Gerichtsvollziehern nicht verrückt. Das sind sehr sehr nette Leute, solange man Ihnen auch mit etwas Respekt begegnet.
Blödsinn.
Bei einem Wert von 3000 Euro ist das Auto mit Sicherheit weg, gerade wenn man es beruflich nicht braucht.
Mich wundert das dass Jobcenter das noch nicht verrechnet hat.

Re: Vermögensauskunft Abgabe

Verfasst: 11. Jan 2024, 22:36
von smoka
Bei den heutigen Preisen heisst ein 3000 Euro Auto ist ca 20 Jahre alt und hat 150.000 + km. Mindestens.
Zusätzlich will das Jobcenter ja dass derjenige wieder in Arbeit kommt und dadurch mobil bleibt.
"Blödsinn", ok dann eben deine Meinung