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Weiter Lohnpfändung trotz Beschluss

Verfasst: 5. Sep 2023, 19:41
von Kobold83
Guten Tag zusammen.

Ich versuche mich kurz zu fassen.
7 Gläubiger ca. 45.000€ Schulden, Arbeit und die Möglichkeit alles bzw anteilsmäßig zu begleichen.
Deshalb zum Anwalt Außergerichtlicher Vergleich. Leider haben zwei kleinere abgelehnt. Selber Insolvenzantrag gestellt mit gerichtlichen Vergleich. Nach knapp 2 Monaten haben 6 Gläubiger dafür gestimmt, einer dagegen. Dieser wurde vom Gericht überstimmt. Jetzt der Knackpunkt. Genau dieser Gläubiger (Bank aus Lichtenstein) hat von Mahn über Vollstreckungsbescheid bis zum Pfändungsbeschluss und schließlich Lohnpfändung alles durchgezogen.
Da war ich aber schon im Insolvenzeröffnungsverfahren. Somit hat das Gericht sofort angeordnet, das Zwangsvollstreckungen und Pfändungen zu unterlassen sind, gleichzeitig aber Sicherung der Insolvenzmasse beantragt.
Mein Arbeitgeber hat so drei mal mir nur die Pfändungsfreibeträge ausgezahlt. Was ja ok ist.
Seit letzten Monat nun den Beschluss, dass der Gerichtliche Schuldenbereinigungsplan Wirkung hat, alle Zwangsvollstreckungen der Gläubiger zu unterlassen sind (inkl,Pfändungen).
Die Lohnbuchhaltung meines Arbeitgebers zahlt mir aber immer noch mein Gehalt mit Pfändung aus, weil diese den Beschluss nicht akzeptieren tut.
Angeblich gilt der Beschluss für die Gläubiger, aber ist keine Aufhebung der Pfändung!
Für die Aufhebung sollte ich vom Gericht ein Aufhebungsbeschluss (oder sowas ) beantragen oder bescheinigen lassen.
Meine Frage, kann das sein ? Gibt es sowas und wenn ja, wo beantrage ich das bitte ??
Ich bin der Meinung, mit den Gerichtlichen Beschluss, fallen auch alle Pfändungen weg ( auch vom Gericht).
Liege ich da falsch?

Besten Dank

De Santos

Re: Weiter Lohnpfändung trotz Beschluss

Verfasst: 7. Sep 2023, 14:33
von caffery
Kobold83 hat geschrieben: 5. Sep 2023, 19:41
Ich bin der Meinung, mit den Gerichtlichen Beschluss, fallen auch alle Pfändungen weg ( auch vom Gericht).
Liege ich da falsch?
Leider ja - Dem Schuldenbereinigungsplan kommt nicht die Wirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gleich - wo § 89 InsO quasi unmittelbar zur Unzulässigkeit der Vollstreckung führen würde. Diese "Macht" entwickelt ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan einfach nicht.

Somit würde ich als Drittschuldner auch nicht ohne anderslautenden Beschluss des Vollstreckungsgerichts die Maßnahme beenden. Und genau da muss die Reise meines Erachtens auch hingehen. Meines Wissens muss in solchen Fällen dort gegen die Vollstreckung vorgegangen und mit dem Schuldenbereinigungsplan argumentiert werden um die Maßnahme zu beenden. Also im Prinzip eine Vollstreckungsgegenklage an das Vollstreckungsgericht mit der Argumentation Beschluss über Schuldenbereinigungsplan und nachweisen, dass dieser auch eingehalten wird. Das Ganze inkl. Antrag auf vorläufige Aussetzung der Vollstreckung.

... die hier dargelegte Bank aus Liechtenstein bzw. deren "Vertreter" interessiert sich tatsächlich für nichts. Die machen auch bei Schuldenbereinigungsplänen einfach weiter. Ich traue denen sogar zu, die Maßnahme einfach zu wiederholen wenn Du es schaffst die erfolgreich aus der Welt zu schaffen;) Kosten sind denen egal. Es gibt nach meiner Erfahrung keinen aggressiveren Gläubiger. Wenn es zu einer Insolvenzeröffnung kommt, melden sie ihre Forderung wahrscheinlich als unerlaubte Handlung an.

Drum werde ich nicht müde zu erwähnen: Finger weg von diesem "Institut"!

Re: Weiter Lohnpfändung trotz Beschluss

Verfasst: 9. Sep 2023, 08:21
von Kobold83
@caffery besten Dank für deine Antwort und die Hilfe!
Dann müsste ich wohl beim Vollstreckungsgericht eine Gegenklage bzw Aufhebung beantragen damit die Sicherungsmaßnahmen beendet werden.
Im Plan steht zwar eine Zusatzvereinbarungen, das mit den Vergleich bzw. den Beschluss alle Zwangsvollstreckungen und Pfändungen einzustellen sind, denke aber so wie du es erklärt hast, dieses nur für die Gläubiger gilt.

Bin mal gespannt wie lange das wieder dauert…