Weiter Lohnpfändung trotz Beschluss
Verfasst: 5. Sep 2023, 19:41
Guten Tag zusammen.
Ich versuche mich kurz zu fassen.
7 Gläubiger ca. 45.000€ Schulden, Arbeit und die Möglichkeit alles bzw anteilsmäßig zu begleichen.
Deshalb zum Anwalt Außergerichtlicher Vergleich. Leider haben zwei kleinere abgelehnt. Selber Insolvenzantrag gestellt mit gerichtlichen Vergleich. Nach knapp 2 Monaten haben 6 Gläubiger dafür gestimmt, einer dagegen. Dieser wurde vom Gericht überstimmt. Jetzt der Knackpunkt. Genau dieser Gläubiger (Bank aus Lichtenstein) hat von Mahn über Vollstreckungsbescheid bis zum Pfändungsbeschluss und schließlich Lohnpfändung alles durchgezogen.
Da war ich aber schon im Insolvenzeröffnungsverfahren. Somit hat das Gericht sofort angeordnet, das Zwangsvollstreckungen und Pfändungen zu unterlassen sind, gleichzeitig aber Sicherung der Insolvenzmasse beantragt.
Mein Arbeitgeber hat so drei mal mir nur die Pfändungsfreibeträge ausgezahlt. Was ja ok ist.
Seit letzten Monat nun den Beschluss, dass der Gerichtliche Schuldenbereinigungsplan Wirkung hat, alle Zwangsvollstreckungen der Gläubiger zu unterlassen sind (inkl,Pfändungen).
Die Lohnbuchhaltung meines Arbeitgebers zahlt mir aber immer noch mein Gehalt mit Pfändung aus, weil diese den Beschluss nicht akzeptieren tut.
Angeblich gilt der Beschluss für die Gläubiger, aber ist keine Aufhebung der Pfändung!
Für die Aufhebung sollte ich vom Gericht ein Aufhebungsbeschluss (oder sowas ) beantragen oder bescheinigen lassen.
Meine Frage, kann das sein ? Gibt es sowas und wenn ja, wo beantrage ich das bitte ??
Ich bin der Meinung, mit den Gerichtlichen Beschluss, fallen auch alle Pfändungen weg ( auch vom Gericht).
Liege ich da falsch?
Besten Dank
De Santos
Ich versuche mich kurz zu fassen.
7 Gläubiger ca. 45.000€ Schulden, Arbeit und die Möglichkeit alles bzw anteilsmäßig zu begleichen.
Deshalb zum Anwalt Außergerichtlicher Vergleich. Leider haben zwei kleinere abgelehnt. Selber Insolvenzantrag gestellt mit gerichtlichen Vergleich. Nach knapp 2 Monaten haben 6 Gläubiger dafür gestimmt, einer dagegen. Dieser wurde vom Gericht überstimmt. Jetzt der Knackpunkt. Genau dieser Gläubiger (Bank aus Lichtenstein) hat von Mahn über Vollstreckungsbescheid bis zum Pfändungsbeschluss und schließlich Lohnpfändung alles durchgezogen.
Da war ich aber schon im Insolvenzeröffnungsverfahren. Somit hat das Gericht sofort angeordnet, das Zwangsvollstreckungen und Pfändungen zu unterlassen sind, gleichzeitig aber Sicherung der Insolvenzmasse beantragt.
Mein Arbeitgeber hat so drei mal mir nur die Pfändungsfreibeträge ausgezahlt. Was ja ok ist.
Seit letzten Monat nun den Beschluss, dass der Gerichtliche Schuldenbereinigungsplan Wirkung hat, alle Zwangsvollstreckungen der Gläubiger zu unterlassen sind (inkl,Pfändungen).
Die Lohnbuchhaltung meines Arbeitgebers zahlt mir aber immer noch mein Gehalt mit Pfändung aus, weil diese den Beschluss nicht akzeptieren tut.
Angeblich gilt der Beschluss für die Gläubiger, aber ist keine Aufhebung der Pfändung!
Für die Aufhebung sollte ich vom Gericht ein Aufhebungsbeschluss (oder sowas ) beantragen oder bescheinigen lassen.
Meine Frage, kann das sein ? Gibt es sowas und wenn ja, wo beantrage ich das bitte ??
Ich bin der Meinung, mit den Gerichtlichen Beschluss, fallen auch alle Pfändungen weg ( auch vom Gericht).
Liege ich da falsch?
Besten Dank
De Santos