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Krankenkassenschulden durch Obdachlosigkeit

Verfasst: 17. Aug 2023, 11:09
von dieseBloedenSchulden
Hallo,
ich habe ein Problem und weiß nicht ganz genau, wie ich es lösen soll. Meine Schwester hatte vor ca. 2 Jahren ihre Wohnung verloren, da sie die Miete nicht zahlen konnte. Es ging ihr psychisch sehr schlecht und hatte in dieser Phase eine "es bringt doch sowieso alles nichts"-Haltung an den Tag gelegt. Sie hatte sich selbst in Grunde aufgegeben. Die Mietschulden und der Wohnungsverlust gingen damit einher, dass sie ihr Hartz4 nicht weiterbewilligt hatte und in der Zeit teils im Ausland und teils bei Freunden war, um eben ihre Verantwortungen aus dem Weg zu gehen. Briefe wurden also nicht geöffnet und es kam wohl zur Räumung der Wohnung (irgendwann ging sie dort nicht mehr hin aus Angst vor dem, was ihr Nichtstun verursacht haben könnte), welche sie im Grunde bemerkte als ihr Namenschild nicht mehr an der Wohnungstür war. Gut dann kam sie eben für 2 Jahre teils bei Freunden unter, lebte teils auf der Straße.

Nun habe ich sie bei mir aufgenommen, weil sie ihr Leben wieder in den Griff kriegen will. Bürgergeld ist beantragt und im Grunde fast bewilligt. Sie war während ihrer Obdachlosigkeit sicher nicht krankenversichert und muss also nun Beitragsschulden nachzahlen, oder? Bisher hat sich natürlich niemand bei ihr gemeldet (wie auch ohne Adresse), aber was wird nun passieren, wenn sie sich dort meldet und diesen schlafenden Hund weckt? Kann man mit den KKs etwas aushandeln wie eine Ratenzahlung oder dass das zugrundeliegende Einkommen auf das Mindesteinkommen rückwirkend abgestuft wird? Können die Schulden bei Schilderung der Situation erlassen werden? Oder wie sollen Obdachlose überhaupt je da rauskommen?

Sollte irgendwann ein Gerichtsvollzieher bei mir vor der Tür stehen, können die mir etwas wegpfänden, da ich zb nicht beweisen kann, dass es mir gehört und nicht ihr?

Re: Krankenkassenschulden durch Obdachlosigkeit

Verfasst: 18. Aug 2023, 00:32
von robo
dieseBloedenSchulden hat geschrieben: 17. Aug 2023, 11:09 ...
Sie war während ihrer Obdachlosigkeit sicher nicht krankenversichert und muss also nun Beitragsschulden nachzahlen, oder?
...
Deutsche Gesetze gelten bekanntlich in Deutschland.
NUR in Deutschland.

Sie kann sich jetzt eine (gesetzliche) Krankenkasse ihrer Wahl aussuchen, z.B. hier:
https://krankenkassen.focus.de
stellt dann bei der Krankenkasse einen Aufnahmeantrag, schreibt da rein:
"Ich war lange im Ausland, bin jetzt zurück in D und möchte mich bei Ihnen versichern",
schickt das ab und teilt dem JobCenter (?) mit, bei welcher KK sie jetzt ist.

Nix mit ' ... muss doch jetzt Beitragsschulden nachzahlen'?
Im Ausland hätte sie ja auch keine Leistungen erhalten,
dafür braucht man ja eine Auslands-KV.
dieseBloedenSchulden hat geschrieben: 17. Aug 2023, 11:09 ...

Sollte irgendwann ein Gerichtsvollzieher bei mir vor der Tür stehen, können die mir etwas wegpfänden, da ich zb nicht beweisen kann, dass es mir gehört und nicht ihr?
...
Du schreibst, sie hat Mietschulden.
So was verjährt irgendwann ja auch.
Und woher sollte der ehemalige Vermieter wissen, wo sie jetzt ist ?

Nach Deinem Text sehe ich erstmal keinen Gerichtsvollzieher bei Euch an der Tür.
Wenn es Deine Wohnung ist, musst Du ihn übrigens gar nicht reinlassen, wenn er wg Deiner Schwester kommen sollte.
Es empfiehlt sich aber, mit einem GV kooperativ zu sein.
Er/sie macht auch nur seinen/ihren Job.

Reinbitten, Kaffee anbieten, Situation erklären - und fertig.
Dann gibt es ein Protokoll "fruchtlose Pfändung" - und fertig.

Aber das sehe ich bei Euch gar nicht.
Die gesetzlichen Krankenkassen beauftragen im Fall des Falles mW das Hauptzollamt und nicht den Gerichtsvollzieher. Aber da kann sie m.E. ja gar keine Schulden haben, wenn zuletzt das Jobcenter für sie bezahlt hat und sie danach im Ausland war.

Ich finde es superanständig von Dir, dass Du ihr jetzt hilfst, wieder "Boden unter die Füße" zu bekommen.
Ich wünsche Euch beiden alles Gute !!

Re: Krankenkassenschulden durch Obdachlosigkeit

Verfasst: 18. Aug 2023, 08:51
von dieseBloedenSchulden
Naja sie war nicht ausschließlich im Ausland und hat nach der Räumung auch nie eine Abmeldung ihres Wohnsitzes vorgenommen, auf dem Papier war sie also in Deutschland. Sie ist einfach zu Besuch bei einer Freundin dort gewesen und kam irgendwann zurück und schlief dann bei verschiedenen Personen mal auf der Couch bzw. auch in Unterkünften.

Ich dachte mir nun, dass die Krankenkasse dann eben versuchte Kontakt zu ihr aufzunehmen, da sie ihr Hartz4 nie weiterbeantragt hat und die sich gefragt haben, was sie nun macht mit welchem Einkommen. Ich habe gelesen, dass die KK sie dann einfach selbst weiter versichert mit einem Einkommen als Berechnungsgrundlage, welches dem Einkommensmittel der Bevölkerung entspricht.

Aber gut, dass mir da wahrscheinlich nichts gepfändet werden kann, beruhigt mich schon einmal. :D

Re: Krankenkassenschulden durch Obdachlosigkeit

Verfasst: 18. Aug 2023, 11:56
von robo
dieseBloedenSchulden hat geschrieben: 18. Aug 2023, 08:51 ...
Ich habe gelesen, dass die KK sie dann einfach selbst weiter versichert ...
...
Richtig.

dieseBloedenSchulden hat geschrieben: 18. Aug 2023, 08:51 ... mit einem Einkommen als Berechnungsgrundlage, welches dem Einkommensmittel der Bevölkerung entspricht.
Falsch.
Die Berechnungsgrundlage für den Beitrag eines "freiwillig" Versicherten (wie in diesem Fall) sind die 'Beitragsbemessungsgrundlagen' (ändern sich per Gesetz jedes Jahr):

Es gibt eine 'Mindestbeitragsbemessungsgrenze', dh auch wenn man wenig oder gar kein eigenes Einkommen hat, wird der Beitrag danach bemessen und das sind ca. 140,- €/Monat (für KK, Zusatzbeitrag und PflV, AG+AN-Anteil - muss der Betreffende dann ja beides selbst zahlen, wenn er keinen Arbeitgeber hat).

ABER: Man muss das geringe Einkommen der KK nachweisen (wie auch immer das gehen soll ... niemand gibt Dir eine Bescheinigung, dass Du nichts hast).

Bis zur Vorlage dieses "Nachweises" (und bis zur Anerkennung desselben durch die KK) gilt die 'Beitragsbemessungsgrenze' und das sind ca. ca. 5.000,- €/Monat, macht einen Gesamtbeitrag von ca. 950,- €/Monat (für KK ... usw., s.o.).

Da sie ihr 'geringes' Einkommen ihrer KK nicht rechtzeitig nachgewiesen hat, werden die (die KK, wo sie zuletzt versichert war) für die zwei Jahre 24 x 950,- macht deutlich über 22.800,- EURO von ihr nachfordern.
Plus Zinsen, plus Gebühren, plus ... wasweissich ...
Für Null Leistungen.

Also habt ihr zwei Möglichkeiten:
1. die Forderung der KK bezahlen - oder zumindest akzeptieren -
(und dann bleibt in Zukunft vermutlich nur ein Insolvenzverfahren??)
ODER
2. die Schwester war im Ausland
(gut, wenn sie eine Adresse angeben kann, z.B. in einem "Problem-Viertel" in Paris ...)

Das muss jeder für sich entscheiden, wie wichtig ihm "die ganze Wahrheit" ist.
Und was ist denn in Eurem Fall die "ganze Wahrheit"?
Kann die Schwester denn genau die Zeiträume benennen, wann sie wo und bei wem gelebt hat
(sei es in D, sei es im Ausland) ?

Und selbst WENN die KK "kulant" wäre (was sie per Gesetz eigentlich nicht dürfen) und nur den "Mindestbeitrag" fordern würden, dann wären das auch 24x140 = 3.360,- EUR (plus Zinsen, Gebühren usw)
Und wieder: Für Null Leistungen.

Muss jeder, wie gesagt, selbst entscheiden.

Re: Krankenkassenschulden durch Obdachlosigkeit

Verfasst: 18. Aug 2023, 15:12
von Shopgirl
Das hier ist ganz interessant: https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... land-63338

Danach ist sie weiterhin versichert gewesen, trotz Auslandsaufenthalt (sofern sie in der EU war). Daran würde sich nur was ändern, wenn sie im Ausland gearbeitet hätte.

Ich wäre mit dieser ganzen Sache eher vorsichtig. Ohne Einkommen mit Mietschulden und der KK läuft es doch vermutlich eh auf eine Insolvenz hinaus. Warum dann versuchen, die KK zu bescheißen und sich im schlimmsten Fall noch strafrechtlich ein Eigentor schießen?

Re: Krankenkassenschulden durch Obdachlosigkeit

Verfasst: 19. Aug 2023, 05:55
von robo
Shopgirl hat geschrieben: 18. Aug 2023, 15:12 ...
und sich im schlimmsten Fall noch strafrechtlich ein Eigentor schießen?
...
Einfach Quatsch, sorry.
Nach welchen §§ sollte es strafbar sein, wenn man seiner KK mitteilt, dass man im Ausland war ?
Und WENN es strafbar sein sollte, dann nützt auch ein Inso-Verfahren nichts, weil die GKV dann ziemlich sicher "vbuH" anmelden würde.

Re: Krankenkassenschulden durch Obdachlosigkeit

Verfasst: 19. Aug 2023, 09:59
von habwiederwas
robo hat geschrieben: 18. Aug 2023, 11:56
dieseBloedenSchulden hat geschrieben: 18. Aug 2023, 08:51 ...
Ich habe gelesen, dass die KK sie dann einfach selbst weiter versichert ...
...
Richtig.

dieseBloedenSchulden hat geschrieben: 18. Aug 2023, 08:51 ... mit einem Einkommen als Berechnungsgrundlage, welches dem Einkommensmittel der Bevölkerung entspricht.
Falsch.
Die Berechnungsgrundlage für den Beitrag eines "freiwillig" Versicherten (wie in diesem Fall) sind die 'Beitragsbemessungsgrundlagen' (ändern sich per Gesetz jedes Jahr):

Es gibt eine 'Mindestbeitragsbemessungsgrenze', dh auch wenn man wenig oder gar kein eigenes Einkommen hat, wird der Beitrag danach bemessen und das sind ca. 140,- €/Monat (für KK, Zusatzbeitrag und PflV, AG+AN-Anteil - muss der Betreffende dann ja beides selbst zahlen, wenn er keinen Arbeitgeber hat).

ABER: Man muss das geringe Einkommen der KK nachweisen (wie auch immer das gehen soll ... niemand gibt Dir eine Bescheinigung, dass Du nichts hast).

Bis zur Vorlage dieses "Nachweises" (und bis zur Anerkennung desselben durch die KK) gilt die 'Beitragsbemessungsgrenze' und das sind ca. ca. 5.000,- €/Monat, macht einen Gesamtbeitrag von ca. 950,- €/Monat (für KK ... usw., s.o.).

Da sie ihr 'geringes' Einkommen ihrer KK nicht rechtzeitig nachgewiesen hat, werden die (die KK, wo sie zuletzt versichert war) für die zwei Jahre 24 x 950,- macht deutlich über 22.800,- EURO von ihr nachfordern.
Plus Zinsen, plus Gebühren, plus ... wasweissich ...
Für Null Leistungen.

Also habt ihr zwei Möglichkeiten:
1. die Forderung der KK bezahlen - oder zumindest akzeptieren -
(und dann bleibt in Zukunft vermutlich nur ein Insolvenzverfahren??)
ODER
2. die Schwester war im Ausland
(gut, wenn sie eine Adresse angeben kann, z.B. in einem "Problem-Viertel" in Paris ...)

Das muss jeder für sich entscheiden, wie wichtig ihm "die ganze Wahrheit" ist.
Und was ist denn in Eurem Fall die "ganze Wahrheit"?
Kann die Schwester denn genau die Zeiträume benennen, wann sie wo und bei wem gelebt hat
(sei es in D, sei es im Ausland) ?

Und selbst WENN die KK "kulant" wäre (was sie per Gesetz eigentlich nicht dürfen) und nur den "Mindestbeitrag" fordern würden, dann wären das auch 24x140 = 3.360,- EUR (plus Zinsen, Gebühren usw)
Und wieder: Für Null Leistungen.

Muss jeder, wie gesagt, selbst entscheiden.
ich vermute mal Shoppgirl bezieht sich hierauf.
Für mich liest sich das auch so wie eine Anleitung zum bescheisen.

Re: Krankenkassenschulden durch Obdachlosigkeit

Verfasst: 19. Aug 2023, 18:27
von Shopgirl
robo hat geschrieben: 19. Aug 2023, 05:55

Nach welchen §§ sollte es strafbar sein, wenn man seiner KK mitteilt, dass man im Ausland war ?
Nach gar keinem. Aber es wurde mehrfach gesagt, dass die Schwester weder dauerhaft im Ausland gelebt hat, noch in irgendeiner Weise in Deutschland abgemeldet war. Es klingt danach, hier irgendwas konstruieren zu wollen, wo sich mir allerdings der Sinn dahinter nicht erschließt. Zumal es auch keine Belege für einen dauerhaften Wohnsitz oder Arbeitsplatz im Ausland zu geben scheint, was aber wohl entscheidend wäre, um die deutsche KK für diese Zeit loszuwerden.
Die Schwester ist vermutlich eh überschuldet, da sind die KK-Schulden dann doch egal. Sie erhöhen den Berg nur, den sie vermutlich sowieso nicht abbezahlen kann.

Dann lieber ohne Falschangaben da durch und 3 Jahre Insolvenz abreißen.

Re: Krankenkassenschulden durch Obdachlosigkeit

Verfasst: 23. Aug 2023, 10:05
von Schuldine
Deine Schwester ist noch nicht bei dir gemeldet, nehme ich mal an?
Dazu hätte sie sich ja am alten Wohnsitz ab- und bei dir anmelden müssen.

Dadurch wüsstest ihr ganz sicher, ob sie wirklich weiterhin unter der alten Adresse gemeldet war/ist.

Es kann nämlich durchaus sein, dass der Vermieter sie nach der Räumung dort abgemeldet hat und das Einwohnermeldeamt sie als "Aufenthaltsort unbekannt" führt.

Was dann schlicht auch dazu geführt haben würde, dass sie für ihre Gläubiger nicht erreichbar war, ihr keine Vollstreckungsbescheide zugestellt wurden, sie für Gerichtsvollzieher/Vollstreckungsbeamte unauffindbar war ...

Ich würde euch raten das erst einmal beim Einwohnermeldeamt zu klären.
Danach könnt ihr euch darum kümmern, welche Schulden in welcher Höhe beim wem überhaupt bestehen.

Alles Gute für dich und deine Schwester beim Neustart.

Re: Krankenkassenschulden durch Obdachlosigkeit

Verfasst: 29. Aug 2023, 08:38
von dieseBloedenSchulden
Hallo,

nein meine Schwester ist noch nicht bei mir gemeldet, was allen voran daran liegt, dass mein Vermieter auf einer längeren Reise ist und demnach nicht reagiert. Ich denke mal, dass er dem zustimmen wird, gerade wenn ich sage, dass ich trotzdem weiterhin der alleinige Vertragspartner bin.
Da sie gerade jetzt ihren Personalausweis erneuern lassen musste, kam heraus, dass der ehemalige Vermieter sie offenbar nicht abgemeldet hatte, da sie immer noch unter der alten Adresse dort stand. Sie hat nun erstmal einen Personalausweis, wo nur die PLZ draufsteht (ohne festen Wohnsitz), aber wir wollen das dann, wenn das mit der Anmeldung bei mir klappt, natürlich ändern lassen. Dann werden wir den vermeintlichen Schuldenberg angehen, wenn nötig auch mit Schuldnerberatung/Caritas etc.