Krankenkassenschulden durch Obdachlosigkeit
Verfasst: 17. Aug 2023, 11:09
Hallo,
ich habe ein Problem und weiß nicht ganz genau, wie ich es lösen soll. Meine Schwester hatte vor ca. 2 Jahren ihre Wohnung verloren, da sie die Miete nicht zahlen konnte. Es ging ihr psychisch sehr schlecht und hatte in dieser Phase eine "es bringt doch sowieso alles nichts"-Haltung an den Tag gelegt. Sie hatte sich selbst in Grunde aufgegeben. Die Mietschulden und der Wohnungsverlust gingen damit einher, dass sie ihr Hartz4 nicht weiterbewilligt hatte und in der Zeit teils im Ausland und teils bei Freunden war, um eben ihre Verantwortungen aus dem Weg zu gehen. Briefe wurden also nicht geöffnet und es kam wohl zur Räumung der Wohnung (irgendwann ging sie dort nicht mehr hin aus Angst vor dem, was ihr Nichtstun verursacht haben könnte), welche sie im Grunde bemerkte als ihr Namenschild nicht mehr an der Wohnungstür war. Gut dann kam sie eben für 2 Jahre teils bei Freunden unter, lebte teils auf der Straße.
Nun habe ich sie bei mir aufgenommen, weil sie ihr Leben wieder in den Griff kriegen will. Bürgergeld ist beantragt und im Grunde fast bewilligt. Sie war während ihrer Obdachlosigkeit sicher nicht krankenversichert und muss also nun Beitragsschulden nachzahlen, oder? Bisher hat sich natürlich niemand bei ihr gemeldet (wie auch ohne Adresse), aber was wird nun passieren, wenn sie sich dort meldet und diesen schlafenden Hund weckt? Kann man mit den KKs etwas aushandeln wie eine Ratenzahlung oder dass das zugrundeliegende Einkommen auf das Mindesteinkommen rückwirkend abgestuft wird? Können die Schulden bei Schilderung der Situation erlassen werden? Oder wie sollen Obdachlose überhaupt je da rauskommen?
Sollte irgendwann ein Gerichtsvollzieher bei mir vor der Tür stehen, können die mir etwas wegpfänden, da ich zb nicht beweisen kann, dass es mir gehört und nicht ihr?
ich habe ein Problem und weiß nicht ganz genau, wie ich es lösen soll. Meine Schwester hatte vor ca. 2 Jahren ihre Wohnung verloren, da sie die Miete nicht zahlen konnte. Es ging ihr psychisch sehr schlecht und hatte in dieser Phase eine "es bringt doch sowieso alles nichts"-Haltung an den Tag gelegt. Sie hatte sich selbst in Grunde aufgegeben. Die Mietschulden und der Wohnungsverlust gingen damit einher, dass sie ihr Hartz4 nicht weiterbewilligt hatte und in der Zeit teils im Ausland und teils bei Freunden war, um eben ihre Verantwortungen aus dem Weg zu gehen. Briefe wurden also nicht geöffnet und es kam wohl zur Räumung der Wohnung (irgendwann ging sie dort nicht mehr hin aus Angst vor dem, was ihr Nichtstun verursacht haben könnte), welche sie im Grunde bemerkte als ihr Namenschild nicht mehr an der Wohnungstür war. Gut dann kam sie eben für 2 Jahre teils bei Freunden unter, lebte teils auf der Straße.
Nun habe ich sie bei mir aufgenommen, weil sie ihr Leben wieder in den Griff kriegen will. Bürgergeld ist beantragt und im Grunde fast bewilligt. Sie war während ihrer Obdachlosigkeit sicher nicht krankenversichert und muss also nun Beitragsschulden nachzahlen, oder? Bisher hat sich natürlich niemand bei ihr gemeldet (wie auch ohne Adresse), aber was wird nun passieren, wenn sie sich dort meldet und diesen schlafenden Hund weckt? Kann man mit den KKs etwas aushandeln wie eine Ratenzahlung oder dass das zugrundeliegende Einkommen auf das Mindesteinkommen rückwirkend abgestuft wird? Können die Schulden bei Schilderung der Situation erlassen werden? Oder wie sollen Obdachlose überhaupt je da rauskommen?
Sollte irgendwann ein Gerichtsvollzieher bei mir vor der Tür stehen, können die mir etwas wegpfänden, da ich zb nicht beweisen kann, dass es mir gehört und nicht ihr?