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Freibetrag P-Konto

Verfasst: 31. Jul 2023, 12:46
von Hoffnungsvolle
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einer möglichen P-Kontopfändung: Aktuell arbeite ich noch bis Ende Januar und habe zwei Kinder, für die ich unterhaltspflichtig bin. Kann ich im Fall einer Kontopfändung auch meinen Gehaltsnachweis irgendwie einreichen bzw. berücksichtigen lassen, damit der Pfändungsfreibetrag erhöht wird (laut den Tabellen steht mir aufgrund meiner Gehaltshöhe ein deutlich höherer Betrag zu als der Grundfreibetrag mit zwei Kindern). Oder würde der Gläubiger dann immer automatisch erst das Gehalt pfänden und damit wäre auch die Gehaltshöhe berücksichtigt? :?:

Re: Freibetrag P-Konto

Verfasst: 31. Jul 2023, 13:41
von robo
Das nennt sich "Quellenfreigabe" und hier gibt es ein Antragsformular dazu:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf

Der Grundfreibetrag beim P-Konto gilt ja für alle (mit der entsprechenden Anzahl an Unterhaltsberechtigten).
Wer aber mehr verdient, dem soll auch mehr von seinem Einkommen verbleiben.

Antrag beim zuständigen Gericht stellen und der Bank vorlegen, WENN dort eine Kontopfändung eingegangen ist. "Vorsorglich" kann man das m.W. nicht machen.

Der Gläubiger (mit Titel) kann sich aussuchen, wo er pfänden möchte:
Lohn/Gehalt beim Arbeitgeber oder Konto bei der Bank oder beides.

Re: Freibetrag P-Konto

Verfasst: 1. Aug 2023, 13:40
von Hoffnungsvolle
Vielen Dank für die schnelle Hilfe :D