Seite 1 von 2
Mahnbescheid..über knapp 200eu wegen 2,05eu warenwert. Wie jetzt handeln?
Verfasst: 20. Jul 2023, 17:51
von Karli78
Moin,
heute trudelte ein Mahnbescheid ein auf Bestreben eines Anwalts aus dem Süden, bis zu mir nach HH. Es geht um eine Leistung von 2,05eu, die erbracht worden sein sollte. Jetzt momentan weiss ich noch gar nicht, worums da geht, müsste mal gucken/überlegen. 191eu wollen die von mir, da steht auch Zinssatz 5000% etc. Im Mahnbescheid steht ja ausdrücklich, dass sie nicht prüfen, wie legitim es ist. Die Schuldnerberatung der Diakonie, wo ich jetzt hinwollte damit, macht erst Monatg 10 Uhr auf. Der Bescheid ist vom 14.07., deswegen wollte ich erstmal überlegen/hören, ob und wie ich da Widerspruch einlegen sollte.
Holen gibts bei mir eh nichts, hab ein P-Konto und bin quasi insolvent, wird sich auch nicht so schnell ändern. Muss eh alle 2 Jahre den Finger hochheben. Trotzdem ärgerst mich, weil ich, zumindest nach bestem gewissen, seit jahren keine neue Schulden gemacht habe.
gerne lade ich auch den Bescheid hoch, wenn ihr mir sagt, welche Stellen ich aus rechtlichen Gründen schwärzen müsste?
Liebe Grüsse.
Re: Mahnbescheid..über knapp 200eu wegen 2,05eu warenwert. Wie jetzt handeln?
Verfasst: 21. Jul 2023, 10:44
von caffery
Klingt zumindest ungesehen erstmal alles nicht sonderlich seriös - ums zart auszudrücken.
Kannst ja nur die Rückseite hochladen mit den Forderungsbestandteilen.
Re: Mahnbescheid..über knapp 200eu wegen 2,05eu warenwert. Wie jetzt handeln?
Verfasst: 21. Jul 2023, 19:39
von Karli78
moin und danke für die Antwort...so, bestimmt hab ich mehr geschwärzt als ich müsste, denke mal ich hätts auch direkt hochladen können, ist ja mein brief...aber wer weiss^^
Falls das Foto zu klein ist, zoomen mit (Strg +/-)
- DSCI2874.png (4.46 MiB) 1456 mal betrachtet
Re: Mahnbescheid..über knapp 200eu wegen 2,05eu warenwert. Wie jetzt handeln?
Verfasst: 22. Jul 2023, 08:52
von caffery
Oha, ich hatte es geahnt... da muss ich mich sprachlich mal wieder verdrehen.
Der Laden hier hat mutmaßlich gewisse Verbindungen zu der einigermaßen berüchtigten UGV Inkasso. Diese waren über viele Jahre quasi die Stars in allen Fernsehsendungen die sich mit mutmaßlich "grauzonigen" Inkassopraktiken beschäftigt haben und sind selbst beim BDIU - dem Dachverband der Inkassobranche - , die nicht unbedingt dafür bekannt sind Kinder von Traurigkeit zu sein, ein rotes Tuch. Auch das gegenständige Unternehmen ist dort soviel ich weiß nicht Mitglied.
Natürlich könnte ich jetzt anfangen die Kostenrechnung aufzudröseln, da diese m.E. an einigen Punkten weit übers Ziel hinausschießt. (Meiner Meinung nach: Unter II. Mehrwertsteuer weg - unter III. Inkassokosten auf 32,40 Euro runter und alles andere weg)
Unterm Strich würde ich aber sagen: Wenn nicht klar ist, für welche Leistung hier Geld verlangt wird und Du auch keine Leistung in Anspruch genommen hast, würde ich hier vollumfänglich widersprechen.
Dafür nimm das schweinchenrosa Formular, setze das entsprechende Kreuzchen, Datum oben, Unterschrift unten und ab damit.
Das wird wieder jede Menge Drohpost von denen auslösen. Aber unterm Strich kann Dir vermutlich nicht viel passieren da Du ja A: keinen Vertrag gemacht hast und B: im worst case ja sowieso bereits überschuldet bist und bei Dir ohnehin nix zu holen wäre.
Zu spaßen ist mit dem Laden aber leider nicht. Man sollte die Post von denen also leider ernst nehmen und sich im Zweifel auch juristischen Beistand suchen. Auf KEINEN Fall Zettel unterschreiben die von denen mitgeschickt werden und keine Angstzahlungen an die leisten obwohl es keinen Vertrag gab nur "damit man seine Ruhe hat"!
Re: Mahnbescheid..über knapp 200eu wegen 2,05eu warenwert. Wie jetzt handeln?
Verfasst: 22. Jul 2023, 15:01
von Karli78
also bei 2.05 fallen mir nur Dannemann zigarellos 5er pack ein...ich hab die mal ab und zu geraucht und das mit 1 jahr kommt auch hin. kann mich erinnern, dass ich mich gewundert habe, dass man die mit Lastschrift bezahlt in dem Laden und nicht ganz normal mit EC karte. Kann das sein?
Die Post, die hier immer vom Inkasso eintrudelt, werfe ich seit jahren weg. Weil es alles Uralte sachen sind, die seit Jahren kommen, ohne dass aber je was vom gericht kam, da wurde mir geraten, nach so langer Zeit nicht mehr drauf zu reagieren. War jetzt vermutlich nicht der aller kompetenteste rat.
Du meinst also, ich sollte 32eu bezahlen bzw. den mahnbescheid auf 32eu kürzen? Nicht da anrufen und versuchen, einen Vergleich zu machen? Ich hab ja seit etlichen Jahren nix über der Pfändungsgrenze, das wissen die doch bestimmt über Schufa.
Re: Mahnbescheid..über knapp 200eu wegen 2,05eu warenwert. Wie jetzt handeln?
Verfasst: 22. Jul 2023, 15:17
von Karli78
so, gerade mal versucht in der Banking-app zu gucken, aber ich kann die Kontoauszüge nur die letzten 12 Monate abrufen...wird wohl kurz vorher gewesen sein. Denke mal es waren die Zigarellos für 2.05eu per Lastschrift. Ändeert das jetzt irgendwas an der Materie? ich bin ja dann nen Vertrag eingegangen mit meiner Unterschrift denke ich mal
Sehe gerade, der Mahnbescheid ist vom 17.07 und nicht vom 14.07...hab also noch genügend Zeit zum Widerspruch bzw. abgeänderter Einreichung.
Re: Mahnbescheid..über knapp 200eu wegen 2,05eu warenwert. Wie jetzt handeln?
Verfasst: 24. Jul 2023, 08:25
von caffery
Karli78 hat geschrieben: ↑22. Jul 2023, 15:01
also bei 2.05 fallen mir nur Dannemann zigarellos 5er pack ein...ich hab die mal ab und zu geraucht und das mit 1 jahr kommt auch hin. kann mich erinnern, dass ich mich gewundert habe, dass man die mit Lastschrift bezahlt in dem Laden und nicht ganz normal mit EC karte. Kann das sein?
Woher soll ich (oder sonstwer außer Dir) denn das wissen?
Karli78 hat geschrieben: ↑22. Jul 2023, 15:01
Die Post, die hier immer vom Inkasso eintrudelt, werfe ich seit jahren weg. Weil es alles Uralte sachen sind, die seit Jahren kommen, ohne dass aber je was vom gericht kam, da wurde mir geraten, nach so langer Zeit nicht mehr drauf zu reagieren. War jetzt vermutlich nicht der aller kompetenteste rat.
Nicht drauf zu reagieren war kein schlechter Rat. Einfach alles wegzuschmeißen ist allerdings nicht so weise - aber da wurde Dir ja vermutlich auch nicht zu geraten.
Karli78 hat geschrieben: ↑22. Jul 2023, 15:01
Du meinst also, ich sollte 32eu bezahlen bzw. den mahnbescheid auf 32eu kürzen?
Nein, das habe ich nicht gesagt. Die Posten unter III. würde ich auf 32,40 Euro kürzen und unter II. die Mehrwertsteuer rausrechnen. Der Rest (nach meiner Rechnung 129,37 Euro) wäre meiner Ansicht nach durchsetzbar - so die Forderung denn dem Grunde nach berechtigt wäre.
Karli78 hat geschrieben: ↑22. Jul 2023, 15:01
Nicht da anrufen und versuchen, einen Vergleich zu machen?
Auf GAR keinen Fall!!
Karli78 hat geschrieben: ↑22. Jul 2023, 15:01
Ich hab ja seit etlichen Jahren nix über der Pfändungsgrenze, das wissen die doch bestimmt über Schufa.
Nein wissen sie nicht. Ist denen auch ersma wurscht.
Re: Mahnbescheid..über knapp 200eu wegen 2,05eu warenwert. Wie jetzt handeln?
Verfasst: 24. Jul 2023, 18:04
von Adonis
caffery hat geschrieben: ↑24. Jul 2023, 08:25
Nein, das habe ich nicht gesagt. Die Posten unter III. würde ich auf 32,40 Euro kürzen und unter II. die Mehrwertsteuer rausrechnen. Der Rest (nach meiner Rechnung 129,37 Euro) wäre meiner Ansicht nach durchsetzbar
Ich würde dem ganze Mahnbescheid wiedersprechen.
Ich halte selbst die angebelichen Anwaltskosten (wen vertreten die eigentlich) für Abzocke.
Apropos wen vertreten die iegtnlich:
Wieso ist Antragsteller der angeblichen Haupftforderung ein Inkasso, und nicht der Urspungsgläubiger ?
Wann wurde die angebliche Abtretungangezeigt, und wann fand diese tatsächlich statt ?
Ich hätte meinen Spaß mit denen.....
Liebe Grüße
Adonis
Re: Mahnbescheid..über knapp 200eu wegen 2,05eu warenwert. Wie jetzt handeln?
Verfasst: 24. Jul 2023, 18:38
von caffery
Adonis hat geschrieben: ↑24. Jul 2023, 18:04
Ich würde dem ganze Mahnbescheid wiedersprechen.
Ich halte selbst die angebelichen Anwaltskosten (wen vertreten die eigentlich) für Abzocke.
Dito - was ich persönlich so finde steht hier aber leider nicht zur Diskussion.
Re: Mahnbescheid..über knapp 200eu wegen 2,05eu warenwert. Wie jetzt handeln?
Verfasst: 24. Jul 2023, 19:04
von tidus82
Ich hätte definitiv auch meinen Spaß mit denen
aber tatsächlich ist es „richtiger“ die tatsächlichen, durchsetzbaren Kosten zu bezahlen und das als Lehrgeld zu verbuchen.