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Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Verfasst: 25. Jun 2023, 14:19
von Küstenmädel
Hallo zusammen, daß ich mal in diesem Forum lande, hätte ich nie gedacht und habe mich auch nicht gertaut. Es ist mir unglaublich peinlich. Aber es ist so und nun bin ich da. Für mich schon mal ein wirklich großer Schritt. Auch ich habe Schulden, ca 25 000 Euro, die ich jahrelang mehr oder weniger verdrängt habe.Ich bin 66 Jahre alt und halte den Druck, die Angst einfach nicht mehr aus. Ich weiß garnicht wo ich anfangen soll, am besten, wo es am meisten brennt.

Ein Inkassobüro hat mit vergangene Woche den Gerichtsvollzieher geschickt. Ich war nicht zu Hause und habe eine Ladung zur Eidesstattlichen Versicherung im Briefkasten vorgefunden. Dieser soll ich am 11.07. nachkommen. Bisher lag ich unter dem Pfändungsfreibetrag und es war nichts zu holen. Ich bezog bisher Witwenrente.
Seit April habe ich aber eine eigene kleine Altersrente dabei (Gesamtbetrag beider Renten 1538 Euro) und liege mit beiden Renten über dem Pfändungsfreibetrag von ab Juli 1400 Euro.

Meine Fragen sind folgende:
1. wenn ich die EV abgegeben habe, wann erfahren die Gläubiger von meinem Einkommen?
2. wo wird gefpändet werden, bei der Rentenversichung oder auf dem Konto?
3. bisher hatte ich noch kein P-Konto. Ist es ratsam ein solches sofort einzurichten und wie lange dauert das? ich bin bei der Deutschen Bank, habe dort ein Guthabenkonto und eine EC-Karte, sowie Debit-Kreditkarte. Kann ich diese Karten behalten? ich lebe auf dem Land und bis zum nächsten Automaten sind es ca. 16 km einfach.
Wenn das P-Konto eingerichtet ist, muss ich das unter dem Pfändungsfreibetrag liegende Geld sofort am Anfang des Monats abholen oder kann das bis zum letzten liegen bleiben? Ich habe auch Daueraufträge für die ab dem 02. eines Monats ausgeführt werden. Die Renten kommen jeden letzten Werktag im Monat.
4. Ich habe am 17.7. einen Termin bei der Schuldenberatung.

Das wäre es für´s Erste, ich danke Euch für Eure Antworten. Es werden mit Sicherheit noch einige weitere folgen.

Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Verfasst: 25. Jun 2023, 14:42
von habwiederwas
Hallo Küstenmädel,

willkommen hier im Forum. Hier wird die mit Sicherheit geholfen.
Ich bin hier nicht der Experde, kann dir also nur schreiben wie ich es gemacht habe.
zu1; ja
zu2: bei mir wurde von den Gläubigern das Konto gepfändet
zu3: ich habe mir nach der EV (heißt jetzt VA =Vermögensauskunft) ein P-Konto einrichten lassen. War bei meiner
Bank, und die haben das umgehend gemacht. Am Monatsende habe ich die monatl. Abbuchungen abgewartet,
und dann den verfügbaren Rest abgehoben. Und ja, die Karten konnte ich behalten.
zu4: Super
Ich hoffe meine Antworten helfen die ein wenig. Keine Angst, da melden sich noch die Profis.
Bis dahin alles Gute und Liebe.
Und wie war dass, "mit 66 Jahren da fängt das Leben an...

Gruß habwiederwas

Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Verfasst: 25. Jun 2023, 17:16
von robo
Küstenmädel hat geschrieben: 25. Jun 2023, 14:19 ...
Es ist mir unglaublich peinlich.
...
Das muss es aber wirklich nicht sein !
Du befindest Dich doch in 'guter Gesellschaft' *grins* - in meiner *lach*, Boris Becker, Anton Schlecker, Roberto Blanco, Matthias Reim, Eva Hermann und und und ...
Küstenmädel hat geschrieben: 25. Jun 2023, 14:19 ...
und halte den Druck, die Angst einfach nicht mehr aus.
...
Ja, Inkassofirmen machen gern Druck, mit Briefen und Drohungen, auch am Telefon oder gar Hausbesuchen. Besuche kann man verhindern (Hausrecht!), Telefon kann man wieder auflegen, ansonsten hilft nur ein 'dickes Fell'.
Aber 'Angst' ? Wovor hast Du Angst ? Was könnte denn schlimmstenfalls passieren ?
Küstenmädel hat geschrieben: 25. Jun 2023, 14:19 ...
Meine Fragen sind folgende:
1. wenn ich die EV abgegeben habe, wann erfahren die Gläubiger von meinem Einkommen?
Sozusagen postwendend. Der GV wir den Gläubiger nach Abgabe umgehend informieren.
Küstenmädel hat geschrieben: 25. Jun 2023, 14:19 ...
2. wo wird gefpändet werden, bei der Rentenversichung oder auf dem Konto?
...
Das kann sich der Gläubiger aussuchen. RV oder Konto oder beides.
Da ein PFÜB (Pfändung- und Überweisungsbeschluss) aber auch sein Geld kostet, wird er wahrscheinlich nur einen Weg wählen, wahrscheinlich das Konto, vermute ich mal.
Küstenmädel hat geschrieben: 25. Jun 2023, 14:19 ...
3. bisher hatte ich noch kein P-Konto. Ist es ratsam ein solches sofort einzurichten und wie lange dauert das? ich bin bei der Deutschen Bank, habe dort ein Guthabenkonto und eine EC-Karte, sowie Debit-Kreditkarte. Kann ich diese Karten behalten? ich lebe auf dem Land und bis zum nächsten Automaten sind es ca. 16 km einfach.
...
Wenn die Bank den PFÜB bekommen hat, wird sie Dich informieren - oder Du wirst es merken (weil die Karten nicht mehr funktionieren). Dann kannst Du die Umwandlung Deines Kontos in ein P-Konto beantragen und diesen Antrag müssen die Banken lt. Gesetz innerhalb von vier Tagen umsetzen, und zwar rückwirkend. So dass Dein pfandfreier Betrag auf dem Konto geschützt ist.

Die DB ist ja nicht gerade bekannt für einen kundenfreundlichen Umgang mit Insolvenzen (es sei denn, Du gehörst zu der o.g. "Promi-Gruppe" o.ä.) - ich habe keine Ahnung, was die mit den Karten machen. Aber am Schalter wollen sie Dich auch nicht haben, ihr Personal kostet schliesslich Geld. Also werden sie Dir vermutlich mindestens eine Karte lassen (vermute ich mal).
Küstenmädel hat geschrieben: 25. Jun 2023, 14:19 ...
Wenn das P-Konto eingerichtet ist, muss ich das unter dem Pfändungsfreibetrag liegende Geld sofort am Anfang des Monats abholen oder kann das bis zum letzten liegen bleiben? Ich habe auch Daueraufträge für die ab dem 02. eines Monats ausgeführt werden. Die Renten kommen jeden letzten Werktag im Monat.
...
Du darfst über Deinen pfändungsfreien Betrag (1.402,28- €/Monat ab 1.7., wenn Du keine "Unterhaltsberechtigten" und kein höheres Arbeitseinkommen hast) im jedem Monat 'verfügen' - also bar abheben oder Überweisungen oder Lastschriften tätigen.
Du musst heutzutage nicht mehr alles sofort abholen, Du kannst auch Restgeld auf den Folgemonat übertragen.

Es gab zu Beginn mit dem P-Konto genau dieses Problem: Lohn, Rente oder Sozialleistungen kommen am letzten Bankarbeitstag des Monats aufs Konto. Der pfändungsfreie Betrag galt ganz genau PRO MONAT. Miete, Strom, Telefon, Versicherungen usw. wurden aber oft Anfang oder Mitte des Monats abgebucht. Das war natürlich ganz doof. "Monatsanfangsproblem" hiess das. Ist gelöst, das Gesetz wurde geändert, jetzt kann man Geld aus dem Vormonat mitnehmen in den Folgemonat. Und die Banken dürfen erst Ende des dritten Monats (glaube ich) an den Gläubiger überweisen. Nach dem Prinzip: "First in - first out".
Küstenmädel hat geschrieben: 25. Jun 2023, 14:19 ...
4. Ich habe am 17.7. einen Termin bei der Schuldenberatung.
Super.
Ist ja nicht mehr lang.
Schreib Dir alle Fragen auf, damit Du nichts vergisst, ist ja schon aufregend, wenn man so neu in der Situation ist.

Und Du kannst auch hier jederzeit gern alle Fragen fragen, die Dir auf der Seele liegen.

Und fang am besten gleich an mit den Übungen, wie man ein dickes Fell bekommt.
Merke: Es ist nur Geld.
Und es gehört zu unserem "System" - ohne Schulden leben die wenigsten! Fast jeder hat heutzutage eine 'Kredit'-Karte. Viele nehmen einen Kredit auf, weil sie sich was leisten wollen: Urlaub, Auto, Haus usw.
Oder ein Firmen-Darlehn.

Den Banken ging es ziemlich schlecht, wenn die Menschen, Firmen, Städte, Länder, der Bund keine Schulden mehr machen würden. Sie leben davon. Und ein gewisser Prozentsatz geht eben immer verloren.
Wie Ladendiebstahl im Geschäft.
Wie Kfz-Unfälle im Strassenverkehr.
Das gehört einfach zum "System".

Nur für einen selbst, ganz persönlich, fühlt es sich eben meist gar nicht gut an.

Es sei denn, Du bist Thomas Middelhoff und fährst mit nem Bentley mit Fahrer zum Gerichtstermin und spielst mit Deiner Rolex am Handgelenk ...

Du bist ja auf einem guten Weg.
Hast den Weg hierhin gefunden.
Und bereits einen zeitnahen Termin bei einer Schuldnerberatung.
Hoffentlich eine kostenlose ??
Also bei AWO, Caritas, Diakonie oder so ?
Und nicht bei einem Anwalt.
Oder, noch schlimmer, bei einem "Professionellen" (Leichenfledderer ...).

Viel Glück !

Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Verfasst: 25. Jun 2023, 17:42
von Shopgirl
Ich würde das Konto direkt umwandeln lassen. Auch wenn das mit den vier Tagen stimmt, würde ich da aktuell nicht die Hand für ins Feuer halten. Du kannst das entweder in jeder Filiale erledigen oder auch telefonisch bei der Pfändungshotline der DB unter 069 / 910 – 10096.
Die Karten bleiben dir beide, davon wird nichts gesperrt und du kannst sie auch weiterhin wie gehabt nutzen.

Du hast dir einen "guten" Zeitpunkt ausgesucht, um die Schulden anzugehen. Falls es auf eine Insolvenz hinausläuft, dauert die nur noch drei Jahre (nicht mehr sechs).

Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Verfasst: 25. Jun 2023, 18:31
von Küstenmädel
Erstmal herzlichen Dank für Eure Antworten, die ich sehr aufmerksam gelesen habe. Ich bin jetzt schon ein wenig erleichtert, hier meine Situation schildern zu können. Ich trage diese Last schon seit vielen Jahren mit mir allein herum.

Wenn ich am 11.7. die EV abgegeben habe, kann ich also davon ausgehen, daß kurz darauf eine Pfändung auf meinem Konto eingeht. Sehe ich das z.B. auch im Homebanking? Ist die Pfändung z.B. am 18.7. auf dem Konto und am letzten Werktag des Monats kommt die Rente, wird dann nur der pfändbare Betrag abgezogen, oder ist das Konto komplett gesperrt? Wenn ja, wie bekomme ich das wieder auf?

Wenn ich den Insolvenzantrag gestellt habe, bekommt dann der Treuhänder den pfändbaren Betrag und ist die Pfändung vom Konto wieder aufgehoben? wie verhält sich das?

Ich bin mit meiner Bank eigentlich ganz zufrieden, hatte dort noch nie Schwierigkeiten und möchte auch gerne bleiben. Außerdem weiß ich, wie es sich anfühlt, wenn man kein Konto hat und alles über Bareinzahlungen erledigen muss, die DB war die einzige, die mich genommen hat. Das war für mich eine ganz schlimme Zeit. Um allen Eventualitäten vorzubeugen, denke ich, es ist sinnvoll das P-Konto zeitnah einzurichten.

Ich habe außer meinem Auto, keinerlei Vermögen und lebe, wie viele Schuldner, von der Hand in den Mund.
ich lebe auf dem Land, die ein Bus fährt morgens und abends in die Stadt, ca. 16 km. Ich fahre einen 12 Jahre alten Twingo, 150 000 km, Wert ca. 2800 Euro. Nach einer Hüftoperation (künstliches Hüftgelenk) vor ca. 1 1/2 Jahren, bin ich immer noch nicht in der Lage, vernünftig zu laufen. Ich besuche eine Gehschule, bzw. ambulante Reha Einrichtung, die aber auch in der Stadt ist. Dort komme ich mit dem Bus nicht hin. Treppensteigen, bergauf laufen, Einkaufstasche tragen gestaltet sich für mich schwierig. Ohne Auto wäre ich hier aufgeschmissen. Es gibt hier auch nur einen Tante Emma Laden, der aber sehr teuer ist. Ich hoffe sehr, daß mein Auto nicht weggenommen wird.

Danke Euch für Eure Geduld und Euer Ohr

Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Verfasst: 25. Jun 2023, 22:23
von robo
Küstenmädel hat geschrieben: 25. Jun 2023, 18:31 ...

Wenn ich am 11.7. die EV abgegeben habe, kann ich also davon ausgehen, daß kurz darauf eine Pfändung auf meinem Konto eingeht.
Ist anzunehmen.
Küstenmädel hat geschrieben: 25. Jun 2023, 18:31 ...
Sehe ich das z.B. auch im Homebanking?
Sorry, ich kenn die Software der DB nicht.
Küstenmädel hat geschrieben: 25. Jun 2023, 18:31 Ist die Pfändung z.B. am 18.7. auf dem Konto und am letzten Werktag des Monats kommt die Rente, wird dann nur der pfändbare Betrag abgezogen, oder ist das Konto komplett gesperrt? Wenn ja, wie bekomme ich das wieder auf?
Nein, das Konto wird nicht komplett gesperrt.
Du kannst dann (bis zum 31.7.) aber nur über den nicht-pfändbaren Betrag 'verfügen'.
Und vom 1.-31.8. kannst Du dann wieder die 1.402,28 verfügen.
Und vom 1.-30.9. wieder.
Im Oktober müsste die DB dann den Überschuss (1.538,- min 1.402,- = 136,-) aus July an den Gläubiger überweisen.
Und im Nov. den Überschuss aus Aug.
Usw.
Aber das Konto darf nicht komplett gesperrt werden
(das kann erst dann passieren, wenn Du den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgegeben hast).
Küstenmädel hat geschrieben: 25. Jun 2023, 18:31 Wenn ich den Insolvenzantrag gestellt habe, bekommt dann der Treuhänder den pfändbaren Betrag und ist die Pfändung vom Konto wieder aufgehoben? wie verhält sich das?
Wenn Du einen Job hättest, müsste Dein Arbeitgeber den pfändbaren Teil Deines Lohns an den Insolvenzverwalter überweisen. Ich vermute mal, dass in Deinem Fall die Bank diesen Job machen muss.
Küstenmädel hat geschrieben: 25. Jun 2023, 18:31 Ich bin mit meiner Bank eigentlich ganz zufrieden, hatte dort noch nie Schwierigkeiten und möchte auch gerne bleiben. Außerdem weiß ich, wie es sich anfühlt, wenn man kein Konto hat und alles über Bareinzahlungen erledigen muss, die DB war die einzige, die mich genommen hat. Das war für mich eine ganz schlimme Zeit. Um allen Eventualitäten vorzubeugen, denke ich, es ist sinnvoll das P-Konto zeitnah einzurichten.
Dann ist doch alles gut.
Dann hoffen wir mal, dass es so bleibt.
Viel Glück !
Küstenmädel hat geschrieben: 25. Jun 2023, 18:31 Ich habe außer meinem Auto, keinerlei Vermögen und lebe, wie viele Schuldner, von der Hand in den Mund.
ich lebe auf dem Land, die ein Bus fährt morgens und abends in die Stadt, ca. 16 km. Ich fahre einen 12 Jahre alten Twingo, 150 000 km, Wert ca. 2800 Euro. Nach einer Hüftoperation (künstliches Hüftgelenk) vor ca. 1 1/2 Jahren, bin ich immer noch nicht in der Lage, vernünftig zu laufen. Ich besuche eine Gehschule, bzw. ambulante Reha Einrichtung, die aber auch in der Stadt ist. Dort komme ich mit dem Bus nicht hin. Treppensteigen, bergauf laufen, Einkaufstasche tragen gestaltet sich für mich schwierig. Ohne Auto wäre ich hier aufgeschmissen. Es gibt hier auch nur einen Tante Emma Laden, der aber sehr teuer ist. Ich hoffe sehr, daß mein Auto nicht weggenommen wird.
...
Es könnte passieren, dass Dein Gläubiger Dir den GV schickt mit dem Auftrag, Dir Dein Kfz wegzunehmen, um es zu verkaufen. KÖNNTE. Denn Du brauchst es ja nicht für den Weg zur Arbeit (um pfändbares Einkommen zu erwirtschaften). Aber ich vermute mal, dass Deine Situation ausreichen könnte, um "den Kuckuck" (auf dem Auto) zu verhindern.
Besprich das am 11.7. mit Deiner Schuldnerberatung, wie Du Dich ggfs. gegen eine Kfz-Pfändung wehren könntest.
So schnell geht das ja alles nicht.

Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Verfasst: 25. Jun 2023, 23:53
von Shopgirl
Du siehst die Pfändung nicht im Onlinebanking. Du bekommst Post darüber von der Bank, das kann mitunter aber dauern. Macht aber erstmal nichts, wenn du eh das P-Konto schon eingerichtet hast. Über den Freibetrag kannst du in jedem Fall verfügen.

Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Verfasst: 26. Jun 2023, 10:40
von Küstenmädel
Das P-Konto habe ich heute bei der Bank beantragt, das entsprechende Formular wird mir zugeschickt.

1. Der Gläubiger, der die EV beantragt hat, wird mein Konto pfänden. Es wird sich um einen pfändbaren Betrag von ca. 150 Euro handeln.

2. Wenn ich die Privatinsolvenz beantragt habe, wohin fließt dann dieser pfändbare Betrag? pfändet dann der Treuhänder oder muss ich das Geld auf das Konto des Treuhänders überweisen, damit der das unter den Gläubiger verteilt?

3. Bleibt die Pfändung auf dem Bankkonto bestehen, wenn ja, wie bekomme ich die wieder weg?

Danke für Eure Antworten.

Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Verfasst: 26. Jun 2023, 13:37
von AdiDana
Zu
1) monatlich oder insgesamt?
2) Das entscheidet der TH. Normalerweise pfändet er direkt beim Arbeitgeber. Wenn das entfällt wird er entscheiden, ob er direkt bei der RV pfändet oder du überweist es ihm.
3) Die Pfändung bleibt so lange stehen, bis sie entweder bezahlt ist oder die RSB erteilt wurde.
Wenn ich falsch lag, bitte korrigiert mich jemand.

Ich wollte dir noch einen Tipp mitgeben. Wenn es jetzt definitiv auf die Insolvenz hinaus läuft, zahl keine Raten mehr an jemanden, den du mit in die Insolvenz nimmst, sondern stelle alle Zahlungen von Schulden ein (außer das wo du sowieso gepfändet wirst). Bezahle nur noch die laufenden und wichtigen Kosten. Lebensmittel, Miete, Nebenkosten, etc. pp. Und wenn es dir möglich ist, leg dir ein bisschen Bargeld nach- und nach unter das Kopfkissen oder sonst irgendwo hin. Es könnte sein, dass du dein Auto aus der Insolvenz "freikaufen" musst. Dann wird geschaut wie viel vergleichbare Autos auf dem Markt bringen und du musst dem TH dieses Geld geben oder dein Auto verkaufen. Oder vielleicht hast du Freunde oder Familie, die dir das Geld leihen. Mein Auto war damals nur noch 1200 Euro Wert und ich brauchte es für die Arbeit (war zu 50% SBH) und ich musste es nicht auslösen und auch nicht verkaufen, es wurde frei gegeben.

Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Verfasst: 26. Jun 2023, 14:32
von robo
Küstenmädel hat geschrieben: 26. Jun 2023, 10:40 ...
3. Bleibt die Pfändung auf dem Bankkonto bestehen, wenn ja, wie bekomme ich die wieder weg?

Danke für Eure Antworten.
Vorab:
Es ist ja manchmal wichtig, die richtigen Begriffe zu kennen, deswegen:

- wenn Du mit der Schuldnerberatung den Inso-Antrag gestellt hast
(davor muss die SB ja noch einen 'aussergerichtlichen Einigungsversuch' machen,
denn Du brauchst für den Antrag eine Bescheinigung über das Scheitern dieses AEV)
und wenn das Inso-Gericht Dein Inso-Verfahren dann 'eröffnet' hat,
dann entscheidet das Gericht auch gleich, wer Dein Insolvenzverwalter ist.

- zugleich mit dem Inso-Antrag stellst Du einen Antrag auf 'Restschuldbefreiung',
dieses RSB-Verfahren dauert akkurat drei Jahre ab Inso-Eröffnung.

- Du kannst auch einen Antrag auf 'Stundung der Verfahrenskosten' stellen,
aber das wird Deine SB mit Dir besprechen.

- irgendwann hebt das Inso-Gericht Dein Inso-Verfahren auf (nach 6 oder 12 oder 18 Monaten zB),
darüber bekommst Du einen 'Aufhebungsbeschluss',
ab dann bist Du bis zum Ende der drei Jahre in der sogenannten 'Wohlverhaltensphase' (WVP)..

- wenn das Inso-Verfahren aufgehoben ist und Du in der WVP bist,
dann hast Du keinen Insolvenzverwalter (IV) mehr, sondern bekommst vom Gericht einen 'Treuhänder' zugewiesen (meist ist aber das die gleiche Person).

Jetzt zu Deiner Frage:
Es wäre schön, wenn die Kontopfändung möglichst spät erfolgt
und die Inso-Eröffnung möglichst schnell erfolgt,
denn dann wird Dein Insolvenzverwalter die Pfändung des Gläubigers aufheben
und das Geld, was er sich schon geholt hat, von ihm zurückfordern.

Das heißt 'Rückschlagssperre'.
Damit soll verhindert werden, dass sich ein Gläubiger kurz vor einem Insolvenzverfahren noch ordentlich bedient und andere Gläubiger deswegen das Nachsehen haben.
Die Frist dafür ist meines Wissens aber recht kurz (vier Wochen?).

Schreib Dir das Stichwort 'Rückschlagssperre' auf und frag Deine SB danach.

Wenn es allerdings zu lange dauert, bis die SB den AEV gemacht hat und das Scheitern bescheinigen kann,
und wenn Du dann eine sogenannte 'Altpfändung' noch auf dem Konto hast, obwohl Du dann inzwischen im Insolvenzverfahren bist, dann könntest Du NACH dem Insolvenzverfahren (nach den drei Jahren ab Eröffnung) )mit Deiner Bank Probleme bekommen.

Denn obwohl Du dann Deine RSB (=Restschuldbefreiung) hast und obwohl Du dann (wieder) über Dein gesamtes Einkommen selbst verfügen dürftest, wird die Bank dann vermutlich sagen:
" ... ja ... AAABER ... da ist ja noch diese Altpfändung ..." - und Dich weiterhin nur über Deinen pfandfreien Betrag (1.402,-) verfügen lassen.

Deswegen ist es gut, dass Du dieses mögliche Problem im Auge behältst und mit Deiner SB am 11.7. besprichst. Vielleicht gibt es bis dahin ja noch keine Pfändung ? Vielleicht schreibt sie die Gläubiger sehr schnell an, so dass diese wissen: "Es kommt ein Inso-Verfahren, also kann ich mir das Pfänden schenken. "
Vielleicht weiß Deine SB noch andere Möglichkeiten ?

Also, wenn ( im Sinne von falls ) tatsächlich jetzt bald eine Kontopfändung kommt,
dann das Thema möglichst frühzeitig klären.
Auch Dein IV wird vermutlich mindestens EIN Gespräch mit Dir führen, auch den kannst Du fragen:
"Was passiert jetzt mit der 'Altpfändung' vom ... (Datum) von Gläubiger ... (Name) ?"

Wenn Du Glück hast, hast Du einen netten Insolvenzverwalter, der das für dich regelt.
Es ist aber eigentlich nicht sein Job.
Und er (oder sie) ist auch nicht "Dein" Insolvenzverwalter,
denn er vertritt nicht Deine Rechte, sondern zuerst mal seine eigenen
(denn er bekommt von Deinen 150,- Euro pfändbarem Einkommen 40%).
Und er ist per Gesetzt verpflichtet, für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Insolvenzverfahrens zu sorgen.

Es sind viele Infos, ich weiß.
Und viele Fachbegriffe.
Aber es ist gut, sich mit all dem zu beschäftigen - es nimmt die Angst!

Und guck mal unter insolvenzbekanntmachungen.de:
https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/
und such dort nach Deinem Wohnort oder "Deinem" Inso-Gericht, zB Rostock (MVP) oder Leer (Ns),
vielleicht findest Du bekannte Namen - und vielleicht nimmt es Dir ein wenig die Angst.

Viel Glück !

Nachfrage:
Du hast so schnell einen SB-Termin - viele warten hier Wochen oder gar Monate.
Deswegen nochmal: Bist Du bei einer (für Dich kostenfreien) caritativen SB ?
Ist es eine 'anerkannte Stelle', die die Bescheinigung über das Scheitern des AEV ausstellen darf ?
Oder eine kostenpflichtige Schuldnerberatung ?
Sei vorsichtig, bevor Du dann was unterschreibst ... das kann dann dauern ... und das kann dann teuer werden !!