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Inflationsausgleichsprämie

Verfasst: 19. Jun 2023, 18:45
von Sunshine
Hallo Zusammen,
kurz zu meiner Situation.
Ich bin bereits bei einer Schuldnerberatung und als nächster Schritt steht ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan an.
Es besteht bereits eine Lohnpfändung. Wie verhält es sich mit der Inflationsausgleichsprämie? Wird diese voll gepfändet oder wird sie auf das monatliche Netto angerechnet und berechnet sich dann von diesem Betrag die Höhe der Pfändung?
Ich wäre über euren Rat sehr dankbar.

Re: Inflationsausgleichsprämie

Verfasst: 19. Jun 2023, 18:53
von imker
meist wird dazu die auffassung vertreten, dass::::
Die Inflationsausgleichsprämien ist hiernach wie Arbeitslohn in den Grenzen des § 850c ZPO grundsätzlich pfändbar. D.h. es gelten die Pfändungsfreigrenzen.

Auf Deine Frage: nicht voll, sondern ....

Re: Inflationsausgleichsprämie

Verfasst: 19. Jun 2023, 18:56
von DanielWillig
Also wenn ich mir meine Gehaltsabrechnung ansehe wird die voll gepfändet. Das Bruttoeinkommen wird in meinem Fall um 100 Euro erhöht, und davon geht der pfändbare Anteil ab. Passt exakt zur aktuellen Tabelle.

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Re: Inflationsausgleichsprämie

Verfasst: 19. Jun 2023, 19:03
von Sunshine
Nur kurz zur Erläuterung:
Ich verdiene im Schnitt 2600€, davon gehen gut 200€ an die Bank, die pfändet. Ich habe zwei unterhaltspflichtige Kinder.
Die Inflationsausgleichsprämie wird bei mir gestaffelt ausgezahlt. Eine Einmalzahlung in Höhe von 1250€ Ende Juni und danach monatlich 200€ netto mehr.
Wenn die Prämie mit angerechnet wird, würden laut Rechner gut 700€ insgesamt gepfändet werden.
Oder geht die komplette Prämie an die Bank?

Re: Inflationsausgleichsprämie

Verfasst: 19. Jun 2023, 20:12
von caffery
Nein, nicht die komplette Prämie. Sie sollte jeweils wie "stinknormales" Einkommen laut Tabelle gepfändet werden. Also alles was über dem Freibetrag ist zu ca. 3/4 "weg" - den "Belohnungsteil" welchen die Pfändungstabelle gewährt solltest Du behalten dürfen.

Der IAP fehlt ein notwendiger - gesetzlich verankerter ausdrücklicher - Pfändungsschutz.

Die Pfändbarkeit "wie Einkommen" wurde bislang meines Wissens bislang ansonsten nur durch ein einziges AG "bestätigt".

Amtsgericht Köln, Beschluss vom 04.01.2023, Az. 70k IK 226/20

Ansonsten gibts dazu meines Wissens aktuell nix an Rechtsprechung- ist aber aus meiner Sicht auch nicht nötig, da der Gesetzgeber genau wusste, dass er die Unpfändbarkeit aktiv hätte verankern müssen. Er hat es nicht getan - warum weiß zwar der Himmel und das kann man auch aufgrund des Zusammenhangs zurecht benagelt finden - aber es macht das Geld schlicht die "stinknormalem Einkommen" - weswegen es m.E. natürlich auch so pfändbar ist.

Re: Inflationsausgleichsprämie

Verfasst: 2. Jul 2023, 10:50
von Sunshine
Kurzes Update:
Die Inflationsausgleichsprämie wurde auf das normale Arbeitseinkommen angerechnet und hieraus wurde dann laut Tabelle der entsprechende Betrag gepfändet. Es wurde also nicht die komplette Prämie gepfändet.