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Wpv und P konto umwandeln
Verfasst: 5. Jun 2023, 21:30
von feuerdrachin
Ich war lange nicht mehr da
ist viel passiert. Ich bin seit Januar in der WPV und nun meinte mein Treuhänder ich sollte das P Konto rückumwandeln. Keine Pfändungen drauf er hat das Konto freigegeben. Ist das sinnvoll die Inso geht ja noch bis Januar nächsten Jahres. Er meinte wenn ich Geld vom Finanzamt etc bekäme und die Bank es umbuchen könne es keiner freigeben. Nun stehe ich auf dem Schlauch
Re: Wpv und P konto umwandeln
Verfasst: 5. Jun 2023, 21:45
von Shopgirl
Wenn das Konto freigegeben ist und keine Pfändung vorliegt, wird da eigentlich von der Bank nichts umgebucht.
Aber du kannst, wenn keine neuen Pfändungen zu erwarten sind, bei einem freigegebenen Konto auch umwandeln. Dann bist du das P-Konto schon mal los.
Re: Wpv und P konto umwandeln
Verfasst: 6. Jun 2023, 07:29
von caffery
Um eine "Umbuchung" zu vermeiden reicht es eigentlich, der Bank eine Kopie des Beschlusses über die Aufhebung des Verfahrens vorzulegen.
Automatisch kriegt die Bank davon in der Regel nichts mit - weswegen sich diese Aktion ganz grundsätzlich beim Eintritt in die WVP empfielt.
Wenn wirklich keine Altpfändung (oder eine aus Neuschulden natürlich) auf dem Konto liegt, spricht auch nichts dagegen zusätzlich den P-Kontovermerk komplett zu entfernen.
Re: Wpv und P konto umwandeln
Verfasst: 6. Jun 2023, 12:11
von feuerdrachin
Die Bank weiss Bescheid. Habe es Ihnen direkt vorgelegt und der Treuhänder hat es Ihnen mitgeteilt. Das Sonderkonto wurde ausgekehrt. Eigentlich wollte ich das P Konto bis zur RSB behalten. Man weiss ja nie auf was für Ideen Gläubiger kommen. Es beruhigt mich das sie wenn sie alles haben nicht umbuchen. Früher war es einfacher ich meine bei meiner 1 ten Inso mit dem Konto. Ich finde diese Handhabung mit dem P Konto nicht so prickelnd.
Re: Wpv und P konto umwandeln
Verfasst: 7. Jun 2023, 14:12
von Ben1986
Wenn keinerlei Pfändungen drauf sind und man in der WVP ist kann man doch soviel Geld drauf lassen und ansparen wie man möchte auf sein P Konto? War das richtig oder muss man dann auch es am besten abheben? Ich möchte nämlich ansparen,falls wirklich noch eine Pfändung kommen sollte,dass genug Geld drauf ist was das die Pfändung dadurch komplett bedient ist . Deswegen behalte ich auch noch das P Konto. Also Paragraph 200 Inso Aufhebungsbeschluss ist auch korrekt umgesetzt worden von der Bank damals . Es steht mir immer sofort mein ganzes Geld zur Verfügung vom Lohn ohne Freigrenzen etc
Re: Wpv und P konto umwandeln
Verfasst: 7. Jun 2023, 14:20
von robo
Das ist sachlich richtig, Ben1986
... ABER ...
man kann inzwischen aber auch sooo misstrauisch geworden sein
(gegenüber dem -jetzt- TH, den Banken, Gläubigern usw),
dass man lieber die Gewohnheit der letzten Jahre beibehält ...
(und das Konto zum Monatsende lieber auf Null setzt).
Das MUSS aber, eigentlich, nicht.
Re: Wpv und P konto umwandeln
Verfasst: 7. Jun 2023, 14:25
von Ben1986
Das verstehe ich,da werden bestimmt einige schlechte Erfahrungen gemacht haben. Das Problem ist aber ,dass ich dann evtl wieder Geld einzahlen müsste auf mein P Konto und alles unterliegt ja der Pfändung was nicht mein Arbeitslohn betrifft ,was damals das AG mir schriftlich mitgeteilt hat. Ich bekomme ausschließlich nur mein unpfändbaren Lohn auf mein P Konto. Deswegen lasse ich es lieber was ich jetzt überhabe auf mein Konto .
Übrigens das gilt alles nur bis zur RSB oder? Bei evtl Arbeitgeberwechsel, müsste ich ja dann immer wieder ein Antrag zum AG schicken das der Lohn keiner Pfändung unterliegt. Betrifft aber nur bis zur RSB ,wenn ich das richtig verstehe.
Re: Wpv und P konto umwandeln
Verfasst: 7. Jun 2023, 14:47
von robo
Wenn man in der sogen. Wohlverhaltensphase ist
(das Inso-Verfahren wurde also vom Inso-Gericht 'aufgehoben',
jetzt läuft nur noch die Abtretungsfrist bis zum Ende),
und wenn wirklich keine Pfändung auf dem Konto liegt
(keine alte und keine neue !!)
und wenn auf das Konto nur der nicht-pfändbare Teil von Deinem Arbeitgeber kommt
und wenn Du ggf. eine 'Quellenfreigabe' hast,
dann kannst Du das so machen:
Das Geld, was Du nicht brauchst, auf dem Konto liegen lassen.
"Normal" unterliegt Dein Konto in der Situation aber eigentlich keiner Pfändung,
"normal" bekommt der TH ja jetzt den pfändbaren Teil vom Arbeitslohn direkt vom Arbeitgeber.
Es dürfte jetzt ja auch kein 'Insolvenzbeschlag' mehr auf dem. Konto liegen,
deswegen verstehe ich Deine Bedenken nicht ganz bezüglich der evt., späteren Einzahlung auf das eigene Konto.
Du könntest Dein Konto ja in der WVP ja jetzt auch wieder umwandeln lassen (P-Konto-Vermerk raus).
Ja, richtig, gilt alles nur bis zur RSB.
Die Bank erfährt aber nicht 'automatisch' von der RSB, da sollte man den Beschluss in Kopie hinschicken.
Re: Wpv und P konto umwandeln
Verfasst: 7. Jun 2023, 14:50
von Ben1986
Alles richtig(genauso ist es bei mir jetzt) was du beschrieben hast,aber wie du ja weißt in den anderen Thread,dass es evtl noch den vbuh Gläubiger gibt es rein theoretisch machen könnte nach RSB, deswegen belasse ich jetzt noch den P Konto Vermerk.
Mein Gedanke ist folgender, wenn rein theoretisch der vbuh Vollstrecken wollte ,ob realistisch oder nicht belasse ich jetzt mal,dann hätte ich trotzdem halt die offene Forderung des Deliktgläubiger auf dem Konto ( knapp 4000 €) und wäre auch im Worst Case Szenario abgesichert. Ich habe jetzt noch gar nichts über auf den P Konto ,habe aber noch einige Monate Zeit dafür bis zur Summe zukommen.
Re: Wpv und P konto umwandeln
Verfasst: 9. Jun 2023, 12:57
von kkca
wie würde ein schreiben aussehen, das ich dem Insolvenzverwalter schicken kann damit er mir mein Konto freigibt ? Es ist von ihm gepfändet
befinde mich in der Wohlverhaltensphase
mfg