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P konto

Verfasst: 4. Jun 2023, 21:28
von Agathe1
Hallo,

Ich habe ein P konto, auf dem einige Pfaendungen sind.

Bisher konnte ich gut damit leben, da EK immer unter der Grenze.

Aber.... ich bezog Buergergeld, erhielt dann von Privat eine größere Zahlung gegen 20. April.

Meldete dies sofort dem Jc, damit keine Ueberzahlung stattfindet,
Es fand ein Gespräch statt, mit Beratung, telefonisch.
Daraufhin meldete ich mich zum 01.05. aus dem Bezug ab, vorerst.

Da ich Buergergeld fuer April schon im Maerz erhalten hatte, hatte ich im April dann die vollen 1330 Euro, und dann auch im Mai.

Ich habe nur online Banking. Ich gucke immer, ob etwas bei pfaendbarer Betrag eingetragen ist, war zu jeder Zeit auf 0, und das habe ich geglaubt.

Jetzt am 01. war mein Konto fuer diesen Betrag gesperrt. Angeblich kein Uebertrag moeglich.

Ist das wirklich so? Stehe jetzt kpl. mit nichts da. Bin auf Jobsuche, deshalb Buergergeld, aber das hab ich ja auch nicht mehr, da angeblich nicht moeglich.

Kann man da vielleicht noch etwas machen, wenigstens fuer Miete und Oepnv? Oder eher aussichtslos?

Es handelte sich um einen Betrag von 5000 Euro von Privat.

Danke schon einmal

Re: P konto

Verfasst: 5. Jun 2023, 06:51
von robo
Tja ... dumm gelaufen ...

Warum lässt Du Dir "von privat" Geld auf Dein Konto überweisen, auf dem "einigen Pfändungen" sind ???

Bestenfalls (aber nur, wenn Du großes Glück hast), also bestenfalls kann das Jobcenter das Bürgergeld für Mai, was am 28.4. auf Deinem Konto war, zurückrufen.

Ruf ganz schnell nochmal beim Jobcenter an (Leistungsabteilung), ob sich da jemand sofort drum kümmert. Aber das sind ja jetzt schon fast sechs Wochen ...

Wenn Du ein P-Konto hast, darfst Du jeden Monat nur über Deinen 'Freibetrag' verfügen.
Der Grundfreibetrag liegt zZt noch bei 1.330,16 EUR, ab 1.7. bei 1.402,28 EUR je Monat.

Wenn am. 20.4. diese 5.000 eingegangen sind und am 28.4. dazu die 1.330 und danach im Mai auf dem Konto nichts eingegangen ist (gar nichts?), dann durftest Du im Mai über die 1.330,16 verfügen und jetzt im Juni auch wieder, also hast du von den 6.330 schon mal 2.660 bekommen, bleiben noch 3.670.

Darüber freuen sich dann wohl Deine Gläubiger ..

Wie hoch sind Deine Schulden insgesamt ?

Re: P konto

Verfasst: 5. Jun 2023, 07:23
von robo
Ich hab es gerade nochmal nachgelesen, zB hier:
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... n%20werden.

Du hast wohl Glück.
Da hatte sich ja was geändert beim P-Konto.
Jetzt darf man darauf bis zu drei Monaten Geld "ansparen".
Also kannst Du am 1.7. wohl nochmal über Deinen Freibetrag (dann 1.402,28) verfügen.

Ich würde es jedenfalls beim Jobcenter versuchen und dort drängeln, ob sie nicht das Geld für Mai (was am 28.4. auf Deinem Konto war) zurückrufen können.
Du wüsstest sonst nicht, wie Du das zurückzahlen könntest, da es ansonsten an andere Gläubiger geht.

Re: P konto

Verfasst: 5. Jun 2023, 15:42
von Shopgirl
Eine Überweisung kann nicht drei Monate später zurückgerufen werden. Sobald das Geld auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde, hat der Absender keinerlei Handhabe mehr. Wenn die Bank bei so was mitspielen sollte, würde sie damit wissentlich die Gläubiger schädigen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie das tun wird.

Re: P konto

Verfasst: 5. Jun 2023, 17:48
von robo
Selbst erlebt: Ein Jobcenter überweist Leistungen auf ein 'altes' Konto, auf dem eine Pfändung liegt, obwohl dem JobCenter das 'neue' Konto nachweislich fristgerecht mitgeteilt worden war - lange vor dem Zahlungslauf des JC.
Fehler des JC. Keine 'schuldbefreiende Leistung'.
Auf die umgehende Reaktion des Leistungsempfängers (und Drohung mit 'Rechtsweg'), hat das JobCenter die Bank tatsächlich dazu gebracht, das Geld ans JC zurückzusenden
(sonst hätte das JC auf das Geld verzichten müssen und noch einmal zahlen müssen).

Aber da ging es um max. drei Tage.
Hier geht es um fast sechs Wochen
(wie lange kann man nochmal Lastschriften stornieren ? )
und nicht um "drei Monate" (wie Shopgirl schreibt).

Re: P konto

Verfasst: 5. Jun 2023, 21:44
von Shopgirl
Lastschriften haben nichts mit Überweisungen zu tun (bei Lastschriften sind es bis zu 13 Monate, kommt auf den Einzelfall an und ob ein Lastschriftmandat vorliegt).

Was da in deinem Beispiel gelaufen ist, ist rechtlich absolut nicht sauber und sicherlich auch nicht die Norm.

Re: P konto

Verfasst: 31. Jul 2024, 13:14
von Itak65
Guten Tag, diesbezüglich eine Frage an dir Profis.
Mein Arbeitgeber hat letzte Woche versehentlich wie auch immer auf mein altes commerzbank Konto Lohn überwiesen. Wie sowas passieren kann verstehe ich nicht. Seit 2 Jahren existiert das girokonto nicht mehr. Commerzbank ist gläubiger ich hatte einen Kredit bei denen. Was kann jetzt passieren?
Danke schon mal für Antworten.
Ach Lohn wurde gestern auf das seit 2 Jahren bestehende Konto neu überwiesen.ich bin in der whp.

Lg itak65

Re: P konto

Verfasst: 31. Jul 2024, 18:45
von Shopgirl
Puh, schwierig.

Ich würde davon ausgehen, dass die Überweisung einfach maschinell abgewiesen wird und an den Arbeitgeber zurück transferiert wird. Theoretisch könnte die Commerzbank auch auf die Idee kommen, damit die alten Kreditschulden zu begleichen. Dazu müsste aber jemandem die Sache ins Auge fallen.

Re: P konto

Verfasst: 31. Jul 2024, 19:18
von Itak65
@shopgirl dks dachte ich mir auch schon der Arbeitgeber hatte das alte Konto noch im System. Sollte die Bank das einbehalten kann man mir aber keine gläuberbegünstigung unterstellen, weil ist nicht mein Fehler gewesen.
Mein Arbeitgeber ist auch bei der commerzbank die werden sich ihr Geld schon wieder holen hoffe ich.ich habe mein lohn derweil in bar erhalten.
Lg itak65

Re: P konto

Verfasst: 1. Aug 2024, 20:30
von Shopgirl
Also Begünstigung von irgendwem sehe ich hier nicht. Das ist nicht dein Fehler. Diesbezüglich würde ich mir keine Sorgen machen.
Sag mal Bescheid, wenn du weißt, wie die Sache ausgegangen ist - würde mich interessieren.