Lohnpfändung bei gekündigtem Job
Verfasst: 3. Jun 2023, 12:12
Hallo,
Ich hatte in vorhergehenden Threads ja bereits um Rat gefragt wegen der angekündigten Lohnpfändung der Krankenkasse.
Hatte der KK auch über Schadensminderungspflicht und über niedriges Einkommen informiert und eben auch das ich demnächst eine Schuldenberatung habe.
KK ist darauf nicht eingegangen und hat nunmehr doch einen Pfändungsbeschluss zum AG geschickt.
Nun ist es aber so , das ich diesen Job kündigen musste da ich Quereinsteiger war und den Anforderungen nicht gewachsen war. Habe aber in Kürze wieder eine andere Stelle.
Kann ich jetzt noch Probleme mit dem alten AG wegen der Pfändung bekommen? Muss der alte AG überhaupt Auskunft über vergangene Einkünfte erteilen? Muss ich die KK über meine Kündigung informieren? Leider habe ich den Termin bei der Schuldenberatung erst am 13.6.23.
Meinen neuen AG habe ich bereits im Vorstellungsgespräch von den Schulden in Kenntnis gesetzt - ist für ihn kein Problem. Und auch in diesem Job werde ich leider wieder unter der Pfändungsfreigrenze liegen.
Gruß
Andante
Ich hatte in vorhergehenden Threads ja bereits um Rat gefragt wegen der angekündigten Lohnpfändung der Krankenkasse.
Hatte der KK auch über Schadensminderungspflicht und über niedriges Einkommen informiert und eben auch das ich demnächst eine Schuldenberatung habe.
KK ist darauf nicht eingegangen und hat nunmehr doch einen Pfändungsbeschluss zum AG geschickt.
Nun ist es aber so , das ich diesen Job kündigen musste da ich Quereinsteiger war und den Anforderungen nicht gewachsen war. Habe aber in Kürze wieder eine andere Stelle.
Kann ich jetzt noch Probleme mit dem alten AG wegen der Pfändung bekommen? Muss der alte AG überhaupt Auskunft über vergangene Einkünfte erteilen? Muss ich die KK über meine Kündigung informieren? Leider habe ich den Termin bei der Schuldenberatung erst am 13.6.23.
Meinen neuen AG habe ich bereits im Vorstellungsgespräch von den Schulden in Kenntnis gesetzt - ist für ihn kein Problem. Und auch in diesem Job werde ich leider wieder unter der Pfändungsfreigrenze liegen.
Gruß
Andante