Steuererklärung während der PI und andere Fragen
Verfasst: 29. Mai 2023, 16:31
Hallo zusammen,
ich habe einige Fragen zu meiner Privatinsolvenz und wäre sehr froh über eine Einschätzung eurerseits!
(Und sagt natürlich gerne Bescheid, wenn ich besser einzelne Threads aufmachen sollte, statt alle Fragen hier auf einmal zu stellen...)
1) Ich bin umgezogen und habe meine Adresse dem Insolvenzverwalter mitgeteilt mit der Frage, ob dieser die neue Adresse auch ans Amtsgericht weiterleitet. Antwort per Mail: "Die Adresse werde ich dem Gericht mitteilen." Ich habe darauf das Gericht nicht extra angeschrieben.
Heute habe ich nachgelesen und festgestellt, dass bei den Schuldnerpflichten explizit aufgelistet wird, dass ich die Adressänderung bei Insolvenzverwalter und Amtsgericht durchgeben muss .
Bin ich dieser Pflicht also nicht nachgekommen und muss nun um die Restschuldbefreiung bangen ?
Sollte ich sicherheitshalber so schnell wie möglich noch ans Amtsgericht schreiben?
(Hintergrund: Verfahrenseröffnung war im April 2021, bisher bin ich nicht in der Wohlverhaltensphase angekommen. Auf meine Nachfrage beim IV im April 2024 hieß es, dass der Schlussbericht in meinem Verfahren bereits beim Gericht eingereicht wurde, jedoch bisher noch kein Schlusstermin anberaumt wurde. Ich hatte hier im Forum schonmal nachgefragt - es kann wohl einfach dauern, bis die WVP eintritt, aber ich bin einfach immer wieder nervös...)
2) Vermutllich erhalte ich für das Jahr 2022 eine Steuerrückerstattung (ich mache meine Steuererklärung selbst, wegen einem kleinen Nebeneinkommen aus freiberuflicher Tätigkeit neben meiner Anstellung (Vollzeit)). Für das Jahr 2022 ist die Abgabefrist für die Steuererklärung ja erst im September 2023.
Macht es Sinn, mit der Abgabe der Steuererklärung noch abzuwarten in der Hoffnung, dass ich bis dahin in der Wohlverhaltensphase bin und die Rückerstattung behalten darf?
Oder fällt die Rückerstattung so oder so in die Insolvenzmasse, da es ja um den Zeitraum 2022 geht - also auf jeden Fall vor der Wohlverhaltensphase? Dann würde ich sie demnächst einreichen, weg ist weg!
3) Mit der Aussicht auf Ende des Verfahrens und Restschuldbefreiung im April 2023: Endet das Verfahren taggenau nach 3 Jahren oder kann es sein, dass es je nach Arbeitsaufkommne etc. beim Gericht auch länger dauert? Erfahre ich das im Normalfall vor Ablauf der 3 Jahre?
Und: Die Verfahrenskosten wurden zu Beginn gestundet, es werden aber pro Monat gut 1000€ von meinem Gehalt gepfändet - darf ich davon ausgehen, dass am Ende keine Kosten mehr auf mich zukommen?
Vielen Dank im voraus
Kalina
ich habe einige Fragen zu meiner Privatinsolvenz und wäre sehr froh über eine Einschätzung eurerseits!
(Und sagt natürlich gerne Bescheid, wenn ich besser einzelne Threads aufmachen sollte, statt alle Fragen hier auf einmal zu stellen...)
1) Ich bin umgezogen und habe meine Adresse dem Insolvenzverwalter mitgeteilt mit der Frage, ob dieser die neue Adresse auch ans Amtsgericht weiterleitet. Antwort per Mail: "Die Adresse werde ich dem Gericht mitteilen." Ich habe darauf das Gericht nicht extra angeschrieben.
Heute habe ich nachgelesen und festgestellt, dass bei den Schuldnerpflichten explizit aufgelistet wird, dass ich die Adressänderung bei Insolvenzverwalter und Amtsgericht durchgeben muss .
Bin ich dieser Pflicht also nicht nachgekommen und muss nun um die Restschuldbefreiung bangen ?
Sollte ich sicherheitshalber so schnell wie möglich noch ans Amtsgericht schreiben?
(Hintergrund: Verfahrenseröffnung war im April 2021, bisher bin ich nicht in der Wohlverhaltensphase angekommen. Auf meine Nachfrage beim IV im April 2024 hieß es, dass der Schlussbericht in meinem Verfahren bereits beim Gericht eingereicht wurde, jedoch bisher noch kein Schlusstermin anberaumt wurde. Ich hatte hier im Forum schonmal nachgefragt - es kann wohl einfach dauern, bis die WVP eintritt, aber ich bin einfach immer wieder nervös...)
2) Vermutllich erhalte ich für das Jahr 2022 eine Steuerrückerstattung (ich mache meine Steuererklärung selbst, wegen einem kleinen Nebeneinkommen aus freiberuflicher Tätigkeit neben meiner Anstellung (Vollzeit)). Für das Jahr 2022 ist die Abgabefrist für die Steuererklärung ja erst im September 2023.
Macht es Sinn, mit der Abgabe der Steuererklärung noch abzuwarten in der Hoffnung, dass ich bis dahin in der Wohlverhaltensphase bin und die Rückerstattung behalten darf?
Oder fällt die Rückerstattung so oder so in die Insolvenzmasse, da es ja um den Zeitraum 2022 geht - also auf jeden Fall vor der Wohlverhaltensphase? Dann würde ich sie demnächst einreichen, weg ist weg!
3) Mit der Aussicht auf Ende des Verfahrens und Restschuldbefreiung im April 2023: Endet das Verfahren taggenau nach 3 Jahren oder kann es sein, dass es je nach Arbeitsaufkommne etc. beim Gericht auch länger dauert? Erfahre ich das im Normalfall vor Ablauf der 3 Jahre?
Und: Die Verfahrenskosten wurden zu Beginn gestundet, es werden aber pro Monat gut 1000€ von meinem Gehalt gepfändet - darf ich davon ausgehen, dass am Ende keine Kosten mehr auf mich zukommen?
Vielen Dank im voraus
Kalina