Seite 1 von 1

Komplette Kosten der Insolvenz (Gerichtskosten+Insolvenzverwalter)

Verfasst: 19. Mai 2023, 14:27
von Ben1986
Mahlzeit,

Ich bin mir nicht sicher ,ob nach der Insolvenz noch Kosten zukommen?

Zu mir ich habe alles gestundet bekommen und habe ein Recht gutes Einkommen wo jeden Monat mindestens 500 Euro gepfändet werden. Manchmal wird auch 700 Euro gepfändet vom Lohn ,da ich schwankendes Gehalt habe .Nach meiner Berechnung sind das nach 36 Monate ca.18.000€ wird natürlich etwas mehr sein. Meine Schuldsumme ist ca 40.000€ bei 6 Gläubiger die sich zur Tabelle angemeldet haben . Bislang wurden aufgrund der guten Insolvenzmasse alle Kosten daraus entnommen.

Sprich ca. 6000 Euro wurden zum Schlusstermin der Masse entnommen und nochmals ca. 700 € für den Verwalter WG Nachtragsverteilung.

Was denkt ihr wird das reichen, um alle Kosten die anfallen Treuhänder, Gericht usw. Aus der Masse zu bezahlen oder kommt das bestimmt noch was auf mich zu?

Re: Komplette Kosten der Insolvenz (Gerichtskosten+Insolvenzverwalter)

Verfasst: 19. Mai 2023, 14:37
von tidus82
Ziemlich sicher ist damit alles bezahlt - die Kosten belaufen sich, wenn nichts gepfändet wird, auf ca. 2200 Euro.

Im eröffneten Verfahren erhält der IV 40% der gepfändeten Summe, danach dann 119 Euro pro Jahr.

Und selbst wenn das jetzt ein super komplizierter Fall bei dir sein sollte, dann wird das ziemlich sicher gedeckt sein.

Danach kommen dann keine weiteren Kosten auf dich zu.

Du kannst natürlich auch deinen Insolvenzverwalter um Aufstellung bitten, du wirst aber am Ende eh eine Abrechnung erhalten. :-)

Re: Komplette Kosten der Insolvenz (Gerichtskosten+Insolvenzverwalter)

Verfasst: 19. Mai 2023, 15:47
von robo
Die 119,-€ (brutto) pro Jahr sind doch m.W. nur die Mindestvergütung, die ein TH vom Steuerzahler bekommt, wenn die Inso ein 'Nullsummenspiel' ist - oder nicht ?

Wenn, wie hier, auch während der Abtretungsphase weiter Geld reinkommt, bekommt der TH davon 5% (von den ersten 35 T€); ggfs. noch mehr, wenn er zB die Obliegenheitspflichten des Schuldners zu überwachen hat.

Dennoch glaube ich auch, dass Deine Verfahrenskosten damit gedeckt sein sollten, Ben1986, danach sollte nichts mehr kommen.

Re: Komplette Kosten der Insolvenz (Gerichtskosten+Insolvenzverwalter)

Verfasst: 19. Mai 2023, 15:57
von Ben1986
Stimmt. Er bekommt auch während der WVP Geld was halt auch höher ist als bei masselosen Verfahren. Dennoch denke ich auch das es abgedeckt ist wie in meinen Fall, es ist ja auch gut wenn die Gläubiger von meinen Gehalt wenigstens etwas wiederbekommen sprich gut Masse vorhanden ist.

Re: Komplette Kosten der Insolvenz (Gerichtskosten+Insolvenzverwalter)

Verfasst: 19. Mai 2023, 16:12
von caffery
Alarm! Alarm! Klugscheißeritis! Alarm! :idea: :!: :idea: :oops:
robo hat geschrieben: 19. Mai 2023, 15:47 Die 119,-€ (brutto) pro Jahr sind doch m.W. nur die Mindestvergütung, die ein TH vom Steuerzahler bekommt, wenn die Inso ein 'Nullsummenspiel' ist - oder nicht ?
Der jährliche Mindestbetrag wurde mit der letzten Reform von 100 Euro + 19% auf 140 Euro + 19% (also 166,60 Euro) erhöht. (Aber ich sage auch noch dauernd aus Versehen 119 Euro - das hat sich eingebrannt;))

Zusätzlich gilt dieser Betrag nur bei bis zu 5 Verteilungsgläubigern und erhöht sich um 70 Euro + 19% für jede 5 Gläubiger.

Aber beim vorliegenden Falle ist es ohnehin für den TE wurscht - hier wird am Ende alles gedeckt sein.

Re: Komplette Kosten der Insolvenz (Gerichtskosten+Insolvenzverwalter)

Verfasst: 19. Mai 2023, 16:26
von robo
Na gut ... sollen sie haben, die 40% Erhöhung, sie haben in diesen Fällen ja auch echt Arbeit !
*lach*
... einmal im Jahr Ihren Bericht ans Gericht schicken: " ... alles unverändert ...".