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Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Verfasst: 16. Mai 2023, 13:30
von Susanne72
Hallo,
meine Ausgangslage
2000 einige Aktiengewinne gemacht, leider nach der Dot.com Blase Gewinne futsch, 2006 wurden Steuern für 2001 nachgefordert im niedrigen sechstelligen Bereich) . Konnte ich aber nicht mehr zahlen. Natürlich eigene Dummheit.

An sich wäre Privatinsolvenz nötig gewesen(habe ich aber nicht eingeleitet).
Pfändungsschutzkonto eingerichtet.Seit 2007 gab es daraufhin regelmäßig schriftliche Zahlungsaufforderung, Termine beim FA zur Vermögensoffenlegung und natürlich eine Pfändungs&Einziehungsverfügung.
Bis 2014. Ein letzter Besuch des Vollstreckungsbeamten um Rückstände vor Ort mit Zwangsvollstreckung beizutreiben. Seitdem keine Post mehr vom FA.

2021 Überrraschung: Meine Bank meldet, dass das FA die Pfändungs&Einziehungsverfügung aus dem P-Konto aufgehoben hat. Konnte es entsprechend wieder umwandeln.

Für mich jetzt die Frage: Da ich eigentlich nichts mehr vom FA gehört habe, ist juristisch eigentlich Zahlungsverjährung eingetreten. Auf der anderen Seite lese ich überall: Normal läßt das FA nicht locker, es mahnt notfalls über Jahrzehnte und damit ist die Frist gewahrt. Hat jemand ähnliche Erfahrung wie ich? Bin jetzt nicht zu Geld gekommen, aber diese Forderung schwebt mental wie Blei bei mir überm Kopf. Natürlich will ich auch nicht schlafende Hunde wecken.
Gruß Susanne

Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Verfasst: 16. Mai 2023, 13:58
von robo
Schwierige Situation.

"Verjährung" KÖNNTE ja sein, s. AO §§ 228 ff ... KÖNNTE - ist ja schon ein Weilchen her ...

Man könnte in der Tat aber auch schlafende Hunde wecken ...

Bis Du seit 2000/2001 nie umgezogen ?
Es ist immer noch das gleiche FA zuständig ?

Es gab doch mal ein "Finanzamts-Ranking" in den Medien, welches am besten, welches FA am schlechtesten arbeitet (korrekte Bescheide, Dauer der Bearbeitung, Anzahl der Einsprüche uswusf) - wer weiß, wo Dein FA heute in so einer Liste stünde ? Ist es ein korrektes ? Oder ein eher schlappes FA ?

Falls Du die Situation klären willst (könntest Du in die Situation kommen, dass Du von Deinem FA Geld haben möchtest ? irgendwelche Erstattungen ??), dann würde ich zu einem örtlichen Steuerberater gehen und Dich mit ihm/ihr beraten.
Der wird "sein" Finanzamt am besten kennen.

Frag vorab nach seiner Beratungsgebühr und verhandeln einen Festbetrag
(nicht, dass er auf die Idee kommt, prozentual vom "Streitwert" was kassieren zu wollen).

Viel Glück !

Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Verfasst: 17. Mai 2023, 08:47
von Susanne72
Danke für den Hinweis. Habe Steuerberater kontaktiert, der konnte aber auch nicht mehr sagen als beschrieben. An sich tritt Zahlungsverjähung ein.
Richtig auch der Hinweis auf einen evtl. Umzug mit entsprechender "Hemmung" der Verjährung. Aber trifft nicht zu.
Wäre halt hilfreich, wenn man hier jemanden fände, dem ähnliches passiert ist.

Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Verfasst: 17. Mai 2023, 10:22
von robo
Nein, leider nicht.

"Mein" Finanzamt gehörte zu den schnellen, harten, unnachgiebigen:

"Dann übernehmen eben Mitbewerber Ihre Kunden, Mitarbeiter, Marktanteile, die ihre Steurpflichten pünktlich erfüllen!"

Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Verfasst: 18. Mai 2023, 00:09
von Schuldine
Ja - hier bei mir!

Eine Uraltsache aus den 90ern wurde bis 2011 immer schön mit
"Vollstreckungsankündigung zur Unterbrechung der Verjährung" angemahnt.
Danach nichts mehr.

Wobei diese Post vom Finanzamt ja mit normaler Briefpost kommt und somit auch einfach mal verloren gehen könnte. Inzwischen hätte das ja schon zwei mal passieren müssen im Abstand von 5 Jahren.
Dann stände aber noch die Frage im Raum, warum sie denn nach keinen Vollstreckungsversuch unternommen haben.

Und in deinem Fall haben sie die Pfändung ja sogar zurückgezogen.

Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Verfasst: 18. Mai 2023, 08:50
von Susanne72
Schuldine hat geschrieben: 18. Mai 2023, 00:09 Ja - hier bei mir!

Eine Uraltsache aus den 90ern wurde bis 2011 immer schön mit
"Vollstreckungsankündigung zur Unterbrechung der Verjährung" angemahnt.
Danach nichts mehr.

Wobei diese Post vom Finanzamt ja mit normaler Briefpost kommt und somit auch einfach mal verloren gehen könnte. Inzwischen hätte das ja schon zwei mal passieren müssen im Abstand von 5 Jahren.
Dann stände aber noch die Frage im Raum, warum sie denn nach keinen Vollstreckungsversuch unternommen haben.

Und in deinem Fall haben sie die Pfändung ja sogar zurückgezogen.
Sehr interessant . Na, zum Schluss sind sie tatsächlich ohne Vorankündigung noch mal zur Vollstreckung verbeigekommen, haben mich nicht angetroffen und ich durfte dort erscheinen. Aber auch das ist 10 Jahre her.

Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Verfasst: 19. Mai 2023, 08:36
von Susanne72
Was ein Haken sein könnte: Zahlungsverjährungshemmung ist auch , wenn das FA eine EMA-Onlineanfrage macht zur Ermittlung des Wohnsitzes. Was der Zahlungspflichtige aber nicht bemerkt. Damit könnten sie ja routinemäßig eine Verjährung verhindern, indem sie einfach bei allen Steuerschuldnern alle 5 Jahre eine Anfrage machen. Selbst, wenn man nicht umgezogen ist, eine schriftliche P&E also eigentlich erfolgen könnte ohne Probleme und ohne Abfrage.

Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Verfasst: 20. Mai 2023, 02:30
von Schuldine
Was bringt denen die EMA-Onlineanfrage?
Die macht ja nur Sinn, wenn deren Post als unzustellbar ans FA zurück gekommen wäre.
Und dann hätten sie ihre Verjährungsunterbrechung an die neue Anschrift schicken müssen - so du denn umgezogen wärst.

Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Verfasst: 20. Mai 2023, 07:10
von robo
Susanne72 meint ja, dass die EMA-Abfrage allein zur Verjährungshemmung genügen würde.
Aber ob im Fall des Falles ein Richter das auch so sieht ?
Da hätte ich meine Zweifel, kenne aber keine Präzedenz-Entscheidungen.

Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Verfasst: 22. Mai 2023, 17:03
von Susanne72
Ich lese hier z.b.
Nein, das Finanzamt macht keine Online EMA routinemäßig bei Steuerschuldnern. Das Finanzamt muss einen besonderen Anlass haben, um eine Online EMA durchzuführen, zum Beispiel wenn der Steuerschuldner nicht erreichbar ist oder seine Steuerschulden nicht begleicht. Eine routinemäßige Online EMA wäre nicht verhältnismäßig und würde gegen den Datenschutz verstoßen.


Aber genau das ist es ja: Ich habe meine Steuerschulden nicht beglichen... Obwohl ich die Aussage auch zweifelhaft finde.