Alte Pfändung macht Probleme
Verfasst: 6. Mai 2023, 15:02
Hallo zusammen,
... auch ein Beitrag aus der Kategorie... die Vergangenheit holt mich ein....
Aus einem Kredit aus Selbständigkeit im letzten Jahrhundert (1998) hatte ich noch eine LV an die Sparkasse abgetreten. Nachdem die Sparkasse keine Forderungen mehr gegen mich hatte, wurde die LV freigegeben und der original Versicherungsschein an die Versicherung zurückgegeben. Da die LV schon lange beitragsfrei gestellt war, war der Rückkaufswert der LV ca. 2.500 Euro. Nach Freigabe hatte ich die LV in 2020 gekündigt, natürlich in der Erwartung, dass ich das Geld jetzt erhalte.
Die Versicherung hat mir dann netterweise erst mitgeteilt, dass die LV nicht an mich ausgezahlt werden kann, da aus dem Jahr 2002 noch ein Pfändungstitel (3.500 Euro) einer Softwarefirma auf der Versicherung liegt. Die Sparkasse hätte ausschliesslich auf Todesfall ein Bezugsrecht angemeldet, die Pfändung geht auf den Erlebensfall.
Da ich Anfang der 2004 eine EV gemacht und hinterher bewusst keine weiteren Forderungen mehr von diesem speziellen Gläubiger erhalten habe, kann ich dazu nicht mehr sagen. Unterlagen sind dazu keine vorhanden. Der angegebene Rechtsanwalt ist selbst nicht mehr im Dienst und das Bezugskonto nicht mehr aktuell.
Die Versicherung hat mir mitgeteilt, dass die Kontaktangaben des Gläubigers nicht mehr aktuell sind und sie niemanden erreichen kann. Ich soll mich selbst um eine Pfändungsfreigabe bemühen.
Das Guthaben unterliegt einer Verjährungsfrist, die am 31.12.2023 endet. Dann ist das Guthaben futsch.
Leider bin ich jetzt etwas im Zwiespalt, wie ich mich verhalten soll. Schenken möchte ich das Geld der Versicherung auf keinen Fall, aber ich will auch kein Fass aufmachen, fall da wirklich noch ein Anspruch irgendwo im Raum steht?
Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen oder einen Ratschlag? danke für alle ernstgemeinten Beiträge
Beste Grüße ChrissyM
... auch ein Beitrag aus der Kategorie... die Vergangenheit holt mich ein....
Aus einem Kredit aus Selbständigkeit im letzten Jahrhundert (1998) hatte ich noch eine LV an die Sparkasse abgetreten. Nachdem die Sparkasse keine Forderungen mehr gegen mich hatte, wurde die LV freigegeben und der original Versicherungsschein an die Versicherung zurückgegeben. Da die LV schon lange beitragsfrei gestellt war, war der Rückkaufswert der LV ca. 2.500 Euro. Nach Freigabe hatte ich die LV in 2020 gekündigt, natürlich in der Erwartung, dass ich das Geld jetzt erhalte.
Die Versicherung hat mir dann netterweise erst mitgeteilt, dass die LV nicht an mich ausgezahlt werden kann, da aus dem Jahr 2002 noch ein Pfändungstitel (3.500 Euro) einer Softwarefirma auf der Versicherung liegt. Die Sparkasse hätte ausschliesslich auf Todesfall ein Bezugsrecht angemeldet, die Pfändung geht auf den Erlebensfall.
Da ich Anfang der 2004 eine EV gemacht und hinterher bewusst keine weiteren Forderungen mehr von diesem speziellen Gläubiger erhalten habe, kann ich dazu nicht mehr sagen. Unterlagen sind dazu keine vorhanden. Der angegebene Rechtsanwalt ist selbst nicht mehr im Dienst und das Bezugskonto nicht mehr aktuell.
Die Versicherung hat mir mitgeteilt, dass die Kontaktangaben des Gläubigers nicht mehr aktuell sind und sie niemanden erreichen kann. Ich soll mich selbst um eine Pfändungsfreigabe bemühen.
Das Guthaben unterliegt einer Verjährungsfrist, die am 31.12.2023 endet. Dann ist das Guthaben futsch.
Leider bin ich jetzt etwas im Zwiespalt, wie ich mich verhalten soll. Schenken möchte ich das Geld der Versicherung auf keinen Fall, aber ich will auch kein Fass aufmachen, fall da wirklich noch ein Anspruch irgendwo im Raum steht?
Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen oder einen Ratschlag? danke für alle ernstgemeinten Beiträge
Beste Grüße ChrissyM