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Krankenkasse Lohnpfändung
Verfasst: 3. Mai 2023, 13:53
von Andante69
Guten Tag,
Ich habe bei meiner Krankenkasse Schulden die tituliert die d.
Aufgrund von geringem Einkommen und Arbeitslosigkeit konnte ich die Schulden nicht tilgen.
Nunmehr habe ich eine Teilzeitanstellung gefunden wo der Verdienst knapp unter der Pfändungsfreigrenze liegt. Nun hat sich die KK an meinen Arbeitgeber gewandt und droht mit Lohnpfändung , falls ich zu keiner Ratenzahlung bereit bin.
Meine Fragen.., darf Lohn unter der Pfändungsfreigrenze von der KK gepfändet werden?
Die KK bat meinen Arbeitgeber u.a. mich zu einer Ratenzahlung zu bewegen - die könnte ich mit 20 EUR bedienen mehr geht wirklich nicht , da ich meinen Lebensunterhalt bestreiten muss. Muss ich einer Ratenzahlung zustimmen?
Was wäre der beste Lösungsansatz für die Situation?
Gruß Andante
Re: Krankenkasse Lohnpfändung
Verfasst: 3. Mai 2023, 13:57
von Shopgirl
Auch die Krankenkasse muss sich an Pfändungsgrenzen halten. Wenn nix zu holen ist, gehen sie wie alle anderen Gläubiger leer aus.
Ich nehme mal an, dass deine Schulden bei der KK nicht nur ein paar Euro betragen. Kommst du mit einer Ratenzahlung von 20 Euro weit? Wenn nicht, lass es. Das bringt nichts.
Was wäre der beste Lösungsansatz für die Situation?
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Re: Krankenkasse Lohnpfändung
Verfasst: 3. Mai 2023, 14:07
von Andante69
Vielen Dank für die Antwort.
Ja,sind nicht nur ein paar Euro bei der KK. Die KK hat in dem Schreiben allerdings schon darauf hingewiesen wenn ich nicht zu freiwilligen Ratenzahlung zu bewegen bin, den Lohn ( der eh unter der Pfändungsgrenze liegt) zu pfänden was mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Was wären das für Kosten?
Re: Krankenkasse Lohnpfändung
Verfasst: 3. Mai 2023, 14:57
von robo
Das ist eine leere Drohung der KK.
Wenn es nichts zu pfänden gibt, dann können auch keine Kosten gepfändet werden.
Sie werden diese 'Kosten' aber Deinem Konto hinzufügen, dh WENN Du irgendwann doch mal pfändbares Einkommen haben solltest, dann werden sie Dir auch diese Kosten in Rechnung stellen.
Deswegen könntest Du Deiner KK schreiben - etwa so:
Betr.: Kostenminderungspflicht
Liebe Krankenkasse,
wie Sie wissen, habe ich kein pfändbares Einkommen oder Vermögen.
Ich gehe davon aus, dass Sie im Rahmen Ihrer Kostenminderungspflicht gem. BGB 254 vorläufig keine
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie z.B. Lohn- oder Kontopfändung, gegen mich einleiten.
Die Kosten dafür wären nicht notwendig und wären daher gem. ZPO §§ 788, 91 von Ihnen selbst zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
so oder so ähnlich - viel Glück !
Wie alt sind diese Schulden ?
Wie groß sind Deine Chancen, irgendwann DOCH pfändbares Einkommen oder Vermögen zu haben ?
Du könntest evt. auch einen "Antrag auf Niederschlagung" stellen ...
Vor einigen Jahren gab es mal einen Rechtsanspruch darauf,
jetzt m.W. nicht mehr - die KK MUSS also nicht, aber sie KANN Deine Schulden "niederschlagen".
Re: Krankenkasse Lohnpfändung
Verfasst: 3. Mai 2023, 15:10
von Andante69
Danke für die Antwort!
Diese Schulden ( ich konnte seinerzeit keine Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte zahlen und war auch nicht befreit davon) sind zwischen 2012-2016 entstanden.
Es sind keine Beitragsschulden.
Voraussichtlich werde ich in den nächsten Jahren keinen hohen Verdienst erzielen wo es irgendwas zu pfänden gibt, ich kann aus gesundheitlichen Gründen meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben - da hätte ich u.U. einen höheren Verdienst.