P-Konto nach 200 Inso Aufhebungsbeschluss
Verfasst: 18. Mär 2023, 06:45
Moin,
meine zwei Fragen lauten seitdem Aufhebungsbeschluss 200 Inso ist mein kompletter Lohn verfügbar ohne das mir die Bank ein Pfändungsfreibetrag mehr ansagt wie noch vor dem Aufhebungsbeschluss, ich hatte auch nie Pfändungen auf dem Konto ,darf allerdings wie gerichtlich auch beschlossen auch nur über meinen kompletten unpfändbaren Lohn verfügen der mir monatlich komplett überwiesen wird vom AG.
Kann ich jetzt soviel Geld auf mein Konto lassen ohne das da was eingesackt wird von der Bank? (sparen) oder besser weiterhin lieber abheben?
Und
Könnte ich theoretisch einfach soviel Geld auf dem Konto belassen das spätere evtl Pfändungen damit bedient werden können von dem gesparten?
Gruß Ben
meine zwei Fragen lauten seitdem Aufhebungsbeschluss 200 Inso ist mein kompletter Lohn verfügbar ohne das mir die Bank ein Pfändungsfreibetrag mehr ansagt wie noch vor dem Aufhebungsbeschluss, ich hatte auch nie Pfändungen auf dem Konto ,darf allerdings wie gerichtlich auch beschlossen auch nur über meinen kompletten unpfändbaren Lohn verfügen der mir monatlich komplett überwiesen wird vom AG.
Kann ich jetzt soviel Geld auf mein Konto lassen ohne das da was eingesackt wird von der Bank? (sparen) oder besser weiterhin lieber abheben?
Und
Könnte ich theoretisch einfach soviel Geld auf dem Konto belassen das spätere evtl Pfändungen damit bedient werden können von dem gesparten?
Gruß Ben