Angstzustände

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GE-Schuldet
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Re: Angstzustände

Beitrag von GE-Schuldet »

Danke caffery für das Willkommen.
Danke BiBo90 für das Verständnis.Leider kommt es aus eigener Erfahrung.
Ich habe sämtliche Papiere über meine Verbindlichkeiten,über das Ende der Krankengeldzahlung im August,die "Ablehnung" des ALG1 Antrages und die Bestätigung das ich ab Ende Oktober Rente erhalte u. u. u.
Wenn ich vor dem Termin:u m 10Uhr bei Ihr eine Vermögensauskunft abgeben kann ich damit den Besuchsgrund aushebeln?
Ich erhielt vor kurzem Bescheid das ich evtl. aus einer Altersabsicherung 20000 € erhalten kann es ist aber nicht klar ob ich bei einer befristeten Volllerwerbsminderungsrente auch darauf zugreifen kann.
Es wird gerade geprüft und wenn würde ich gerne pro Monat einen kleinen Betrag erhalten.
Ich denke aber das ich aufgrund der Schulden verpflichtet werde mir die Summe auf einmal auszahlen zu lassen damit die GVin es dem Gläubiger über geben kann.
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GE-Schuldet
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Re: Angstzustände

Beitrag von GE-Schuldet »

Wie ist es mit den Fristen?
Ist es normal am 27.09.(aus dem Kasten am 28.09. geholt) Bescheid über den Vollstreckungsauftrag mit Zahlungsfrist zum 01.10. zu bekommen und dann schon am 08.10 Besuch von der GVin?
Und was bedeutet es wenn oben rechts auf der Forenseite das Männeken ein "!" trägt.
Nun ist das Zeichen weg.
Hatte kurz Probleme mit dem Handy.
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caffery
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Re: Angstzustände

Beitrag von caffery »

GE-Schuldet hat geschrieben: 7. Okt 2018, 18:00 Wenn ich vor dem Termin:u m 10Uhr bei Ihr eine Vermögensauskunft abgeben kann ich damit den Besuchsgrund aushebeln?
Wohl leider eher nicht. Wenn die GVin sich bei Dir zu einem Besuch angekündigt hat, dann wurde sie vom Gläubiger genau damit beauftragt. Den Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft wird der Gläubiger zusätzlich in Auftrag gegeben haben für den Fall, dass der Sachpfändungsversuch (in Deiner Behausung) fruchtlos verläuft.

Aber wie gesagt - sprich mit ihr darüber. Vielleicht findet sie ja eine Lösung.

Wenn dies der erste Termin der GVin in dieser Sache ist, wirst Du den Termin sehr wahrscheinlich einmalig verschieben können um Dich in der Zwischenzeit nochmal zu informieren, Dir seelische Unterstützung für den Besuch einzuladen, die Forderung ansich zu überprüfen, um zu versuchen Dich mit dem Gläubiger zu einigen oder dergleichen Dinge mehr.

Es fällt mir etwas schwer folgendes angesichts Deiner Geschichte zu sagen aber es hilft ja nichts:
Den Folgetermin wirst Du aber dann sehr wahrscheinlich spätestens wahrnehmen müssen wenn sich keine Lösung finden lässt. Tust Du das nicht, könnte/müsste sie im worst case sogar mit einem richterlichen Beschluss und einem Schlüsseldienst den Zugang zu Deiner Wohnung erzwingen.
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GE-Schuldet
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Re: Angstzustände

Beitrag von GE-Schuldet »

Da wäre mir sogar Erzwingungshaft lieber da ich wenn die! Wohnung geöffnet würde ich diese nicht mehr betreten könnte.
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caffery
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Re: Angstzustände

Beitrag von caffery »

Tjo, was soll ich sagen?

Du kannst noch versuchen mithilfe von ärztlichen Attesten und am besten professioneller Unterstützung (Anwalt) die Vollstreckungsmaßnahme mit einem Antrag auf Vollstreckungsschutz wegen unbilliger Härte (auch "letzter Strohhalm" genannt) analog § 765a ZPO Abs. 1 abzuwehren.

Eine Rechtsprechung zu ähnlich gelagerten Fällen wäre mir aber spontan nicht bekannt. Ich könnte mir aber vorstellen, dass Du da mit entsprechenden ärztlichen Attesten mit durchkommen könntest.
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GE-Schuldet
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Re: Angstzustände

Beitrag von GE-Schuldet »

Mein Anwalt ist Fachanwalt für Insolvenz und Mietrecht.
Beim letzten Mal als er bei einer evtl. ungerechtfertigten Rechnung sagte das ich nicht zahlen muss und er sich drum kümmert wurde mein Konto gepfändet.
Des weiteren bräuchte ich nicht zum Schuldnerberater und eine Privatinsolvenz ist auch nicht nötig.
Mittlerweile habe ich einen Kontakt zum Schuldnerberater aufgenommen denn ich habe einen noch kleinen Kredit bei meiner Hausbank doch nun habe ich keinen Lohn mehr und er möchte wohl mit der Bank bessere bezahlbare Konditionen aushandeln.
Ich hätte mich bei ihm melden sollen aber ich habe erst am Samstag gemerkt das mein Zustand zu schlecht ist.
Ich werde hoffentlich die richtige Entscheidung treffen.
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GE-Schuldet
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Re: Angstzustände

Beitrag von GE-Schuldet »

Wie ist es mit den Fristen?
Ist es normal am 27.09.(aus dem Kasten am 28.09. geholt) Bescheid über den Vollstreckungsauftrag mit Zahlungsfrist zum 01.10. zu bekommen und dann schon am 08.10 Besuch von der GVin?


Guten Morgen.
Ich bin nicht zum Büro der GVin gefahren sondern Haare der Dinge die da kommen.
Sie ist noch sehr jung und beim letzten Mal hat Sie einiges vergessen/falsch gemacht.
Hatte da aber nur Kontakt in ihrem Büro.
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LaliLaurens
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Re: Angstzustände

Beitrag von LaliLaurens »

Das ist eig zu kurzfristig alles oder?
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GE-Schuldet
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Re: Angstzustände

Beitrag von GE-Schuldet »

GE-Schuldet hat geschrieben: 8. Okt 2018, 11:09 Wie ist es mit den Fristen?
Ist es normal am 27.09.(aus dem Kasten am 28.09. geholt) Bescheid über den Vollstreckungsauftrag mit Zahlungsfrist zum 01.10. zu bekommen und dann schon am 08.10 Besuch von der GVin?


Guten Morgen.
Ich bin nicht zum Büro der GVin gefahren sondern Harre der Dinge die da kommen.
Sie ist noch sehr jung und beim letzten Mal hat Sie einiges vergessen/falsch gemacht.
Hatte da aber nur Kontakt in ihrem Büro.
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Werner Hoffmann
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Re: Angstzustände

Beitrag von Werner Hoffmann »

Als Schuldner ist man ja nicht kriminell. Ich selbst kenne chronisch psychisch Erkrankte, die in eine üble Schuldenfalle geraten sind und die keine Chance haben, ihre Schulden jemals loszuwerden. Allerdings haben die Gläubiger auch keine Aussicht, Geld zurückzubekommen. Mehrere sind dann in die Privatinsolvenz gegangen, um die finanziellen Verhältnisse für beide Seiten zu regeln, für den Schuldner und die Gläubiger. Die Privatinsolvenz hat für Schuldner mit Ängsten, Panikattacken, Depressionen den Vorteil, dass während der Wohlverhaltensperiode Ruhe ist und sich kein Gerichtsvollzieher mehr meldet und der Briefkasten nicht mehr mit Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, Gläubigerpost und Drohbriefen von Inkassobüros überquillt, sofern der Schuldner sich an die Regeln hält. Dieser Umstand ist für die psychische Verfassung des Schuldners vorteilhaft.
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