Kreditkartenkündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Verfasst: 27. Feb 2023, 14:08
Hallo liebe Community,
ich dachte nie, dass ich in diese Situation komme, aber aufgrund eigenen Verschuldens habe ich vor knapp einem Jahr ca. 10.000€ durch Börsenspekulation in den Sand gesetzt, finanziert durch 2 Kreditkarten und monatlichen hin und herbuchen, sodass die Beträge immer quasi gegenseitig ausgeglichen wurden. Nachdem das Geld endgültig weg war, habe ich das Ganze dann gelassen.
Da mein Einkommen dauerhaft unter dem Pfändungsfreibetrag liegt, da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, konnte ich die Kredite nicht zurückzahlen.
Mittlerweile wurde vor 2 Wochen das Insolvenzverfahren eröffnet. Daraufhin kündigten mir alle verbliebenen Kreditkartenunternehmen mit sofortiger Wirkung.
Ich hatte lediglich eine Karte noch in Benutzung für normale Einkäufe im Internet, diese fordern nun die offenen 200€ zurück, welche entstanden sind im letzten Monat vor Eröffnung des Verfahrens. Normalerweise hätten die jetzt Ende Februar per Lastschrift abgebucht, fordern das Ganze nun aber per Überweisung zurück.
Meine Fragen lauten: Darf ich überhaupt dahin überweisen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens? Die Bank steht aber bislang nicht mit im Insolvenzantrag als Insolvenzgläubiger.
Falls ich überweisen darf, es aber nicht mache: Die Bank wird dann sicher diesen VbuH Vermerk machen, weil ich die Karte ja noch genutzt habe, als das mit der Insolvenz schon feststand oder?
Vielen Dank für eure Hilfe!
ich dachte nie, dass ich in diese Situation komme, aber aufgrund eigenen Verschuldens habe ich vor knapp einem Jahr ca. 10.000€ durch Börsenspekulation in den Sand gesetzt, finanziert durch 2 Kreditkarten und monatlichen hin und herbuchen, sodass die Beträge immer quasi gegenseitig ausgeglichen wurden. Nachdem das Geld endgültig weg war, habe ich das Ganze dann gelassen.
Da mein Einkommen dauerhaft unter dem Pfändungsfreibetrag liegt, da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, konnte ich die Kredite nicht zurückzahlen.
Mittlerweile wurde vor 2 Wochen das Insolvenzverfahren eröffnet. Daraufhin kündigten mir alle verbliebenen Kreditkartenunternehmen mit sofortiger Wirkung.
Ich hatte lediglich eine Karte noch in Benutzung für normale Einkäufe im Internet, diese fordern nun die offenen 200€ zurück, welche entstanden sind im letzten Monat vor Eröffnung des Verfahrens. Normalerweise hätten die jetzt Ende Februar per Lastschrift abgebucht, fordern das Ganze nun aber per Überweisung zurück.
Meine Fragen lauten: Darf ich überhaupt dahin überweisen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens? Die Bank steht aber bislang nicht mit im Insolvenzantrag als Insolvenzgläubiger.
Falls ich überweisen darf, es aber nicht mache: Die Bank wird dann sicher diesen VbuH Vermerk machen, weil ich die Karte ja noch genutzt habe, als das mit der Insolvenz schon feststand oder?
Vielen Dank für eure Hilfe!