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Kontopfändung trotz rechtl. Betreuung

Verfasst: 23. Feb 2023, 15:50
von gast
Liebes Forum,

wie bekannt habe ich wegen eines schweren fremdverschuldeten Verkehrsunfalles und den bleibenden körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen eine rechtliche Betreuerin.

Diese kümmert sich um die bürokratischen Belange, dass die Miete stets pünktlich auf dem Konto des Vermieters ist und hat auch die Bankvollmacht.

Sie weiss auch, dass ich wegen des Unfalles Schulden habe und ein ehemaliger extrem gieriger Anwalt, mich pfänden will.

Auch das P-Konto ist ihr bekannt.

Manchmal stecke ich sehr tief in der Depression und verlasse die Wohnung für längere Zeit nicht mehr bzw. kann den Kontostand nicht täglich kontrollieren.

So entstand ein Übertrag vom vorigen Monat auf den aktuellen Monat, der nun gesperrt ist und wohl an den gierigen Anwalt geht.

Das Geld habe ich eigentlich für die dringend notwendigen Arztbesuche gespart, aber gedanklich wohl nicht auf dem Schirm gehabt, dass es der Gläubiger zwicken kann.

Eigentlich sollte doch auch die Betreuerin, die die Hoheit über das Konto hat, aufpassen, dass ich mit dem wenigen Geld alle notwendigen Zahlungen leisten kann und dass dieses auch richtig verwendet wird (was bisher immer geschah).

Jetzt sind aber leider 320 Euro futsch, was für mich, der deutlich unter dem Existenzminimum leben muss, enorm viel Geld bedeutet.

Hier im Forum sind doch viele Fachleute, die sich mit den Insidersachen der Insolvenz und der Verschuldungsthematik gut auskennen.

Ich bitte hiermit um eine Einschätzung, was ich aktuell tun kann und wie ich das geblockte Geld wieder zurück bekomme.

Für evtl. Fragen stehe ich natürlich jederzeit gerne zur Verfügung und danke für jeden Hinweis.

V.G. aus München

Re: Kontopfändung trotz rechtl. Betreuung

Verfasst: 23. Feb 2023, 20:46
von Witwe Bolte
gast hat geschrieben: 23. Feb 2023, 15:50 ...
So entstand ein Übertrag vom vorigen Monat auf den aktuellen Monat, der nun gesperrt ist und wohl an den gierigen Anwalt geht.
...
Nein, so schnell geht das nicht.

Sag mal was zu den Zahlen:
- Wieviel geht 'nornal' jeden Monat ein ?
- Wieviel ist im Vormonat eingegangen ?
- Über wieviel hast Du im Vormonat 'verfügt' ?

Erstmal wird das Rest-Guthaben ja in den Folgemonat übertragen
und es gilt: "First in - first out".
Also hättest Du am 1.2. über die 320,- € verfügen können - kannst es ja immer noch.
Dann die Frage: Wieviel ist diesen Monat eingegangen ?
Und wie hoch ist Dein persönlicher Freibetrag ?

Möchtest Du der Betreuerin 'an die Karre pissen' (oder wie sagt man das in Hochdeutsch) ?
Dafür gibt es m.E. vorerst noch keinen Grund, das Geld ist ja noch nicht weg.

Re: Kontopfändung trotz rechtl. Betreuung

Verfasst: 24. Feb 2023, 11:08
von gast
Hallo Witwe Bolte,

danke für die zuverlässige Hilfe.

Im Monat geht nur die Bürgergeldzahlung ein. Manchmal gibt es Probleme, dass das Jobcenter die Zahlung pünktlich leistet und es gab auch ab und zu Probleme technischer Art der Bank, dass die Miete und der Strom am Monatsanfang nicht sofort abgebucht werden konnten, was zu Rückläufergebühren geführt hat.

Dies hatte mir die Betreuerin aber dann kommuniziert.

Ich kann mir nicht täglich einen Laptop ausleihen, um die Kontobewegungen im online Banking zu überprüfen. Manchmal hatte ich sofort am Monatsanfang zur Sicherheit alles Geld abgehoben, aber dann gab es noch spätere Abbuchungen, so dass diese dann nicht gedeckt waren.

Um das dann wieder zu vermeiden, hatte ich wohl dann die Abhebung zu lange hinausgezögert, so dass ein Überhang vom Vormonat passierte.

Es ist wohl so, dass ca. 300 Euro vom Restmonat in den aktuellen Monat übergegangen sind und damit die Pfändungsfreigrenze überschritten wurde.

Dieser Betrag wurde dann automatisch von der Bank blockiert.

So habe ich es der Betreuerin auch mitgeteilt. Diese reagiert jedoch dabei total teilnahmslos und meint, Pech gehabt. Ich hatte mich aber auch darauf verlassen, dass sie dies im Blick hat, da gerade diese wichtigen Dinge zu ihrem Aufgabengebiet gehören.

Natürlich will ich ihr jetzt nicht ans Bein pissen, da ich nicht immer weitere Probleme bekommen möchte. Aber auf der einen Seite hat sie ein sehr strenges Auge auf alle Ausgaben (womit ich kein Problem habe, da ich nur das Existenzminimum ausgebe), auf der anderen Seite jedoch rührt es sie null, wenn die für mich enorm hohe Summe von über 300 Euro weg sind und sie zeigt deswegen auch keinerlei Initiative.

Wie meinst Du bitte, dass das Geld noch nicht weg ist, wenn es geblockt ist und niemand ran kann??

Was wären nun Deiner Meinung die nächsten Schritte?

Sollte evtl. die Betreuerin der Bank kommunizieren, dass ihr ein Fehler unterlaufen ist und dass ich ja gerade wegen der Gedächtnislücken und der PTBS eine Betreuung für diese Fälle zugeteilt bekam?


Herzlichen Dank für Deine und Eure Einschätzung

V.G.

Re: Kontopfändung trotz rechtl. Betreuung

Verfasst: 24. Feb 2023, 14:14
von tidus82
Also wenn das Geld erst diesen Monat geblockt wurde, dann wird es am 01.03. wieder verfügbar sein, weil es dann in den Folgemonat übertragen wurde - das ganze passiert nach dem First In - First out Prinzip - also was zuerst da war wird zuerst freigegeben.
Es kann natürlich sein, dass du nächsten Monat wieder eine Zahlung bekommst und die dann wieder (teilweise) blockiert ist - aber das streckt sich dann über ein paar Monate so hin und irgendwann (solange du monatlich unter der Freigrenze Geld erhältst) wird es wieder normal verfügbar sein.

Re: Kontopfändung trotz rechtl. Betreuung

Verfasst: 24. Feb 2023, 14:22
von gast
Hallo tidus82,
ganz tollen Dank für die information.

Ich hatte heute wegen der Problematik die Bank angerufen. Der normale Call-Center-Mitarbeiter ist jedoch nicht berechtigt, diese notwendigen Daten abzurufen und von dem "Krisen-Team" war niemand mehr im Hause.
Ich habe der Mitarbeiterin am Telefon aufgetragen, mit einer Weiterleitung des Geldes an den gierigen Anwalt zu warten und dies noch so lange zu blockieren, bis eine Klärung stattfinden konnte.

Eigentlich sollte auch die rechtl. Betreuerin, die es verbockt hatte, einen 2 Zeiler schreiben, so dass dann die richtigen Schritte eingeleitet werden. Da müsste sie nur ein bisschen über ihren Schatten springen.

Sie weiss auch über den Fall mit meiner pflegebedürftigen Mutter bescheid, die gerade im Sterben liegt und ich deswegen ganz andere Dinge im Kopf hatte, als das Bankkonto rechtzeitig leerzuräumen.

Ich hoffe, dass die Kröten nicht verloren sind und noch was zu machen ist.

Dies ist ja auch alles Neuland für mich.

Viele Grüße

Re: Kontopfändung trotz rechtl. Betreuung

Verfasst: 24. Feb 2023, 15:11
von Witwe Bolte
Du hast meine Fragen nicht beantwortet,
deswegen einmal andersum:

Du sagst, Du bekommst zZt nur Bürgergeld, das sind zZt 502,- €/Monat plus Miete, wenn Du allein bist - richtig ? Miete wird vermutlich so etwa 300-400,- € sein ?
Also gehen im Monat auf Deinem P-Konto max. 900,- € etwa ein - richtig ?

Der Grundfreibetrag (für Alleinstehende ohne grßeres Einkommen) liegt zZt bei 1.340,- €/Monat.
Also hast Du jeden Monat etwa 440,-€ "Luft".

Wenn Du jetzt im Februar schon über Deinen kompletten Freibetrag verfügt hast (wie Du sagst, hat die Bank etwa 300,- € "gesperrt"), dann kannst Du über die kompletten 300,- € ab 1.3. wieder verfügen - und dazu über Dein komplettes Bürgergeld von ca. 900,- € .

Also keine Panik, nächste Woche Mittwoch ( = 1.3.) sieht die Welt wieder anders aus.

Re: Kontopfändung trotz rechtl. Betreuung

Verfasst: 24. Feb 2023, 16:10
von gast
Liebe Witwe Bolte,

super, dass Du mir Hoffnung machst.

Die Miete beträgt 660 Euro, was für München schon ultrabillig ist.

Die Sachbearbeiterinnen der Bank konnten oder wollten meine Fragen nicht beantworten.

Leider hatte ich bisher schon 2 mal den Fehler gemacht, gewisse Ansparrücklagen für die Arztkosten oder die Reisekosten zu den Ärzten zu bilden, die sich dann der Anwalt gezwickt hatte.

Wenn der einen Titel hat, dann kann er dies 30 Jahre lang so durchziehen.

Ich habe den Schritt mit der Privatinsolvenz noch nicht durchgeführt, da ich seit 6 Jahren gegen den Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung klage. Wer die Versicherungsmafia kennt und die Verstrickungen mit der Justiz, der weiss, dass diese die Fälle fast so lange wie sie wollen rausziehen können- Hätte ich eine Glaskugel gehabt, dann wäre die PI schon längst durch und ich hätte meinen Frieden.
Aber ich habe keine hellseherischen Fähigkeiten.

Mal sehen, was am Mittwoch passiert.

V.G. und ein schönes Wochenende

Re: Kontopfändung trotz rechtl. Betreuung

Verfasst: 24. Feb 2023, 21:29
von Witwe Bolte
Dann hast Du jetzt hoffentlich gelernt, dass ein P-Konto kein Sparkonto ist ?

Obwohl die Regelungen dazu inzwischen ja ein bisschen lockerer geworden sind,
etwas kann man jetzt ja durchaus für kurze Zeit ansparen.

502+660=1.162
1.340-1.162 = 178

Das heisst: Wenn Du am Mittwoch die 300,- EUR vom Konto abhebst,
dann kannst Du am Monatsende (31.3.) von Deinen 1.162,-€ Bürgergeld
nur 1.040,- € abheben, denn 300,- hast Du dann ja schon am 1.3. geholt.

Den Rest (1.162-1.040 = 122,- EUR) gibt Deine Bank Dir dann erst am 1.4.
(= neuer Monat - neuer Freibetrag).
Und am 28.4. gibt die Bank Dir dann auch Deine 1.162,- Bürgergeld
(122+1162= 1.284 - also unter dem Freibetrag von 1.340,-).

Alles klar ?

Re: Kontopfändung trotz rechtl. Betreuung

Verfasst: 24. Feb 2023, 22:13
von gast
besten Dank für die Erklärung und die Aufschlüsselung.

ich werde deine berechnung am mo. mit der sog. krisenstab-bankmitarbeiterin besprechen und hoffe, noch alles retten zu können.

freu mich, dass es hier im forum so super helfer wie dich gibt.....

v.g.

Re: Kontopfändung trotz rechtl. Betreuung

Verfasst: 20. Mär 2023, 20:38
von gast
Liebes Forum,

wie das letzte Mal geschrieben, hatte ich versucht, von der Auskehrstelle der Bank die zuständige Person an die Strippe zu bekommen. Mein Text mit der Bitte des umgehenden Rückrufes und des Blockens der Auskehrung stand immer noch im System und lt. Kundensupport wurde dieser auch weitergeleitet.
Jedoch fand nie ein Rückruf oder eine Kontaktaufnahme der Sparda Bank statt.
Ich musste der Mitarbeiterin heute rauskitzeln, dass gegen den Versprechungen nun 242 Euro ausgekehrt wurden, was meiner Meinung nach widerrechtlich ist.

Seit dem 1.1.2023 kann man auch bei einem P-Konto Ansparrückstellungen schaffen und diese für 3 Monate ansparen. Diese werden vom ersten in den 2. Monat und dann in den 3. Monat übertragen. Erst ab dem 4. Monat sollen diese dann ausgekehrt werden, wenn noch Geld dazu auf dem Konto verblieben ist.

Bei mir ist dies jedoch schon sofort ausgekehrt worden, was doch nicht rechtens sein kann? oder was meint ihr als Fachleute?

Kann ich die Bank für dieses Verhalten in die Haftung nehmen? Aktuell ist es so, dass ich mit dem heutigen Tag keinen Cent mehr für Lebensmittel habe. 242 Euro kann man sich von HartzIV nicht ansparen,wenn man Schwerbehindert ist und noch alle weiteren Krankheitskosten aus dem Satz zahlen muss.

Stets heisst es von der Bank: Ich darf Ihnen keine Auskunft erteilen oder "ich kann da nichts mache". Das glaube ich einfach nicht. Wenn dies so sein soll, dann muss die Bank aber jedenfalls meine Betreuerin informieren, damit diese tätig werden kann und darf.

Diese hat die Verfügungsgewalt über das Konto und es ist die Hauptaufgabe, dass sie dafür Sorge trägt, dass ich das Geld zum Leben behalten kann.

An wen kann ich mich wegen des Versagens der Bank wenden? Ist dafür ein Ombudsmann zuständig?

Danke für jeden Tip und viele Grüße