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Titel, Host, jetzt Dohr. Pfändung gedroht.

Verfasst: 14. Mai 2019, 14:34
von bece77
Hallo,
ich brauch dringend Hilfe. Ich weiss nicht mehr weiter...
Kurz zur Vorgeschichte:
es gibt seit 1998 einen Titel. Damaliger Wert waren ca 1600 DM.
Gläubiger war die Citibank.
Der Titel wurde irgendwann an Hoist verkauft.
Seit 2015 habe ich deswegen auch einen Schufaeintrag. Zumindest steht es bei der Schufa seit 2015 drin.
Jetzt hat Hoist die Inkassofirma Dohr mit der Eintreibung des Titels beauftragt.
Zuerst schickte Dohr eine Fantasierechnung von ca 3000€.
Später diverse Unterlagen und eine korrigierte Abrechnung.
Jetzt fordern sie ca 1050€.
Ich bot Ihnen einen Vergleich an aber darauf gab es keine Reaktion, sondern nur nochmal der Hinweis auf ihr Ratenzahlungsangebot.
Ich könnte ca 300€ als Vergleich zahlen.
Meine Einkünfte sind ca 1250€ Lohn (netto). Ich bin verheiratet und habe ein kleines Kind.
Jetzt droht Dohr mit der Vollstreckung des Titels.
Was kenn ich denn tun? Oder soll ich das Ratenzahlungsangebot annehmen.
Ist der Titel, trotz so langer zeit und "viele Hände, so einfach vollstreckbar?

Es wär nett, wenn ich hier Hilfe bekommen könnte.
Die Unterlagen kann ich gern per WeTransfer schicken.

Vielen Dank für eure Hilfe und beste Grüsse

Re: Titel, Host, jetzt Dohr. Pfändung gedroht.

Verfasst: 14. Mai 2019, 14:50
von tidus82
Hallo und herzlich willkommen bece :-)

Nun, wenn der Titel ordnungsgemäß umgeschrieben wurde kann das natürlich vollstreckt werden.
Das müssen sie sowieso machen, bevor sie vollstrecken.

Wenn du unterhaltspflichtig bist (wovon ich jetzt mal ausgehe), dann ist bei dir sowieso nichts pfändbar.

Jetzt kommt allerdings die Frage auf: Ist das dein einziger Gläubiger?

Im Grunde genommen zielt meine Frage darauf ab, ob eine fruchtlose Vollstreckung deine Verhandlungsposition stärken kann. Allerdings wäre dann ein Schufa-Eintrag bzw. ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis obligatorisch.

gern kannst du, wenn du magst, die Unterlagen an [email protected] schicken. Wenn du möchtest, dann kann ich die Unterlagen auch schwärzen und für die anderen Praktiker hier rein stellen - natürlich nur wenn du möchtest.

Re: Titel, Host, jetzt Dohr. Pfändung gedroht.

Verfasst: 14. Mai 2019, 15:17
von bece77
Hallo tidus,
vielen dank für die Hilfe.
Ich schicke dir die Unterlagen gleich per Wetransfer.
ich bin verheiratet und wir haben ein Kind. Zählt das als Unterhalt?
ja, es sind meine einzigen Schulden und einen Schufa Eintrag habe ich deswegen schon.

beste grüsse bece

Nachtrag: ich habe sie jetzt doch direkt per Mail an dich geschickt.

Re: Titel, Host, jetzt Dohr. Pfändung gedroht.

Verfasst: 14. Mai 2019, 16:19
von tidus82
So, ich hänge jetzt mal die Dateien geschwärzt an.
Ich bin jetzt alles 3 mal durchgegangen, ob ich nicht irgendwas übersehen habe. Aber ich glaube nicht.

Darauf eingehen kann ich jedoch grad noch nicht, da ich selbst noch auf der Arbeit bin. Und da ich heute Abend beim Pokern meinem Chef ein bisschen Geld aus der Tasche ziehen muss kann ich frühestens morgen darauf eingehen. Ich bin mir aber sicher, dass sich der eine oder Andere findet, der da mal drüber schauen kann. :-)

P.S.: Sollte ich irgendwas vergessen haben zu schwärzen, dann bitte nochmal eine kurze Mail an mich.

Brief von Dohr: uploads/dohr_kopie_4.pdf
Brief an Dohr 1: uploads/brief_an_dohr.pdf
Brief an Dohr 2: uploads/brief_an_dohr_2.pdf
Brief von Dohr: uploads/dohr_kopie_5.pdf

Re: Titel, Host, jetzt Dohr. Pfändung gedroht.

Verfasst: 14. Mai 2019, 16:39
von bece77
Hallo Tidus,
Danke fürs schwärzen.
Eins hast du vergessen. Habe dir gerade eine Mail geschickt.

beste Grüße

Re: Titel, Host, jetzt Dohr. Pfändung gedroht.

Verfasst: 14. Mai 2019, 16:41
von tidus82
Bitte entschuldige - das war nicht mit Absicht.
Beide Dateien (die letzte war auch betroffen) sind jetzt korrigiert.

Re: Titel, Host, jetzt Dohr. Pfändung gedroht.

Verfasst: 14. Mai 2019, 16:46
von bece77
Ich würde dir doch niemals Absicht unterstellen. ;)
Vielen Dank für deine Mühe.

Re: Titel, Host, jetzt Dohr. Pfändung gedroht.

Verfasst: 14. Mai 2019, 17:10
von caffery
Ich schreibe jetzt einfach mal was ich dazu denke, möchte es aber größtenteils als Meinung verstanden wissen. Es gibt bestimmt auch gute Gründe für andere Standpunkte. Ich hoffe - lieber TE - Du bist mir ob der folgenden Kritik an Deinen Texten an die Bude nicht böse.

1. Ich vermute, dass der aktuell geforderte Betrag (ca. 1050 Euro) in Anbetracht der titulierten Schuld, der nicht verjährten Zinsen und geschuldeten nachgerichtlichen Kosten in etwa hinkommen wird. Also an der Höhe grundsätzlich nicht mehr wesentlich zu rütteln sein wird.

2. Ich halte eine Verwirkungseinrede in dem dargestellten Fall für nicht erfolgversprechend.

3. Die Nummer mit dem "Schreiben Sie doch erst mal den Titel anständig um!" (vereinfacht gesagt) ist in den meisten Fällen überhaupt nicht die Meine. Es ist zwar formal richtig und es gibt auch Konstellationen in denen das Sinn macht. Hier aber sehe ich das nicht. Es ist unterm Strich nur eine Formalie die dieser Gläubiger aus meiner Sicht leisten könnte wenn er wollte. Ihm jetzt zu sagen: "Dann mach doch erst mal!" ist aus meiner Sicht kein taktisch kluges Verhalten wenn man sich mit dem Gläubiger gleichzeitig vergleichen möchte.

4. Ganz grundsätzlich halte ich die dargestellte Kombination von juristischen Vorhaltungen, Forderungen und Formaliengereite auf der einen und einem Vergleichsangebot auf der anderen für taktisch nicht sonderlich klug.
Der relativ unverfängliche Standardpassus "Unter Ausschluss einer Rechtspflicht" oder "Ohne Anerkennung der geltend gemachten Forderung" hätte aus meiner Sicht gereicht um dann ein Vergleichsangebot hinterherzuschieben.
Die hier dem Gläubiger geschriebenen Texte (völlig unabhängig davon ob sie inhaltlich richtig sind oder nicht) sind aus meiner Sicht kontraproduktiv wenn man am Ende des Tages eine Einigung wünscht.

5. Gibt es einen bestimmten Grund dafür, dass Dich eine Zwangsvollstreckung von denen besonders hart treffen würde? Das Einkommen ist deutlich unpfändbar. Wenn es auch sonst nichts bei Dir zu holen gibt, wäre eine Strategieänderung in Richtung Tiefenentspannung auf jeden Fall überdenkenswert. Die Fronten scheinen ja aktuell verhärtet und geklärt. Du bietest das eine an, die wollen aber was anderes, zu pfänden gibt's nichts, dann bleibt der Status Quo eben erstmal wie er ist.
Vielleicht versucht man es dann erneut wenn etwas Gras drüber gewachsen ist.

6. Denen jetzt noch mehr Briefe zu schicken zeigt denen aus meiner Sicht nur eines: Du willst/musst das ganz ganz unbedingt weg haben. Das ist aus meiner Sicht ebenfalls taktisch kein wünschenswerter Zustand mit dem die sicher "weiterarbeiten" werden.

Vielleicht ist eine Beratungsstelle so nett und versucht nochmal was anderes. Aus meiner Sicht sind die Fronten zwischen Dir und der Bude aktuell leider erst einmal festgefahren.

Re: Titel, Host, jetzt Dohr. Pfändung gedroht.

Verfasst: 14. Mai 2019, 17:30
von bece77
Hallo Caffery,
vielen Dank für deine Kritik.
Ich habe den Text inhaltlich von einem Nutzer eines „Rechtsforums“ übernommen.
War wohl ein Fehler aber man klammert sich an jede Hoffnung...
Ich habe leider vorher schon einem bekanntem Berliner Anwalt (speziell Schulden) gutes Geld dem schlechten Geld hinterhergeworfen...
Er wollte es mit Kulanz versuchen (bei einem Inkassounternehmen!!) und das hat natürlich nicht funktioniert.
Vorher war er recht zuversichtlich... :roll:
Ich hab einfach kein Glück in dieser Sache...
Klar könnte ich das aussitzen, habe aber Angst vor einer Pfändung oder das der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.
Wenn der Titel umgeschrieben wird (muss er das?), erfahre ich das eigentlich?

Danke für die Hilfe und beste Grüße

bece

Re: Titel, Host, jetzt Dohr. Pfändung gedroht.

Verfasst: 14. Mai 2019, 17:36
von tidus82
So, jetzt komm ich doch dazu.
Caffery hat eigentlich schon - wenn auch etwas sehr direkt - gesagt was los ist.
Versuch mal das "Titel umschreiben" einfach zu vergessen. Darauf rumzureiten bringt weder dir, noch der Diskussion etwas.

Wenn du nichts hast, wird auch nichts gepfändet. Es sei denn du hast natürlich eine S-Klasse vor der Tür stehen und die neueste Bose-Anlage. Davon gehe ich jetzt aber einfach mal nicht aus.
Und wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, dann bittest du ihn herein, setzt dich mit ihm hin, bietest ihm einen Kaffee an, beantwortest seine Fragen und er ist 20 Minuten später wieder weg.
Mit dem Gerichtsvollzieher ist es auch möglich eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Diese darf inzwischen sogar auf 12 Monate gestreckt werden, statt wie früher nur 6 Monate.

Wenn du das absolut nicht möchtest (warum auch immer), dann kommst du wahrscheinlich nicht darum herum das Ratenzahlungsangebot anzunehmen oder die Summe zu begleichen.