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Darf man die komplette Lohnsteuererstattung pfänden?

Verfasst: 10. Jan 2023, 22:38
von Anne
Moin
;)
Mein Mann und ich ( Hausfrau, auch 2022) machen nun eine Lohnsteuererklärung zusammen.
Er ist Schuldenfrei und Alleinverdiener.

Ich muss jetzt eine Vermögensauskunft abgeben.
Da das Finanzamt jedes Jahr ca 3000 Euro an uns erstattet und mein Mann und ich eine Zusammenveranlagung haben, wird das Geld diesmal wahrscheinlich gepfändet werden.
Es wird auf mein Konto überwiesen.
Ich habe jetzt ein P- Konto.
Frage:

Muss ich dem Gericht mitteilen, dass ich vom Finanzamt Geld bekommen habe( wenn es soweit ist im Mai ca 2023) nach der Abgabe der Vermögensauskunft?
Darf man mir alles pfänden vom Konto, oder nur bis zur Pfändungsgrenze meines P- Kontos?
Also nur oberhalb der Pfändungsgrenze?
Wir brauchen das Geld dringend, oder zumindest einen Teil, um aus der mittlerweile zu teuren Wohnung auszuziehen.
Nein, Wohngeld bekommen wir nicht dafür verdient mein Mann zu gut.
Das heißt aber nichts, trotzdem kommen wir nicht gut über die Runden. Mieterhöhung, Auto, Kreditraten, Inflation..

LG Anne

Re: Darf man die komplette Lohnsteuererstattung pfänden?

Verfasst: 11. Jan 2023, 08:31
von imker
Da musst Du was ändern, die Auszahlung nicht auf Dein Konto, im Grundsatz da ist alles oberhalb des Freibetrages weg, egal woher das Geld kam und
ich würde zusätzlich beim Finanzamt einen Antrag auf Aufteilung der Ersattung beantragen - dann wird die Erstattung nur ihm zustehen und kann auch dann nach seiner Anweisung auf jedes Konto gezahlt werden - auf Deinem wäre sie wohl beim Insolvenzverwalter oder sonstwo

Re: Darf man die komplette Lohnsteuererstattung pfänden?

Verfasst: 11. Jan 2023, 10:39
von Anne
Hallo Imker
In diesem Link steht u a : https://www.insolvenzbesteuerung.de/ste ... ranlagung/
!

Eine Tücke gilt es bei Erstattungsfällen zu beachten: Vorauszahlungen werden dem Ehegatten angerechnet, auf dessen Rechnung sie geleistet wurden. Bei einbehaltener Lohnsteuer ist das eindeutig. Zahlt ein Ehegatte aber unterjährige Vorauszahlungen, ohne diesbezüglich genaue Angaben zu machen, so werden diese Vorauszahlungen beiden Ehegatten je zur Hälfte zugerechnet. Dies führt dazu, dass auch derjenige Ehegatte einen Erstattungsanspruch erlangt, der gar keine Zahlungen geleistet hat. Im Insolvenzfall kann das dazu führen, dass der Verwalter von den Vorauszahlungen des nicht insolventen Ehegatten profitiert.

Es empfiehlt sich daher, bei den Vorauszahlungen genau anzugeben, auf wessen Rechnung diese geleistet werden.
!

Wie gesagt, ich habe 2022 nicht gearbeitet und mein Mann ist Steuerklasse 3.
Ich bin mir unsicher, ob ich einen Fehler machen könnte, nachher muss ich nachzahlen...was ich aber auch nicht glaube, da ich gar nicht arbeite.
Bin überfragt.

LG Anne

Re: Darf man die komplette Lohnsteuererstattung pfänden?

Verfasst: 11. Jan 2023, 15:45
von imker
Liebe Anne, wenn Du selbständig googeln kannst, kannst Du mir sagen was Du noch wissen willst? Soll wir Dir Unsicherheit durch haftungs-abgesicherte Beratung bieten ???

Fehler kan jeder machen, ich wie auch Du. Aber ich entscheide nicht für Dich. Ratlose Grüße ...

Ja

Verfasst: 11. Jan 2023, 16:10
von Anne
Ich kann googeln.
:D

Re: Darf man die komplette Lohnsteuererstattung pfänden?

Verfasst: 11. Jan 2023, 18:28
von Witwe Bolte
An Deiner Stelle hätte ich heute mal beim FA angerufen - nein, besser: Dein Mann.
Was spricht dagegen ?

Er hat die Steuern gezahlt und er möchte die Erstattung auf sein Konto bekommen.
Was ist so schwer daran ?

Dann kannst Du hier berichten, ob sich Deine Sorge in Luft aufgelöst hat.

Re: Darf man die komplette Lohnsteuererstattung pfänden?

Verfasst: 11. Jan 2023, 18:33
von Witwe Bolte
Anne hat geschrieben: 10. Jan 2023, 22:38 ...
Frage:

Muss ich dem Gericht mitteilen, dass ich vom Finanzamt Geld bekommen habe( wenn es soweit ist im Mai ca 2023) nach der Abgabe der Vermögensauskunft?
Antwort: Nein
Anne hat geschrieben: 10. Jan 2023, 22:38 Darf man mir alles pfänden vom Konto, oder nur bis zur Pfändungsgrenze meines P- Kontos?
Nur oberhalb Deines Freibetrages (von € 1.340,-€ plus ...?)
Anne hat geschrieben: 10. Jan 2023, 22:38 Also nur oberhalb der Pfändungsgrenze?
Ja

Warum muss das Geld denn auf Dein Konto ?

Re: Darf man die komplette Lohnsteuererstattung pfänden?

Verfasst: 11. Jan 2023, 21:16
von Anne
Gute Idee, ich ruf mal an.

Re: Darf man die komplette Lohnsteuererstattung pfänden?

Verfasst: 12. Jan 2023, 08:15
von Anne
Das Finanzamt gibt keine Auskunft, soll mich an Lohnsteuerhilfeverein wenden.

Re: Darf man die komplette Lohnsteuererstattung pfänden?

Verfasst: 12. Jan 2023, 10:17
von Witwe Bolte
Wenn Dein Mann seinen Lohnsteuerjahresausgleich macht, dann muss man in dem Formular auch angeben, auf welches Konto ein Erstattungsbetrag überwiesen werden soll. Da trägt er seins ein. Fertig.

Warum ging denn bisher SEIN Geld auf DEIN Konto ?