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Vorsätzlich unerlaubte Handlung?

Verfasst: 29. Dez 2022, 04:53
von Erdbeerdonut
Ich hätte da eine Frage. :)

Wenn ein Schuldner wegen einer Art Kaufsucht Waren im Internet bestellte, sie jedoch nicht bezahlte und darauf hin immer wieder bestellte ohne zu zahlen - fallen diese Schulden unter vorsätzlich unerlaubte Handlungen? Der Schuldner (zum Zeitpunkt der ganzen Bestellerei übrigens Student, daher nicht viel Einkommen) wollte die Waren natürlich bezahlen, verlor jedoch den Überblick und unterschätzte die Höhe der bereits angesammelten Forderungen. Er versteht, dass er Mist gebaut hat und ist seit anderthalb Jahren sozusagen "clean" und hat diese Aktionen als große Dummheit abgehakt, die nun leider in einem großen Schuldenberg endete. Glücklicherweise kam es nie zu einer Anzeige.

Nun steht die Frage im Raum, ob eine Insolvenz überhaupt Sinn macht, wenn vielleicht alle Forderungen als unerlaubte Handlung angemeldet werden. Wie sollte man ehrlicherweise auch das Gegenteil beweisen können? Die Gläubiger sind übrigens alles Inkassounternehmen.
Vielen Dank schonmal!

Re: Vorsätzlich unerlaubte Handlung?

Verfasst: 29. Dez 2022, 12:24
von Witwe Bolte
Hast Du eine Übersicht:
Wie hoch sind die Schulden ?
Wie hoch ist Dein Einkommen ?

Warst Du schon bei einer Schuldnerberatung ?

Ob ein Insolvenzverfahren überhaupt Sinn macht, ist mit so wenigen Fakten hier kaum zu beurteilen.
Aber die Gefahr, dass ein oder mehrere Inkassofirmen einen "vbuH"-Zusatz beantragen könnten,
ist m.E. durchaus gegeben.

Re: Vorsätzlich unerlaubte Handlung?

Verfasst: 1. Jan 2023, 20:50
von Erdbeerdonut
Hallo Witwe Bolte,

eine Schuldnerberatung wurde bereits in Angriff genommen, diese sieht als beste Möglichkeit für eine Schuldenbereinigung eine Insolvenz.

Schulden: circa 40.000 Euro
Einkommen: nichts, da wegen Krankheit gerade arbeitslos. Leider auch keine Ausbildung vorhanden.

Ich frage mich nur, was man in dem Falle tun könnte, wenn manche Forderungen aus der Insolvenz ausgeschlossen werden würden. Gibt es da eine Möglichkeit zu sagen, dass man wirklich davon ausgegangen ist, alle Dinge bezahlen zu können? Oder sich die Kaufsucht attestieren zu lassen?

Re: Vorsätzlich unerlaubte Handlung?

Verfasst: 2. Jan 2023, 09:50
von Witwe Bolte
Ja.
Wenn wirklich einer Deiner Gläubiger den Zusatz "vbhU" (vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung) zu seiner Forderung anmelden sollte, ( W E N N), dann wirst Du dazu angehört und kannst Dich dagegen wehren.

"Kaufsucht attestieren" ?
Bist Du / warst Du deswegen in Behandlung ?

Dann müsstest Du Deinen Neurologen, Psychiater, Psychotherapeut oder so fragen.
Theoretisch: "Ja" - gehört zu den Zwangsstörungen = ICD-10 F42.-
Aber wozu soll das nützen?

Viel Glück!