Vorsätzlich unerlaubte Handlung?
Verfasst: 29. Dez 2022, 04:53
Ich hätte da eine Frage.
Wenn ein Schuldner wegen einer Art Kaufsucht Waren im Internet bestellte, sie jedoch nicht bezahlte und darauf hin immer wieder bestellte ohne zu zahlen - fallen diese Schulden unter vorsätzlich unerlaubte Handlungen? Der Schuldner (zum Zeitpunkt der ganzen Bestellerei übrigens Student, daher nicht viel Einkommen) wollte die Waren natürlich bezahlen, verlor jedoch den Überblick und unterschätzte die Höhe der bereits angesammelten Forderungen. Er versteht, dass er Mist gebaut hat und ist seit anderthalb Jahren sozusagen "clean" und hat diese Aktionen als große Dummheit abgehakt, die nun leider in einem großen Schuldenberg endete. Glücklicherweise kam es nie zu einer Anzeige.
Nun steht die Frage im Raum, ob eine Insolvenz überhaupt Sinn macht, wenn vielleicht alle Forderungen als unerlaubte Handlung angemeldet werden. Wie sollte man ehrlicherweise auch das Gegenteil beweisen können? Die Gläubiger sind übrigens alles Inkassounternehmen.
Vielen Dank schonmal!
Wenn ein Schuldner wegen einer Art Kaufsucht Waren im Internet bestellte, sie jedoch nicht bezahlte und darauf hin immer wieder bestellte ohne zu zahlen - fallen diese Schulden unter vorsätzlich unerlaubte Handlungen? Der Schuldner (zum Zeitpunkt der ganzen Bestellerei übrigens Student, daher nicht viel Einkommen) wollte die Waren natürlich bezahlen, verlor jedoch den Überblick und unterschätzte die Höhe der bereits angesammelten Forderungen. Er versteht, dass er Mist gebaut hat und ist seit anderthalb Jahren sozusagen "clean" und hat diese Aktionen als große Dummheit abgehakt, die nun leider in einem großen Schuldenberg endete. Glücklicherweise kam es nie zu einer Anzeige.
Nun steht die Frage im Raum, ob eine Insolvenz überhaupt Sinn macht, wenn vielleicht alle Forderungen als unerlaubte Handlung angemeldet werden. Wie sollte man ehrlicherweise auch das Gegenteil beweisen können? Die Gläubiger sind übrigens alles Inkassounternehmen.
Vielen Dank schonmal!