Vergleichszahlung / Rechtssicherheit
Verfasst: 6. Mai 2019, 17:50
Hallo zusammen.
Mit meinem Gläubiger konnte ich mich auf eine Vergleichssumme einigen. Um sicher zu sein, dass nach Zahlung der Vergleichssumme keine Nachforderungen kommen, habe ich den Gläubiger gebeten mir schriftlich zu bestätigen, dass nach Zahlungseingang der Vergleichssumme die Restschuld erlassen wird, der Schuldtitel ausgehändigt wird und die Erledigungsmeldung an die SCHUFA und andere Auskunfteien veranlasst wird.
Schriftlich bestätigt wurde mir, das nach Eingang der Vergleichszahlung die Akte abgeschlossen und der Titel ausgehändigt wird.
Reicht das um sicher zu sein, dass es keine Nachforderungen gibt bzw. die Restschuld an Dritte weiterverkauft wird und dann von diesen eingefordert wird?
Vielen Dank.
Mit meinem Gläubiger konnte ich mich auf eine Vergleichssumme einigen. Um sicher zu sein, dass nach Zahlung der Vergleichssumme keine Nachforderungen kommen, habe ich den Gläubiger gebeten mir schriftlich zu bestätigen, dass nach Zahlungseingang der Vergleichssumme die Restschuld erlassen wird, der Schuldtitel ausgehändigt wird und die Erledigungsmeldung an die SCHUFA und andere Auskunfteien veranlasst wird.
Schriftlich bestätigt wurde mir, das nach Eingang der Vergleichszahlung die Akte abgeschlossen und der Titel ausgehändigt wird.
Reicht das um sicher zu sein, dass es keine Nachforderungen gibt bzw. die Restschuld an Dritte weiterverkauft wird und dann von diesen eingefordert wird?
Vielen Dank.