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P-Konto - erfährt ein Gläubiger das bereits eine Pfändung auf dem P-Konto liegt ?

Verfasst: 24. Apr 2019, 19:42
von Gerd
Ja die Frage steht schon oben :-)

Also erfährt ein Gläubiger, wenn er mein Konto pfänden will, dass auf meinem P-Konto bereits eine Pfändung liegt und diese dann erstmal vorrangig behandelt wird?

Ich meine, das wäre gut, das würde mir bestimmt entgegenkommen beim aushandeln eines Vergleiches.

Re: P-Konto - erfährt ein Gläubiger das bereits eine Pfändung auf dem P-Konto liegt ?

Verfasst: 24. Apr 2019, 20:23
von caffery
Gerd hat geschrieben: 24. Apr 2019, 19:42 Also erfährt ein Gläubiger, wenn er mein Konto pfänden will, dass auf meinem P-Konto bereits eine Pfändung liegt und diese dann erstmal vorrangig behandelt wird?
Ich meine das sollte so sein, ja. Zumindest bei einer Lohnpfändung weiß ich es zu 100%.
Gerd hat geschrieben: 24. Apr 2019, 19:42 Ich meine, das wäre gut, das würde mir bestimmt entgegenkommen beim aushandeln eines Vergleiches.
Das muss nicht sein.

Aber hier ist es wohl mal wieder Zeit für mein Credo:

Überschuldungen sollte man immer als Ganzes betrachten und auch so regulieren. Das Rumdoktorn an einzelnen Forderungen einer komplexen Überschuldung in Eigenregie führt meiner Erfahrung nach in den allermeisten Fällen zu wenig bis nichts.

Da würde ich mal ganz zart professionelle Hilfe an die Hand raten wollen.

Re: P-Konto - erfährt ein Gläubiger das bereits eine Pfändung auf dem P-Konto liegt ?

Verfasst: 25. Apr 2019, 05:25
von mepeisen
Automatisch erfährt der Gläubiger normalerweise weder bei der Kontopfändung, noch bei der Lohnpfändung davon.

Im Regelfall wird aber zusammen mit der Pfändung auch eine sogenannte Drittschuldnerauskunft beantragt. Das heißt, dass der Drittschuldner (Bank bzw. Arbeitgeber) einen Fragenkatalog auszufüllen haben. Ob sie die Pfändung anerkennen, was gepfändet werden könnte usw. Und in dem Zuge wird auch über vorrangige Pfändungen informiert.

Re: P-Konto - erfährt ein Gläubiger das bereits eine Pfändung auf dem P-Konto liegt ?

Verfasst: 25. Apr 2019, 13:35
von caffery
mepeisen hat geschrieben: 25. Apr 2019, 05:25 Im Regelfall wird aber zusammen mit der Pfändung auch eine sogenannte Drittschuldnerauskunft beantragt.
Okay, ich könnte mich zumindest nicht erinnern jemals eine Lohnpfändung ohne Drittschuldnerauskunftsantrag gesehen zu haben. Bei Kontopfändungen hätte ich jetzt weniger genau drauf geachtet, wüsste aber auch spontan nicht, aus welchem Grund ein Gläubiger darauf verzichten sollte. Zumal ich meine, dass das auch nichts extra kostet. (?)

Re: P-Konto - erfährt ein Gläubiger das bereits eine Pfändung auf dem P-Konto liegt ?

Verfasst: 29. Apr 2019, 07:39
von mepeisen
Warum er drauf verzichten sollte, kann ich nicht wirklich sagen. Das Kreuzchen muss trotzdem gesetzt werden im Antrag und mancher vergisst es :-)