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Schuldenvergleich abgelehnt aus hausrechtsrechtlichen Günden

Verfasst: 3. Okt 2022, 09:53
von dieterpete84
Hallo, ich habe von meinem früheren Studium (über 10 Jahre her) noch Schulden bei der Bundeskasse Halle in Höhe von ca. 12000 Euro. Habe dort bislang nichts zurückgezahlt.

Da ich das gerne aus der Welt haben möchte und ich keine hohe monatliche Ratenzahlung anbieten kann, habe ich eine einmalige Vergleichszahlung in Höhe von 2400 Euro angeboten, weil ich gelesen habe, dass 20 Prozent oft zum Erfolg führt.

Dieser Vorschlag wurde jetzt abgehnt, und zwar "aus haushaltsrechtlichen Gründen"

Bedeutet das, dass die generell keine Vorschläge annehmen oder sollte ich es nochmal mit einem höheren Angebot (40 % ?) versuchen

Re: Schuldenvergleich abgelehnt aus hausrechtsrechtlichen Günden

Verfasst: 3. Okt 2022, 13:52
von Witwe Bolte
dieterpete84 hat geschrieben: 3. Okt 2022, 09:53 ...
Dieser Vorschlag wurde jetzt abgehnt, und zwar "aus haushaltsrechtlichen Gründen"

Bedeutet das, dass die generell keine Vorschläge annehmen oder sollte ich es nochmal mit einem höheren Angebot (40 % ?) versuchen
Ich glaube kaum, dass Dir diese Frage jemand beantworten kann - ausser Mitarbeiter der Bundeskasse selbst.
Da würde ich es an Deiner Stelle aber nicht noch einmal selbst versuchen.
Du hast ein Angebot gemacht, das haben sie nicht angenommen, mehr geht nicht, fertig.

Wenn Du jetzt mit "40% ??" ankommst, dann denkt der Profi dort evt.:
"Dann gehen doch wohl auch 50% ? oder 60% ?? oder ...
aber erstmal mit popeligen 20% anfangen ... das kennen wir ja ..." - so oder so ähnlich.

Deswegen sollten solche Verhandlungen mit "Profi-Gläubigern" meines Erachtens auch immer "Profis" auf der Schuldnerseite führen - deswegen mein Rat: Wende Dich an eine caritative Schuldnerberatung vor Ort und schildere denen Deine Situation und frag, was Du tun kannst und ob sie was für Dich tun können.

Theoretisch gäbe es ja verschiedene Möglichkeiten:
- mit einem Inso-Verfahren wärst Du die 12 tsd in drei Jahren quitt
- evt. ist die Forderung schon "verwirkt" ?
(wohlgemerk: nicht verjährt, das ist sie erst nach 30 Jahren)
- evt. wäre ein Vergleich doch noch möglich ?

Aber, wie gesagt, ich würde das mit einem Profi beraten
- schon allein aus Gründen der "Waffengleichheit" ...

Viel Glück!

Re: Schuldenvergleich abgelehnt aus hausrechtsrechtlichen Günden

Verfasst: 3. Okt 2022, 19:06
von tidus82
Verwirkung würde ich alleine schon aus dem Angebot des TE‘s wieder ausschließen. Schon allein deswegen wäre es sinnvoll gewesen einen Profi dranzulassen

Re: Schuldenvergleich abgelehnt aus hausrechtsrechtlichen Günden

Verfasst: 3. Okt 2022, 22:34
von Shopgirl
Verwirkt dürfte da sowieso nichts sein, weil die Bundeskasse einen regelmäßig anschreibt. Man weist sein Einkommen nach und kann dadurch weiterhin stunden lassen. Dass die sich auf Vergleiche einlassen, halte ich eher für unwahrscheinlich. Öffentlicher Gläubiger. Steuergelder. Hm.
Nach 20 Jahren Stundung kann der Spaß auf Antrag erlassen werden.

Verdienst du denn nach wie vor unter der Grenze, sodass du weiterhin stunden lassen kannst?

Es gibt auch noch die Möglichkeit durch eine Einmalzahlung ein bisschen zu sparen. In dem Fall wird ein Teil erlassen. Aber das weißt du sicher.