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Schlusstermin

Verfasst: 14. Sep 2022, 20:50
von Lms1311
Hallo ich befinde mich seit November 2021in der Privatinsolvenz und es hatt sich bisher nur 1 Gläubiger gemeldet. Nun habe ich mit meinem Insolvenzverwalter telefoniert und diesen gefragt wann der Schlusstermin ist. Erst hieß es März dann August und jetzt Anfang Oktober. Ich weiß jetzt nicht was ich tun kann ich hoffe das Anfang Oktober jetzt entgültig ist. Ich mach mir deswegen extreme sorgen und mach mich verückt. Was kann ich jetzt tun ?
Ich hoffe das jemand mir helfen kann mit meiner Frage.
LG und danke

Re: Schlusstermin

Verfasst: 14. Sep 2022, 21:16
von imker
Lms1311 hat geschrieben: 14. Sep 2022, 20:50 ..
. Was kann ich jetzt tun ?
Ich hoffe das jemand mir helfen kann mit meiner Frage.
LG und danke
Vielleicht - wenn Du schreibst, was Du anstrebst.

Beschleunigen ist nicht möglich.
Insolvenz-Antrag zurücknehmen auch nicht.

Was hat dir der Mensch vom Verfahren erzählt, der Bescheinigung unterschrieben hat - "Stelle" oder "geeignete Person"?? :mrgreen:

Re: Schlusstermin

Verfasst: 14. Sep 2022, 21:58
von tidus82
Seit November 2021??? Bleib ganz ruhig! Das ist völlig normal, dass der Schlusstermin erst so „spät“ ist - was befürchtest du denn?

Re: Schlusstermin

Verfasst: 14. Sep 2022, 23:00
von Nie_mehr_Schulden
Ich bin seit September 2021 dabei und ich hatte auch noch keinen Schlusstermin. Also du erlebst keine ungewöhnliche Situation.

Re: Schlusstermin

Verfasst: 19. Sep 2022, 20:47
von Lms1311
Ich leide unter Panickattacken und Angststörung deswegen befürchte ich das irgendwas schief läuft.
Habe mit dem Insolvenzverwalter nun telefoniert dieser meinte die Gläubiger haben noch bis Anfang Oktober Zeit ihre Forderung zu melden. Es hatt sich auch bisher zum Glück nur 1 Gläubiger gemeldet desen Forderung nicht so hoch ist.
Also bleibt mir nur abwarten. eine Frage hab ich noch bei verfahrenskostenstundung muss ich die Gerichtskosten noch während der Insolvenz bezahlen oder geht das auch danach
Sorry wenn mein Text verwirrend sein sollte ..

Re: Schlusstermin

Verfasst: 19. Sep 2022, 22:18
von imker
:mrgreen: der Text ist schon klar und die Antwort auf die Frage lautet: NEIN. Im Verfahren ist nichts zusätzlich zu zahlen.Nach dem Verfahren/der Entscheidung über den RSB-Antrag fragt man Dich 4 Jahr lang etwa einmal mal jährlich, ob Du inzischen reich bist und die Kosten vonrd.2.00ß EUR zahlen kannst. Nach vier Jahren fragt keiner ,ehr - dann ist das Porto zu teuer für so eine Frage

ich habe eine Frage: wer hat Dich unterstützt,den Antrag bei Gericht einzureichen??

Re: Schlusstermin

Verfasst: 24. Sep 2022, 00:38
von Lms1311
Das war die Schuldnerberatung vom Landratsamt aus meinem Landkreis. Hätte noch 2 fragen muss ich jedes Jahr Kontoauszüge an den Insolvenzverwalter senden und die 2frage wäre wenn die einzigste Forderung bezahlt wird kann man dann schon Restschuldbefreiung beantragen ?
Vielen dank für die ganzen Antworten :)

Re: Schlusstermin

Verfasst: 24. Sep 2022, 07:55
von imker
1. ist gesetzlich nicht geregelt - jeder Verwalter ist halt anders - Durchsetzbar nur bei Aufforderung über das Insolvenzgericht zur Mitwirkung nach 97 oä in der InsO - Bockigkeit zahlzt sich meist nicht aus . gefallen lassen sollte man sich auch nicht alles - aber das richtige Mass kennen nur wenige

2. wie kann die einzigste Forderung bezahlt worden sein oder werden? doch nur aus unpfändbaren Einkommen sonst spert die InsO so ein Verhalten - mal nachlesen oder beim Landratsamt nachfragen -- hi hi -- und der Gläubiger muss gegenüber IV/InsG auf seine Rechte aus der Forderungsanmeldung verzichten -- dann sind keine Forderungen mehr angemeldet und die RSB kann allein aus diesem Grund "vorzeitig/sofort" erteilt werden - ich meine, dass in diesem Fall die Kosten nicht bezahlt sein müssen - die Stundung der Kosten bleibt - aber gern überprüfen

Re: Schlusstermin

Verfasst: 26. Sep 2022, 14:13
von Lms1311
Des mit der Forderung war nur eine Frage also sie wurde nicht gezahlt. Ich bedanke mich aufjedenfall für die ausführliche Antwort.
Mfg