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HFG 3 fache Betrag
Verfasst: 3. Sep 2022, 11:50
von xnaddy
Hallo ihr lieben.
Ich habe eine Frage.
Ich möchte gerne alte Schulden begleichen, aber wenn ich mir den Titel anschaue ist es jetzt fast das 3fache.
Die Sache ist von 2004 bzw 2005 aber dürfen inkassos soviele Zinsen draufschlagen?
Ich habe Inkasso HFG einen Vergleich vorgeschlagen aber dieser wurde abgelehnt.
Bei Interesse kann ich gerne den Titel und das HFG schreiben hochladen.
Wäre bett wenn mir jemand helfen könnte
Mit freundlichen Grüßen
Naddy
Re: HFG 3 fache Betrag
Verfasst: 3. Sep 2022, 14:53
von imker
schreib doch mal
Wie hoch ist die tutulierte Hauptforderung?
Welcher Kosten-Betrag sind tituliert?
Welche Zinshöhe ab wann ist tituliert?
Welchen Betrag kannst Du sofort zahlen?
Hast Du weitere Schulden, die später noch zu bezahlen wären?
Warum stört Dich eine Insolvenz?
Re: HFG 3 fache Betrag
Verfasst: 3. Sep 2022, 15:21
von xnaddy
puh, ehrlich gesagt kenn ich mich da nicht so aus, also Wenn ich es richtig verstehe ist tituliert 1616 Euro (Hauptforderung, Nebenforderungen und Zinsen) und HFG möchte nun 3474,88 Euro. Laut Vollstreckungsbescheid sind Zinsen (6,210% Jahreszinsen) bis 20.04.05 tituliert.
80% von den 3473,88 könnte bzw würde ich direkt bezahlen aber weniger ist besser, da ich noch 2 andere HFG Geschichten habe mit je ca 1200 Euro laut HFG. Aber ich möchte zuerst den großen Batzen bei HFG weg haben bevor ich weiter mache.
Insolvenz würde ich nur machen wenn die Kosten nicht überschaubar wären aber sie halten sich in Grenzen, würde ich jetzt mal vorsichtig sagen. Und ich möchte es auch zahlen aber 3500 Euro von 1616 finde ich schon sehr krass und bevor ich HFG soviel Geld überweise möchte ich wissen ob das so seine richtigkeit hat.
Eigentlich wollte ich den Vollstreckungsbescheid und Schreiben von HFG anhängen aber muss die Dateien erst noch umwandeln, das mache ich jetzt mal nebenher.
Re: HFG 3 fache Betrag
Verfasst: 3. Sep 2022, 15:25
von xnaddy
- 10010016830635.jpg (672.61 KiB) 1528 mal betrachtet
hier mal der Vollstreckungsbescheid
Re: HFG 3 fache Betrag
Verfasst: 3. Sep 2022, 15:38
von imker
Deine Idee in allen Ehren - aber das wird nicht erfolgreich sein. Zahlst Du auf die erste Forderung , wird auf die weiteren Forderung intensiv "gedrungen".
Lies Dir mal durch, was im Netzt zum gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zu lesen ist.
Dann melde Dich hier noch einmal, denn ich rate zur einem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan - dafür benötigt man aber mehr know-how als Du es bisher haben konntest - es geht nicht bei den Inkasso-Büros nach dem Motto, de bemüht sich einer und dann sind wird bei weiteren Forderungen großzügig..
Welcher monatliche Betrag wäre vom Erwerbseinkommen monatlich pfändbar?
Re: HFG 3 fache Betrag
Verfasst: 3. Sep 2022, 15:49
von xnaddy
danke dir für deine Antwort
das die nicht großzügig sind bei weiteren Forderungen ist mir bewusst, darum gehts mir auch garnicht, meine Frage war, ob die von 1616 Euro wirklich auf 3474 Euro hochgehen dürfen?
Im Netz habe ich gelesen, dass die Inkassos den titulierten Betrag (in meinem Fall 1616 Euro) und nur die Zinsen der letzten 3 Jahren berechnen dürfen. Da würde mich interessieren ob das stimmt, dann wäre der Betrag ja direkt weniger
Re: HFG 3 fache Betrag
Verfasst: 3. Sep 2022, 17:07
von imker
die dürfen das vollstecken worüber sie einen Titel haben
das ist durchgängig ab 2004 bis 2005
da sie möglichweise nicht alle drei Jahre ab 2004/2005 vollstreckt haben, kann - bis auf die letzten vollen drei Kalenderjahre und das angebrochene Vollstreckungs-Jahr 2022 vollstreckt werden
es gibt keine Regelung mit dem Inhalt "das Dreifache" darf es nicht sein
und nochmal: was Du vorhast, wird nach meiner Erfahrung nicht klappen
und wenn man auf die titulierte Forderung von zB 1.000 EUR jährlich 6 % Zinsen berechnet, sind das .... und das sind dann bei 10 Jahren ....
und bei etwa 15 Jahren etwas mehr
ich nehme das als ehrlich wahr, wenn Du schreibt, von dem Thema keine wirkliche Ahnung zu haben
das sehe ich auch so, denn die Zinsen sind nicht (nur) bis 2005 tutuliert, sondern auch darüber hinaus bis heute
wenn Du dann nicht machen und erledigen möchtest, was ich Dir rate, ist das ja nachzuvollziehen, weil es eine völlig andere Richtung hat als Deine Anfrage-Hoffnung ... das mag zum Beharren verleiten