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Vergleiche an Gläubiger
Verfasst: 19. Apr 2019, 20:15
von Sandra77
Hallo zusammen ...
Vorgeschichte: Ich war 20 Jahre mit einem Spielsüchtigen verheiratet habe 2 Kinder die nun Erwachsen sind und habe als Ehefrau alle Bankkredite ,Dispos und mit unterschrieben ,weil es ja immer das letzte mal war das Räumungsklagen und Schulden in der Familie bezahlt werden mussten.. und danach passiert das nie wieder .. nun ja heute weiss ich es besser ..
Ich war dann weil ich nicht mehr ein und aus wusste und die Mahn/ Vollstreckungsbescheide und Gerichtsvollzieher bei uns ein und aus gegangen ist nach Jahren zur Schuldnerberatung ... Ich habe mich so sehr geschämt ..beim Aufschreiben der Gläubiger und was welche Forderung ist musste ich teilweise passen weil es schon so viele waren ... hat Sie mich 3 mal gefragt ob ich Gedächtnisprobleme hätte ...ende vom Lied ich bin heulend raus und eine andere Beraterin wäre nicht möglich .. ich verfiel wieder in den Trott ..Augen zu und verdrängen verfiel in Depressionen ... heute bin ich geschieden und habe aus 20 Jahren Ehe Gläubiger von A BIS Z vom Vermieter über Kaufhäuser Bankkredite von sämtlichen Banken die es gibt .. hatte letztes Jahr um einen Überblick zu bekommen alle angeschrieben um eine ForderungAufstellung zu bekommen ..da hat nur die Hälfte geantwortet
jetzt habe ich durch den Tod meines Vater geerbt und könnte Vergleiche anbieten muss dies aber alleine machen ,da die Beratungstellen eine Wartezeit von 7 Monaten haben
meine Anwältin überweist mir 80.000 Euro vorher habe ich einen Termin bei der Bank die mein P Konto auf normales Konto umstellen und mir sagen was ich an Pfändungen auf dem Konto habe.
meine Fragen ...
Durch das Internet habe ich gelesen das man 50 % der Summe / Forderung anbieten sollte .. ist dies korrekt ?
Schreibe ich von den Vollstreckungsbescheiden zur Vergleichszahlung Antragssteller oder Bevollmächtigten an ?
Ich möchte endlich ein Leben haben ohne Angst zu haben ,die Tür zu öffnen wenn es klingelt das der Gerichtsvollzieher da ist und möchte alles richtig machen
Ich hoffe ich finde hier Antworten
Liebe Grüsse
Sandra
Re: Vergleiche an Gläubiger
Verfasst: 19. Apr 2019, 21:07
von caffery
Hallo Sandra!
Es fällt mir ein wenig schwer Dir zu antworten, da ich Dir eigentlich lieber was einfacheres bzw. positiveres bzgl. des genannten Vorhabens schreiben möchte.
Aber es hilft ja nichts, wenn ich einfach nur schrieb "Mal mal! Wird schon!" Das wird es nämlich so wie Du es umrissen hast, mit einiger Sicherheit nicht.
Zunächst möchte ich sagen, dass ich Geschichten wie die Deine relativ häufig höre. Du bist also weder allein, noch bist Du diejenige, die sich schämen sollte. Aber leichter gesagt als getan - ich weiß.
Also Butter bei die Fische:
Du hast scheinbar keine wirkliche Ahnung wo genau Du überall Schulden hast. Wie auch, bei so einer Geschichte...
Du hast scheinbar keine Ahnung wie man eine ganzheitliche Schuldenregulierung durchführt. Wie auch ohne es gelernt zu haben...
Ergo: Du hast alleine aus meiner Sicht keine Chance.
Bei der Geschichte mit dem Erbe gäbe es sicher deutlich bessere Wege. Es ist aber schwer bis unmöglich hier im Internet einen sinnvollen Abriss über die beste Vorgehensweise von A bis Z zu geben. Du braucht professionelle Hilfe. Sonst wird das nichts.
Sandra77 hat geschrieben: ↑19. Apr 2019, 20:15
meine Anwältin überweist mir 80.000 Euro vorher habe ich einen Termin bei der Bank die mein P Konto auf normales Konto umstellen und mir sagen was ich an Pfändungen auf dem Konto habe.
Das könnte der erste große Fehler sein. Stelle bitte das Konto vorerst nicht um und sage der Anwältin, dass sie Dir wenn möglich das Geld vorerst nicht überweisen soll.
Bei Deiner Geschichte fürchte ich, dass dann alles unwiederbringlich weg sein wird/könnte (im Sinne von komplett versackt).
Sandra77 hat geschrieben: ↑19. Apr 2019, 20:15
Durch das Internet habe ich gelesen das man 50 % der Summe / Forderung anbieten sollte .. ist dies korrekt ?
Das kann man auf gar keinen Fall so pauschal sagen. Zumal: Wenn der Schuldner selbst ein Angebot macht, reagieren die in aller aller Regel deutlich ablehnender als wenn eine Beratungsstelle oder ein Anwalt das macht. Völlig egal wie viel Mühe Du Dir gibst oder wie gut Du es u.U. sogar formulierst. Die Chance, dass Du Deine Situation dadurch verschlechterst ist nicht unerheblich.
Sandra77 hat geschrieben: ↑19. Apr 2019, 20:15
Schreibe ich von den Vollstreckungsbescheiden zur Vergleichszahlung Antragssteller oder Bevollmächtigten an ?
Immer die Bevollmächtigten...
Sandra77 hat geschrieben: ↑19. Apr 2019, 20:15
Ich möchte endlich ein Leben haben ohne Angst zu haben ,die Tür zu öffnen wenn es klingelt das der Gerichtsvollzieher da ist und möchte alles richtig machen
Das kann ich sehr gut verstehen und wünsche Dir das auch. Deswegen mein ehrlicher Appell an Dich: Mach das nicht alleine! Du hast (leider) keine Chance.
Mein Vorschlag wäre: Warum lässt Du nicht zunächst das Erbe an jemanden überweisen dem Du vertraust und der keine Schulden hat. Mit dem Geld suchst Du Dir zunächst einen sehr guten Anwalt für Insolvenzrecht. Normalerweise würde ich sagen: Geh zu ner Beratungsstelle. Aber das hast Du ja bereits ausgeschlossen.
Re: Vergleiche an Gläubiger
Verfasst: 20. Apr 2019, 00:32
von Sandra77
Hallo
Danke für deine Antwort ...was soll ich sagen ...ich bin einfach nur sprachlos .und wie immer schlaflos .ich hatte mir das einfacher vorgestellt ..das Problem ist das es 2 Leute gibt ,diesen ich auch vertraue ,aber die wollen es nicht ,alleine aus Fragen der Bank woher das Geld kommt ,Steuerfrei Beträge Finanzamt usw. Meine Kinder fallen aus ,da beide Bafög bekommen.
Meine Steuer ID musste ich ja bereits beim Anwalt abgeben und meine Anwältin wartet extra schon bis 6.Mai bis zur Überweisung . Egal wie ich es drehe und Wende der Po bleibt hinten und bei der Schuldnerberatung und Verbraucherzentrale immer das gleiche Termin mit Warteliste.
Wenn das Geld auf mein P Konto kommt ist es bis auf mein Frei Betrag weg.
Ich weiss echt nicht mehr weiter aus Freude das ich bald Schuldenfrei wäre wird nun ein weiterer Kampf
Grüsse
Sandra
Re: Vergleiche an Gläubiger
Verfasst: 20. Apr 2019, 08:29
von caffery
Sandra77 hat geschrieben: ↑20. Apr 2019, 00:32
Wenn das Geld auf mein P Konto kommt ist es bis auf mein Frei Betrag weg.
Wenn Du, Zitat "sämtliche Banken die es gibt", als Gläubiger hast, ist das ziemlich wahrscheinlich, ja.
Aber man müsste halt wissen, wer alles mit welchen Beträgen das Konto pfändet.
Dann darf es eben nicht auf Dein P-Konto kommen. Es gibt ja schließlich nicht nur eine Bank auf der Welt.
Du könntest auch überlegen, irgendwo ein anderes Konto zu eröffnen (wo Du keine Schulden hast). Lass das Geld dahin überweisen und hebe es dann ab bevor das Konto auch gepfändet werden kann.
Re: Vergleiche an Gläubiger
Verfasst: 20. Apr 2019, 11:54
von arreis
Wie geht eigentlich ein Inso vonstatten, wenn man gar nicht weiß wo man überall Schulden hat?
Re: Vergleiche an Gläubiger
Verfasst: 20. Apr 2019, 13:08
von mucel
Sandra77 hat geschrieben: ↑20. Apr 2019, 00:32
Hallo
Danke für deine Antwort ...was soll ich sagen ...ich bin einfach nur sprachlos .und wie immer schlaflos .ich hatte mir das einfacher vorgestellt ..das Problem ist das es 2 Leute gibt ,diesen ich auch vertraue ,aber die wollen es nicht ,alleine aus Fragen der Bank woher das Geld kommt ,Steuerfrei Beträge Finanzamt usw. Meine Kinder fallen aus ,da beide Bafög bekommen.
Meine Steuer ID musste ich ja bereits beim Anwalt abgeben und meine Anwältin wartet extra schon bis 6.Mai bis zur Überweisung . Egal wie ich es drehe und Wende der Po bleibt hinten und bei der Schuldnerberatung und Verbraucherzentrale immer das gleiche Termin mit Warteliste.
Wenn das Geld auf mein P Konto kommt ist es bis auf mein Frei Betrag weg.
Ich weiss echt nicht mehr weiter aus Freude das ich bald Schuldenfrei wäre wird nun ein weiterer Kampf
Grüsse
Sandra
Hallo Sandra,
wenn die norisbank nicht zu deinen Gläubigern gehört, würde die sich anbieten. Selbst mit sehr schlechter SCHUFA bekommst du dort für 7,99 Euro Monat ein Konto.
Leider sehr teuer, sind onlinekonto.de und die WireCard Bank. Aber naja, wenn man damit 80.000 Euro rettet um sich anschließend mit den Gläubigern zu vergleichen.
Je nachdem wie grenznah du wohnst, wäre auch ein Konto in Österreich, den Niederlanden, Luxemburg etc. eine Alternative.
bunq, eine niederländische Onlinebank, kannst du sogar mühelos über‘s Handy eröffnen. Wobei ich nicht wüßte, ob ich selbst darüber 80.000 Euro laufen lassen würde. Einlagensicherung bis 100.000 Euro wäre jedenfalls gegeben.
Re: Vergleiche an Gläubiger
Verfasst: 20. Apr 2019, 19:48
von Sandra77
Hallooo
habe jetzt versucht bei der Noris Bank ein Konto zu eröffnen ..mal sehen ...auf jedenfall gibts eine Schufaanfrage
Liebe Grüsse
Sandra
Re: Vergleiche an Gläubiger
Verfasst: 20. Apr 2019, 21:16
von PleiteGeier15
Sandra77 hat geschrieben: ↑20. Apr 2019, 19:48
Hallooo
habe jetzt versucht bei der Noris Bank ein Konto zu eröffnen ..mal sehen ...auf jedenfall gibts eine Schufaanfrage
Liebe Grüsse
Sandra
Mach Dir kein Kopf, mich hatten die damals auch genommen und meine Schufa ist noch dunkler als schwarz.
Re: Vergleiche an Gläubiger
Verfasst: 26. Apr 2019, 19:00
von Sandra77
Hallo ihr Lieben ...
heute habe ich einen Antrag für ein Konto der Noris Bank erhalten was mir totale Kopfschmerzen bereitet ist ,falls das mit dem Konto klappen sollte und das Erbe auf dieses Konto geht ist da nicht auch das Geld wegen der Schulden weg ?
Ich könnte jetzt das Geld auf das Konto meiner Mutter gehen lassen das ist soweit geklärt aber dann hätte ich ja kein anderes Konto gebraucht
Mhm
Gruss
Sandra
Re: Vergleiche an Gläubiger
Verfasst: 27. Apr 2019, 09:35
von arreis
Ob Du nun ein Konto bei der Noris Bank hast oder nicht spielt ja keine Rolle, das kannst Du zur Not auch wieder kündigen.
Wenn die Möglichkeit besteht das Geld auf das Konto Deiner Mutter zu überweisen, dann sollte dies auch so gemacht werden. In dem Fall hast Du zunächst mal die Verfügungsgewalt über das Geld.
Du hast keinen Nutzen dadurch, den bekannten Gläubigern einen Vergleich anzubieten, weil Du damit rechnen musst, dass sich die anderen auch irgendwann melden werden.
Aufgrund Deines finanziellen Hintergrunds, solltest Du vielleicht in Betracht ziehen, auf die Beratungsstellen zu verzichten und einen Anwalt aufsuchen, der sich damit auskennt. ein erstes beratendes Gespräch kostet nicht die Welt und die möglichen Kosten werden Dir dargestellt und Du kannst dann entscheiden ob Du das Ganze mit einem Anwalt durchläufst oder eben dann doch mit einer Beratungsstellen.
Ich gehe davon aus, dass es mit einem Anwalt schneller gehen wird.