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EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH

Verfasst: 18. Apr 2019, 12:53
von Serment
Hallo,

ich habe am 30. März 2019 ein Schreiben von der Deutscher Inkasso-Dienst GmbH erhalten.

Ich hatte ein Produkt auf Rechnung bestellt und aufgrund von privaten Stress vergessen, diese zu begleichen oder die Ware zu retournieren, auch nach den Mahnungen.

Nachdem ich den ersten Brief des Inkassounternehmens erhielt, retournierte ich endlich das Produkt und die Forderung sank von 78,55 € auf 53,69 €.

Da ich vor ein paar Jahren vor einem kleinen Schuldenberg stand, hatte ich schon mit Inkassounternehmen zu tun. Daher ist mir auch bewusst, dass oft zu hohe Gebühren verlangt werden und ich lange zu viel bezahlt habe.

Damit mir das nicht noch einmal passiert, möchte ich mich diesmal im Voraus informieren und hoffe, dass mir hier jemand mit der Forderungsaufstellung helfen kann, der sich besser mit der Materie auskennt :)

Re: EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH

Verfasst: 18. Apr 2019, 15:07
von caffery
Tag!

Da die AboutYou GmbH genauso wie EOS ein Unternehmen der Otto-Gruppe ist, handelt es sich hier meiner Meinung nach um Konzerninkasso - es sind also m.E. überhaupt keine Inkassokosten geschuldet.
(wenn es kein Konzeninkasso wäre, wären m.E. allenfalls 27 Euro Inkassokosten angemessen)

Das Risiko dürfte auch zwischen mikroskopisch und Null sein, dass sie ausgerechnet in Deinem Fall mal versuchen das so einzuklagen. (Schließlich versucht die Branche und ganz besonders Otto/EOS m.E. mutmaßlich Rechtsprechung zu dem Thema zu vermeiden - nicht ohne Grund;))

Wenn überhaupt etwas geschuldet ist, dann sind das aus meiner Sicht 3 Euro Mahnkosten des Auftraggebers und die Verzugszinsen. Darüber wie sie auf die 13 Euro kommen, müssten sie aus meiner Sicht einen Kostennachweis führen (werden sie wahrscheinlich nicht können).

Also aus meiner Sicht: Wenn Du es ganz korrekt machen willst, überweise 3,19 Euro mit dem Betreff "AZ **** zur Verrechnung gem. § 367 Abs. 2 BGB HF>Zinsen>Kosten und zur vollständigen Erledigung. Rest wird bestritten.

In Wahrheit sind es wohl sogar ein paar Cent Zinsen weniger, da sie scheinbar lustiger Weise die Retourenbuchung auf ihre Kosten, anstatt auf die Hauptforderung verrechnet haben (was natürlich Unfug ist). Es wären also nur Zinsen bis zum Eintreffen Deiner Warenrücksendung geschuldet.
Aber an dem Punkt wäre ich ja großzügig;)

Wenn Du ganz sicher gehen willst, dass sie z.b. nichts der Schufa melden, kannst Du denen auch nochmal ein Schreiben schicken indem Du den Rest komplett bestreitest. Ob Du das nun begründest oder nicht wird die wahrscheinlich nicht interessieren, kannst Du aber machen. Hauptsache ist, Du bestreitest nachweislich deren (Rest-)forderung.

Danach würde ich die zu erwartenden Flatterbriefe von denen ignorieren und mich nur bewegen wenn sie doch einen Schufa-Eintrag veranlassen sollten(den Du umgehend wieder entfernen lassen könntest) oder einen Mahnbescheid schicken. Beides halte ich in dem Fall aber für höchst unwahrscheinlich.

Re: EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH

Verfasst: 18. Apr 2019, 17:16
von insolaner
über die 13 Euro war ich auch gestolpert, auch ich bin der Meinung dass die das nicht begründet kriegen werden.

Ansonsten wieder mal die übliche Verdreifachung bei einer ursprünglich geringen Hauptforderung, das ist schon eine Frechheit... Aber vermutlich gehen die nach dem Motto "wenn nur 10% zahlen, hat sich das schon gelohnt" :/

Mein Tipp wäre der gleiche wie vom Vorschreiber: 3 Euro und bezahlen, den Rest widersprechen, und aus den noch kommenden schreiben ein schönes Weihnachtsfeuerchen basteln - vor allem, sich aber nicht verrückt machen lassen, es werden da einige Schreiben aufschlagen. Ist aber nur Papier...

Re: EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH

Verfasst: 18. Apr 2019, 20:49
von caffery
insolaner hat geschrieben: 18. Apr 2019, 17:16 Ansonsten wieder mal die übliche Verdreifachung bei einer ursprünglich geringen Hauptforderung, das ist schon eine Frechheit... Aber vermutlich gehen die nach dem Motto "wenn nur 10% zahlen, hat sich das schon gelohnt" :/
Um mal die berühmte Kirche im Dorf zu lassen (oder aktuell passender gesprochen, sie nicht abzufackeln) erlaube ich mir mal, diese Aussage ins recht(lich)e Licht zu rücken und dazu stark auszuschweifen.

Man kann nicht pauschal sagen, dass eine "Verdreifachung" der Hauptforderung überzogen, oder eine "Frechheit" ist. Das kann man zwar persönlich so finden, es kann aber auch im Einzelfall rechtlich in Ordnung sein.

Die Inkassokosten (so sie denn vom Grundsatz her gerechtfertigt sind) werden nach zwei Kriterien bemessen. Zugelassene Inkassobuden sind grundsätzlich befugt Rechtsdienstleistungen auszuführen und dürfen bzw. sollen ihre Gebühren ganz grundsätzlich, genau wie Anwälte, nach deren Gebührenordnung bemessen.

Das erste (und deutlich eindeutigere oder starre) Kriterium ist der Gegenstandswert anhand der Gebührentabelle des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes (https://www.juraforum.de/ratgeber/gebue ... b-01082013). Diese kennt als geringsten Gegenstandswert (in unseren Fällen also die geschuldete Hauptforderung) 0 bis 500 Euro. Weniger geht also nicht. In der verlinkten Tabelle liegt die Gebühr dafür bei 45 Euro. Dies wäre also sozusagen der Grundbetrag für die Berechnung der Inkassokosten die (wenn wenn Verzug vorliegt und Inkassokosten grundsätzlich geschuldet sind) gefordert werden dürfen für jeden Forderungsbetrag zwischen 0 und 500 Euro. Also z.b. auch bei einer 10 Euro Forderung.

Zusätzlich dürfen sie noch eine sogenannte "Auslagenpauschale" von 20% der angesetzten Inkassokosten erheben.
Bis hierher machen Inkassobuden in aller Regel auch alles "richtig".

(in dem Beispiel dieses Themas wie gesagt m.E. nicht - wegen Konzerninkasso - also hier m.E. gar keine Inkassogebühr geschuldet)

Jetzt kommt der zweite Schritt nach dem die angemessenen Inkassokosten berechnet werden. Hier liegt fast immer der Hase im Pfeffer.
Dies wäre der Aufwand den der Rechtsdienstleister für den Fall ansetzt. Die oben genannten 45 Euro sind eine sogenannte 1,0er Gebühr. Also im Prinzip eine Rechtssache mit durchschnittlichen Arbeitsaufwand. Der Aufwand für Rechtsdienstleistungen kann zwischen einer 0,3er Gebühr (30% von 45 Euro - für sehr wenig Aufwand) und einer 1,5er Gebühr (150% von 45 Euro - für epischen Aufwand) angesetzt werden.

Inkassobuden erheben sehr oft pauschal eine 1,3er Gebühr (130% von 45 Euro - also 70,20 Euro inkl. 20% Auslagen) dafür, dass sie ein automatisiertes Mahnschreiben verschicken. In dem Beispiel hier, war EOS diesbezüglich sogar vergleichsweise noch "gnädig" und hat "nur" eine 0,9er Gebühr (90% von 45 Euro - also 40,50 Euro) angesetzt.

Dies wäre aber auch noch viel zu viel für das automatisierte Verschicken eines vorgefertigten Textbausteins. Leider versuchen Inkassobuden scheinbar, Rechtsprechung zu dem Thema weitestgehend zu vermeiden, indem sie in Einzelfällen fast immer zurückrudern bevor es der Höhe der Gebühr betreffend zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Die wenigen Gerichte, die bislang darüber geurteilt haben, waren sich aber weitestgeheng einig, dass für einen (oder mehrere) vollautomatischen Inkassobrief(e) höchtens eine 0,5er Gebühr (50% von 45 Euro - also 27 Euro inkl. 20% Auslagen) geschuldet sein kann.

Ich persönlich halte selbst das noch für überzogen und würde angesichts des Aufwands und der Rechtskenntnis die es bedarf automatische Textbausteine zu verschicken eher auf 0,3 plädieren. Dennoch gehe ich aktuell in der Praxis allermeistens von einer korrekt geschuldeten 0,5er Gebühr aus.

Man stelle sich vor, dass ein Anwalt eine 1,3er Gebühr abrechnet, wenn er beispielsweise einen Rechtsstreit im Einzelfall prüft, Schriftverkehr persönlich aufsetzt, sich in den Fall einarbeitet, Mandantengespräche führt etc.
Fragt mal einen Anwalt was der tun muss um eine 1,0er oder 1,3er Gebühr abzurechnen.
Das steht in keinerlei Verhältnis zu dem was die da machen.

Aus meiner Sicht ist ein Gesetz zur Regulierung dieser willkürlichen Gebührenansetzung mehr als überfällig. Warum wir weiterhin drauf warten müssen weiß der Himmel... ich schweife ab;)

Worauf ich aber hinauswill: Wenn jemand z.b. eine 10 Euro Rechnung nicht bezahlt, es eine Mahnung des Gläubigers gibt, diese weiter nicht gezahlt wird und der Gläubiger dann einen (externen) Inkassodienstleister einschaltet, darf dieser m.E. eine 0,5er Gebühr in Rechnung stellen.
Macht dann:
Hauptforderung 10 Euro
Mahngebühr 3 Euro
Inkassokosten 27 Euro (0,5er Gebühr 22.50 Euro + 4,50 Euro Auslagenpauschale (20% von 22,50 Euro))
(+Verzugszinsen Basiszins+5%)
Macht unterm Strich 40 Euro + Zinsen. Also eine Vervierfachung der Forderung die rechtlich m.E. nicht zu beanstanden wäre.

So... Frohe Ostern:)

Re: EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH

Verfasst: 22. Apr 2019, 16:19
von Serment
Vielen Dank für die Antworten.

Ich habe nun die 3 € überwiesen, den Rest bestritten und warte jetzt mal ab, ob noch was kommt.

Ich wünsche euch noch einen schönen Ostermontag :)

Re: EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH

Verfasst: 22. Apr 2019, 16:44
von caffery
Serment hat geschrieben: 22. Apr 2019, 16:19 warte jetzt mal ab, ob noch was kommt.
Wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit. Es wird weiter Flatterpost geben mit mehr oder weniger kreativem Inhalt. Da ist (sinngemäß) zwischen "Zahlen Sie den Rest bis nächste Woche, sonst setzen wir die Kavallerie in Wallung!" und "Wir sind mit einer Ratenzahlung von 3 Euro einverstanden und hauen Ihnen entsprechend noch eine 1,5er Einigungsgebühr aufn Deckel!" alles möglich.

Ich würde das alles - wie gesagt - einfach ignorieren wenn die Forderung nachweisbar bestritten wurde.

Re: EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH

Verfasst: 24. Apr 2019, 17:21
von Serment
Ach, das kenne ich ja alles schon. Ich habe mittlerweile kein Problem damit, diese Post zu ignorieren, ohne mir Sorgen zu machen.