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Ablauf zur Insolvenz bzw. der Schuldnerberatung

Verfasst: 29. Jul 2022, 01:59
von derchris02225
Hallo Zusammen !

Ich habe nun endlich den Schritt gewagt und habe mich bei der Schuldnerberatung der Caritas gemeldet. Ich dachte mir immer das wäre peinlich oder man wird unangenehme Dinge gefragt.... der Termin wird sicher erst noch Jahre brauchen... Naja... Pustekuchen ! Der "Berater" war sehr nett, den Termin für das Erstgespräch habe ich schon in der ersten Woche im September und peinlich musste es mir auch nicht sein.

Froh, war der Berater schon als er gesehen hat, dass ich schon einen sortierten Ordner fertig gemacht habe mit den Gläubigern, meinen Ein und Ausgaben, Schufaauskünften usw....
Habe extra vorher Google bemüht zu erfahren wie man der Beratung helfen kann anstatt einfach einen Haufen Papiere da auf den Tisch zu legen...

Was ich allerdings nicht gefunden habe: Mit welche Zeit und welchen Schritten muss ich rechnen ? Die Schritte selber der Insolvenz sind mir klar, aber die der Beratung nicht. Ich bekomme leider nur ALG2 (noch jedenfalls) und habe ca. 40000€ Schulden. Würde am liebsten einfach mit der Insolvenz anfangen und mein Leben dann endlich ohne Schulden und Lasten führen um dann alles endlich besser und richtig zu machen.

Kann ich diesen Wunsch dann äußern und es wird dann mit den Gläubigern verhandelt ? Oder wird um jeden Preis erst versucht es ohne Inso zu lösen obwohl dies deutlich länger dauern würde da ich durch alg2 nicht wirklich viel an Schulden bedienen kann ?

Wie lange kann man da rechnen vom Termin bis zum Eröffnen der Verfahrens wenn es dann in die Insolvenz gehen sollte ? Fangen die 3 Jahre mit der Eröffnung des Verfahrens dann eigentlich an oder erst später ?

Ich danke euch sehr und wünsche schon mal (auch wenn ja noch der Freitag ist) ein schönes Wochenende.

Grüße

Re: Ablauf zur Insolvenz bzw. der Schuldnerberatung

Verfasst: 29. Jul 2022, 10:45
von Witwe Bolte
Soll das eine sogenannte "Verbraucher"-Insolvenz (oder auch "Privatinsolvenz") werden ?
Oder stammen die Schulden aus einer Selbständigkeit
(dann könnte es ein sogenanntes "Regelinsolvenzverfahren" werden) ?

Falls "Verbraucher-", dann gehört zu dem Antrag auf Insolvenzeröffnung zwingend eine Bescheinigung einer 'geeigneten Stelle', dass eine aussergerichtliche Einigung gescheitert ist, § 305 InsO:
https://dejure.org/gesetze/InsO/305.html

Dh: Wenn Du Deinem Schuldnerberater (die von der Caritas sind in aller Regel bei den Gerichten als 'geeignete Stelle' anerkannt) Deine Unterlagen schön geordnet zum Termin mitbringst, dann muss er zwingend alle Deine Gläubiger anschreiben und ihnen einen Einigungsversuch vorlegen.

Wenn Du nichts anzubieten hast, dann wird der Einigungsversuch ziemlich sicher abgelehnt und der Berater kann diese Bescheinigung (über das Scheitern eines aussergerichtlichen Einigungsversuchs = AEV) ausstellen und damit kann der Inso-Antrag beim Gericht eingereicht werden.

Wenn das Gericht dann beschliesst: Deinem Antrag wird stattgegeben, Dein Insolvenzverfahren ist eröffnet, dann dauert das Inso-Verfahren so lange, bis das Gericht irgendwann beschließt, dass es jetzt "aufgehoben" (sprich: beendet) ist.
Anders das "Restschuldbefreiungsverfahren", dieses beginnt mit dem Datum des Eröffnungsbeschlusses und endet dann taggenau nach drei Jahren.
Aber das wir Dein Schuldnerberater Dir nochmal alles genau erklären.

Es sind also noch ein paar "Hürden" abzuwarten, bis Du starten kannst:
1. Wie schnell ist der Berater mit seinen Schreiben an die Gläubiger ?
2. Wann kann er die Bescheinigung ("AEV gescheitert") ausstellen ?
3. Wie schnell wird das Gericht den Eröffnungsbeschluß fassen ?

Das kann Dir vorher keiner genau sagen, aber ich schätze mal,
dass Du Dich vermutlich noch so 6 bis 8 bis 10 Wochen gedulden musst.
Mehr als Deine Sachen ordentlich sortiert zum Termin mitzubringen,
kannst Du aber nicht tun.

Anders läuft es beim sogen. "Regelinsolvenzverfahren"
(wenn Du selbständig bist oder warst),
dann kannst Du Dir das Formular "Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens" im Netz suchen (oder beim Gericht abholen), ausfüllen, abgeben und fertig.
Bei diesen Verfahren ist kein vorheriger AEV nötig.

Viel Glück!

Re: Ablauf zur Insolvenz bzw. der Schuldnerberatung

Verfasst: 29. Jul 2022, 14:46
von insolaner
dieser ausführlichen Antwort habe ich wenig hinzuzufügen ;)

Ausser der Frage, wie der "weiche" Unterschied zwischen Verbraucher- und Regelinsolvenz ist. Also der rechtliche ist klar, s.o., aber welches Verfahren ist 'besser', 'einfacher', 'entspannter', vielleicht auch 'schneller' (ausser der AEV-Dauer)? Manchmal gibt es ja Konstellationen, wo eine Selbständigkeit mit reinspielt, aber keine Gewerbesteuern, Krankenkassenanteile etc. mit reinspielen...

Oder ist die Grenze bei "mehr als 15 Gläubiger" immer noch der Todesstoss für die Verbraucherinsolvenz?

Re: Ablauf zur Insolvenz bzw. der Schuldnerberatung

Verfasst: 30. Jul 2022, 05:43
von derchris02225
Hi !

Sorry, dass ich jetzt erst antworte...
Es handelt sich um eine reine Verbraucherinsolvenz die ich anpeile. Auf jeden Fall vielen dank für die ganzen Infos. Natürlich wird die Schuldnerberatung alles genau erklären aber ich bin jetzt froh, diese Infos vorher schon zu haben.

Re: Ablauf zur Insolvenz bzw. der Schuldnerberatung

Verfasst: 30. Jul 2022, 08:03
von Witwe Bolte
insolaner hat geschrieben: 29. Jul 2022, 14:46 ...
Oder ist die Grenze bei "mehr als 15 Gläubiger" immer noch der Todesstoss für die Verbraucherinsolvenz?
Verbraucher-Inso geht nur, wenn (u.a.) 'weniger als 20' steht im Gesetz, lies hier:
https://dejure.org/gesetze/InsO/304.html

Sinn und Zweck eines Inso-Verfahrens bei natürlichen Personen ist in aller Regel doch wohl die RSB (= Restschuldbefreiung) und dieses Verfahren dauert jetzt immer taggenau drei Jahre ab Inso-Eröffnung.
Da gibt es keinen Unterschied zwischen Regel- und Verbraucher-Inso.

Ansonsten liegen die Verfahrensunterschiede zwischen Regel- und Verbraucher-Inso vermutlich im Wesentlichen in der selbständigen Tätigkeit (soll sie fortgeführt oder eingestellt werden?) und am Inso-Verwalter (gibt er sie gem. § 35 (2) frei oder nicht ?), lies hier:
https://dejure.org/gesetze/InsO/35.html

Ein wesentlicher Unterschied zwischen R- und V-Inso liegt m.E. darin, dass man bei der Verbraucher-Inso eine 'geeignete Stelle' an seiner Seite hat, die einem ggf. bei den ganzen Formalitäten hilft
und die man fragen kann, wenn man Fragen hat.

Es ist ja einiges an Papierkram: Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Antrag auf RSB, Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten ...

Aber kleine Selbständige sind es ja oft gewohnt, im Einzelkämpfer-Modus zu agieren,
und wollen oder brauchen niemanden an ihrer Seite.