ein Vergleich, aber irgendwie auch nicht...
Verfasst: 13. Jul 2022, 00:57
beim Aufräumen (keine Kommentare bitte ) wiedergefunden:
Eine Inkassobude schreibt:
"...bieten Ihnen, ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, folgenden aussergerichtlichen günstigen Vergleich an:
Zum jetzigen Zeitpunkt stehen insgesamt [knapp 6000] EUR zur Zahlung aus. Wir schlagen Ihnen daher folgenden Vergleich vor: [knapp 4000] EUR, zahlbar bis zum xyz (ein Monat nach Schreiben).
Bei vollständiger Bezahlung des Vergleichs ist die Forderung erledigt und es werden keine weiteren Ansprüche mehr in dieser Sche gegen Sie geltend gemacht. Für den Fall, dass Sie bei [Gläubiger/Ex-Vermieter] erneut ein Mietobjekt anmieten, ist der erlassene Betrag spätestens bei Abschluss eines neuen Mietvertrages sofort zur Zahlung fällig."
Ist sowas überhaupt zulässig? Einerseits "alles erledigt", andererseits doch noch fällig? Vermieter ist eine städtische Genossenschaft, wo man uU in Notfällen drauf angewiesen sein könnte, aber auch die haben derzeit genug Leute, die Schlange stehen...
Eine Inkassobude schreibt:
"...bieten Ihnen, ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, folgenden aussergerichtlichen günstigen Vergleich an:
Zum jetzigen Zeitpunkt stehen insgesamt [knapp 6000] EUR zur Zahlung aus. Wir schlagen Ihnen daher folgenden Vergleich vor: [knapp 4000] EUR, zahlbar bis zum xyz (ein Monat nach Schreiben).
Bei vollständiger Bezahlung des Vergleichs ist die Forderung erledigt und es werden keine weiteren Ansprüche mehr in dieser Sche gegen Sie geltend gemacht. Für den Fall, dass Sie bei [Gläubiger/Ex-Vermieter] erneut ein Mietobjekt anmieten, ist der erlassene Betrag spätestens bei Abschluss eines neuen Mietvertrages sofort zur Zahlung fällig."
Ist sowas überhaupt zulässig? Einerseits "alles erledigt", andererseits doch noch fällig? Vermieter ist eine städtische Genossenschaft, wo man uU in Notfällen drauf angewiesen sein könnte, aber auch die haben derzeit genug Leute, die Schlange stehen...