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Geld zu Partnerin bei Pfänung

Verfasst: 5. Jul 2022, 11:53
von LoveBot
Mein Girokonto ist gepfändet, daher wird dieses seit Jahren nicht mehr benutzt.

Meine Frage wenn ich einen neuen Job anfange, kann ich dann das Girokonto meiner Ehefrau angeben, ohne das dieses Geld gepfändet werden kann?

Spielt es bei meiner Idee eine Rolle, ob ihr Konto ein P-Konto ist?

MFG David

Re: Geld zu Partnerin bei Pfänung

Verfasst: 5. Jul 2022, 12:01
von habwiederwas
Hier mal ein kleiner Auszug von einer Rechtsanwalt Homepage (zitiert von https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/dar ... berweisen/ - abgerufen am 05.07.2022 12:14:00 Uhr)
Ist das Umleiten von Einkommen auf Konten anderer erlaubt?

Eine immer wieder auftauchende Frage von Schuldnern ist, ob sie ihren Lohn bzw. ihr Gehalt auf das Konto eines anderes auszahlen lassen können. Diese Frage ist nachvollziehbar, schließlich gibt es Situationen, in denen der Schutz über das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) nicht ausreicht oder zu spät käme oder die Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Die Frage lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten. Denn je nach Einzelfall kann das Umleiten von Geldern auf ein anderes Konto entweder bedenkenlos stattfinden, oder aber erhebliche rechtliche Konsequenzen sowohl für den Schuldner als auch für „Kontoleiher“ nach sich ziehen. Denkbar ist

ein legales Umleiten des Einkommens;
eine strafbare Vollstreckungsvereitelung (§ 288 StGB) durch den Schuldner;
eine strafbare Beihilfe (§§ 288, 27 StGB) hierzu durch den „Kontoleiher“ (z.B. Verwandte oder Freunde);
eine Haftung des „Kontoleihers“ auf Rückzahlung des empfangenen Geldes;
die Versagung einer Restschuldbefreiung am Ende des Insolvenzverfahrens.

Re: Geld zu Partnerin bei Pfänung

Verfasst: 5. Jul 2022, 12:16
von tidus82
Zusätzlich zum o.g. Text der Rechtsanwaltskanzlei lässt sich noch hinzufügen, dass mit Eröffnung des Kontos unterzeichnet wird, dass man das Konto im eigenen wirtschaftlichen Interesse führt.
Das wäre also auch dahingehend gefährlich, dass die Bank das Konto relativ schnell dicht machen könnte.

Re: Geld zu Partnerin bei Pfänung

Verfasst: 5. Jul 2022, 12:18
von LoveBot
danke der inhalt dieser paragraphen klingt ja nicht gut, werde mal einen kostenlosen termin bei awo schuldnerberatung machen

mein konto wäre zwar p-konto, aber was bringt das wenn nach einem monat das geld trotzdem gepfändet wird

eine übergangsmöglichkeit wäre das geld NACH EINGANG jeden monat zum partner zu senden oder bar abzuheben. abheben ist für mich schwirig weil es keinen automaten der cash group in der nähe gibt.

vielen danke für die sehr schnelle antwort

Re: Geld zu Partnerin bei Pfänung

Verfasst: 5. Jul 2022, 15:01
von tidus82
Du kannst das Geld natürlich direkt an deine Partnerin überweisen - dann ist das auch kein Problem mehr. Hauptsache der Arbeitgeber überweist nicht auf ihr Konto direkt.

Re: Geld zu Partnerin bei Pfänung

Verfasst: 5. Jul 2022, 15:36
von INTI
Das Geld kann auch bei der Partnerin auf dem Konto gepfändet werden.

Re: Geld zu Partnerin bei Pfänung

Verfasst: 5. Jul 2022, 20:50
von Witwe Bolte
Wovon lebst Du, wenn Du noch nich einmal über Deine pfandfreien Eingänge auf dem P-Konto verfügst ?
Oder heißt: " ... wird seit Jahren nicht mehr benutzt ...", dass dort auch gar kein Geld eingeht ?

Wenn Du das Konto nicht brauchst und wenn da eh eine Pfändung drauf liegt, dann könntest Du es ja auch kündigen und Dir ein neues Konto holen bei einer Bank, wo Barabhebungen in Deiner Nähe möglich sind ?
Einfach das alte Konto kündigen - dann hast Du kein Konto mehr, und wenn man kein Konto hat, dann muss jede Bank Dir eines geben (viele Banken mögen solche Kunden aber nicht und versuchen sie abzuwimmeln).

Den eigenen Lohn auf das Konto der Ehefrau überweisen zu lassen, das ist keine gute Idee, das kam hier ja schon, denn
1. Dein Gläubiger könnte dann Deinen Auszahlungsanspruch gegen Deine Ehefrau pfänden lassen und
2. könnte die Bank der Ehefrau ihr das Konto kündigen,
also besser nicht.

Du könntest aber den nicht pfändbaren Teil Deines Einkommens (auf Deinem eigenen P-Konto, egal, ob das alte oder ein neues) auf das Konto der Ehefrau überweisen. Schliesslich führen Eheleute in aller Regel einen gemeinsamen Hausstand und tragen auch sämtliche Kosten gemeinsam, daraus kann Dir m.E. niemand einen Strick drehen.

Wenn der Ehefrau keine Pfändung droht, dann braucht sie auch kein P-Konto.

Der Gang zu einer kostenlosen Schuldnerberatung ist immer eine gute Idee !
Viel Glück!

Re: Geld zu Partnerin bei Pfänung

Verfasst: 5. Jul 2022, 23:02
von LoveBot
Witwe Bolte hat geschrieben: 5. Jul 2022, 20:50 Wovon lebst Du, wenn Du noch nich einmal über Deine pfandfreien Eingänge auf dem P-Konto verfügst ?
Oder heißt: " ... wird seit Jahren nicht mehr benutzt ...", dass dort auch gar kein Geld eingeht ?
Ich bin Nichtleistungsempfänger d.h. habe kein Einkommen.
Sowas wie Corona Zulage oder Energiegeld bekomme ich nicht.

Das P-Konto System ist tückisch, das Geld was in einem Monat übrig bleibt wird im nächsten gepfändet.
Bleibt ja nur nach Geldeingang für neuen Job woanders hinzuüberweisen.

Seit Jahren nicht benutzt bedeutet habe in der Corona Pandemie nicht gearbeitet und zu 3. von einem Einkommen gelebt.

Es war unklar ob das P-Konto noch vorhanden ist, da ich zwei mal der Einführung der Kontoführungsgebühren bei der Commerzbank nicht zugestimmt habe, dies ist nach neuem Stand doch noch kostenlos vorhanden.
Ich habe nur die Sparkasse in der Nähe, diese ist in vielen Punkten teuer, daher kommt ein Wechsel nicht in Frage.

Danke für die Antworten, Thread kann geschlossen werden.