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Schadenminderungspflicht (Mahnbescheid widersprechen)

Verfasst: 10. Apr 2019, 15:32
von Der_H
Wenn ich einem Gläubiger nach Kreditkündigung mitteile das ich Zahlungsunfähig bin und den Gesamtbetrag nicht Zahlen kann, aber grundsätzlich Zahlungswillig bin, und an einer Einigung interessiert bin.

Kann ich dadurch die hohen Inkasso/Anwaltskosten abwehren?

Das Inkasso wird natürlich die Kosten trotzdem in Rechnung stellen und die werden wahrscheinlich auch mit im Mahnbescheid auftauchen. Dem Mahnbescheid dürfte ich dann doch widersprechen?
Mir geht es darum halt noch etwas zeit zu gewinnen... Ende Juli steht eine Sonderzahlung vom Arbeitgeber an.

Re: Schadenminderungspflicht (Mahnbescheid widersprechen)

Verfasst: 10. Apr 2019, 16:41
von caffery
Der_H hat geschrieben: 10. Apr 2019, 15:32 Dem Mahnbescheid dürfte ich dann doch widersprechen?
"Dürfen" ist hier nicht das richtige Wort. Es wäre nicht sehr weise es zu tun weil die Bank dann mit höchster Wahrscheinlichkeit klagen würde.

Es wäre allenfalls ein Teilwiderspruch gegen die ggf. überflussigen Beitreibungskosten denkbar und wahrscheinlich auch angemessen wenn die Zahlungsunfähigkeit schlüssig nachgewiesen wurde.
Ein Komplettwiederspruch ist beim von Dir dargelegten Szenario aber aus meiner Sicht kein weiser Plan.

Re: Schadenminderungspflicht (Mahnbescheid widersprechen)

Verfasst: 10. Apr 2019, 18:46
von Der_H
caffery hat geschrieben: 10. Apr 2019, 16:41 wenn die Zahlungsunfähigkeit schlüssig nachgewiesen wurde.
Ich denke dafür reicht mein Brief dann nicht aus?

Ich finde es halt erstrebenswert die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben.

Zeit gewinnen funktioniert auf dem Weg natürlich nicht... ich möchte auch nicht das unnötig geklagt wird.

Re: Schadenminderungspflicht (Mahnbescheid widersprechen)

Verfasst: 10. Apr 2019, 19:13
von caffery
Aus meiner Sicht ist es so wie Du sagst: Wenn die Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei nachgewiesen wurde verstoßen beinahe jegliche Kosten der Beitreibung gegen die Schadensminderungspflicht - weil diese ja nachgewiesener Maßen fruchtlos verlaufen werden.
Gläubiger sehen das aber ganz offensichtlich anders.
Einzig die Tilulierung und die Kosten dafür, kann man dem Gläubiger diesbezüglich aus meiner Sicht auf keinen Fall "übel nehmen".

Ein einfacher Brief im Tenor: "Sorry, ich kann nicht zahlen!" dürfte aber wohl kein Nachweis sein;) SGB II Bescheid, Lohnabrechnung - sowas eben.

Ich verstehe nicht ganz was Du mit dem "Zeit gewinnen" meinst. Am Ende des Tages ist es doch einfach. Entweder Du bist zahlungsunfähig: Dann kannst Du dem Gläubiger einer unstrittigen Forderung das auch ruhig nachweisen.
Das führt in der Regel (wenn auch nicht zu einem Ende des Brief-Droh-Bettelgewitters) dazu, dass das Pfändungs- bzw. Maßnahmenrisiko zumindest erstmal deutlich sinkt (auch wenn die das in aller Regel natürlich nicht so sagen würden) und man hat Zeit gewonnen.
Oder Du bist es (zumidnest teilweise) nicht. Dann ist das "Zeit gewinnen" natürlich auch nicht im Sinne des Erfinders.

Re: Schadenminderungspflicht (Mahnbescheid widersprechen)

Verfasst: 10. Apr 2019, 23:44
von mucel
Der_H hat geschrieben: 10. Apr 2019, 18:46
Ich denke dafür reicht mein Brief dann nicht aus?

Ich finde es halt erstrebenswert die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben.
Du kannst der Bank schreiben, daß auch vorgerichtliche Mahnschreiben von Inkassobüros und Rechtsanwälten nicht zu einer Zahlung deinerseits führen werden, du aber einem Mahnbescheid über eine korrekte Hauptforderung, Zinsen etc. nicht widersprechen wirst. Du die Forderung also anerkennst.

Du könntest der Bank auch anbieten, daß du ein Schuldanerkenntnis abgibst. Sofern Sie die Kosten für den Notar vorschiessen, du dies auch gerne notariell beglaubigen/beurkunden läßt.

Ob sie sich drauf einlassen ist halt die Frage.

Re: Schadenminderungspflicht (Mahnbescheid widersprechen)

Verfasst: 11. Apr 2019, 07:04
von Der_H
Danke mucel.

Ich denke das sollte dann ja sogar als „Nachweis“ reichen in Zweifelsfall.

Der besagte Gläbiger kann ohne VA sowieso nicht viel machen da die soweit ich mich erinnern kann, nichtmal den Arbeitgeber abgefragt haben.
Mein Konto ist denen im Moment auch unbekannt.

Muss ich dieses Schreiben eigentlich an alle gleichzeitig schicken? Oder reicht das immer kurz vor Inkasso?

Mir wäre das ja schon recht wenn nicht der größte Gläubiger die Lohnpfändung als erstes platziert.
Wenn mein Hauptgläubiger (fast 60% der Gesamtschulden) bei mir an der Quelle sitzt, dann ist der bestimmt nichtmehr so verhandlungsbereit... bezogen auf einen Vergleich.

Re: Schadenminderungspflicht (Mahnbescheid widersprechen)

Verfasst: 11. Apr 2019, 07:34
von tidus82
Nun, es kommt natürlich auf den (bzw. die) Gläubiger an ob sie einen Mahnbescheid und darauf folgend den Vollstreckungsbescheid erlassen mit dem sie dann weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchführen können.
Die Bank wird sicherlich auch eine Abtretungserklärung von dir haben, mit welcher sie einfach ohne Vollstreckungsbescheid bei deinem Arbeitgeber einrücken können.

Leider widersprichst du dir in Teilen deiner Ausführung:
Einerseits sagst du, dass du zahlungsunfähig bist - möchtest aber in jedem Fall eine Lohnpfändung (durch den großen Gläubiger) irgendwie unterbinden.

Ich frag mal frei heraus:
Gäbe es denn durch eine Lohnpfändung etwas zu holen? Wenn ja, dann hast du recht, dass die Verhandlungsbereitschaft dadurch sinkt.
Wenn nein, dann steigt die Verhandlungsbereitschaft.

Wenn es nix zu holen gibt, dann lass sie doch machen.

Re: Schadenminderungspflicht (Mahnbescheid widersprechen)

Verfasst: 11. Apr 2019, 10:42
von Der_H
Im normalen Monat gibt es ca 300€ zu holen.

Lohnabtetungrn sind per betriebsvereinbarung ausgeschlossen.

Re: Schadenminderungspflicht (Mahnbescheid widersprechen)

Verfasst: 11. Apr 2019, 11:23
von FinLaure
Der_H hat geschrieben: 11. Apr 2019, 10:42
Lohnabtetungrn sind per betriebsvereinbarung ausgeschlossen.
Das schützt nicht vor Pfändungen.

Re: Schadenminderungspflicht (Mahnbescheid widersprechen)

Verfasst: 11. Apr 2019, 11:37
von tidus82
Der_H hat geschrieben: 11. Apr 2019, 10:42 Im normalen Monat gibt es ca 300€ zu holen.

Lohnabtetungrn sind per betriebsvereinbarung ausgeschlossen.
Dann dürftest du ja auch keine Abtretungsvereinbarung bei der Bank geschlossen haben. Dann ist ja alles gut (im entferntesten Sinne).

Okay, wenn ich jetzt dein Gläubiger wäre und ich von dir erfahre, dass du zahlungsunfähig bist, dann würde ich als allererstes einen Mahnbescheid beantragen, dann mit Hilfe der Mühlen der Justiz einen Vollstreckungsbescheid ergehen lassen und als allererstes eine Konto- und Lohnpfändung durchführen.
Sollte ich als Gläubiger die Daten nicht haben, dann würde natürlich eine Vermögensauskunft beantragen, bei dem dann natürlich Arbeitgeber und Kontoverbindung offengelegt werden.
Nun ist es jedoch so, dass die Vermögensauskunft ein lokaler Gerichtsvollzieher bekommt - der sich auch gern mal etwas Zeit lässt. Weiterhin kann der GV dir statt der Abnahme der Vermögensauskunft eine Ratenzahlung bis maximal 12 Monaten anbieten.
Ich als Gläubiger würde also die Daten nicht direkt bekommen und du hättest damit deine "Zeit" gewonnen.

Sollten jedoch die Daten bekannt sein oder der Gläubiger eine Blindpfändung bei verschiedenen Banken versuchen, dann kann er durchaus schonmal einen Treffer landen und dir monatlich 300 Euro wegpfänden.