Seite 1 von 1
Gerichtsvollzieher macht Taschenpfändung bei Geringverdiener
Verfasst: 22. Mai 2022, 15:36
von Harys
Hallo,
ich erinnere mich an dem Tag an dem ich im Jahr 2014 die "Eidesstattliche Versicherung" im Büro des GV abgeben musste. Damals hieß das EV, heute nennt sich das "Vermögensauskunft".
Damals hatte ich zirka 800 € Nettoeinkommen gehabt und habe meinen Lohn jeden Monat regelmäßig von meinem P-Konto abheben müssen. Wenn ich es verpasst hatte das Geld vom Konto abzuheben, hat meine Bank die verbleibenden Beträge von meinem Konto nach 1-2 Monaten an meine Schuldner weitergeleitet.
Ich habe also mein Nettoeinkommen als Bargeld gehabt. Im Büro des GV habe ich angeben müssen wie viel Bargeld ich habe und wo es aufbewahre.
Ich habe angegeben dass ich derzeit 700 Euro habe. Davon waren 500 Euro bei mir zu Hause und 200 Euro hatte ich in der Hosentasche.
Die Gerichtsvollzieherin hat mich dazu gedrängt ihr die 200 Euro zu geben. Wenn ich ihr das Geld nicht freiwillig gebe, so drohte sie mir, wird sie die Polizei holen.
Ich erklärte ihr, dass das Geld von meinem geringen Einkommen stammt. Außerdem habe ich das Geld nachweislich am selben Tag von der Bank abgehoben.
Positiv war, dass die GV mir nicht auch die 500 Euro Bargeld weggenommen hat die bei mir zu Hause waren.
Heute frage ich mich, wieso es der GV erlaubt war, bei mir eine Taschenpfändung vorzunehmen, obwohl ich nachweisen konnte, dass ich das Geld von meinem P-Konto geholt hatte und ich weit unter der Pfändungsfreigrenze verdiene.
Re: Gerichtsvollzieher macht Taschenpfändung bei Geringverdiener
Verfasst: 22. Mai 2022, 16:16
von mucel
Harys hat geschrieben: ↑22. Mai 2022, 15:36
Hallo,
ich erinnere mich an dem Tag an dem ich im Jahr
2014 die "Eidesstattliche Versicherung" im Büro des GV abgeben musste. Damals hieß das EV, heute nennt sich das "Vermögensauskunft".
Heute frage ich mich, wieso es der GV erlaubt war, bei mir eine Taschenpfändung vorzunehmen, obwohl ich nachweisen konnte, dass ich das Geld von meinem P-Konto geholt hatte und ich weit unter der Pfändungsfreigrenze verdiene.
Je nachdem an welchem Tag des Monats das geschah, hätte man durchaus eine Taschenpfändung vornehmen können. Wenn du also z.B. am 28.03. mit 500 Euro in der Tasche angetroffen wirst, ist davon tatsächlich ein nicht allzu kleiner Teil pfändbar. Da müßte man dir nur noch belassen, was du bis zum 31. März zum Leben brauchst. Also grob vereinfacht ausgedrückt.
Deine persönliche Situation, die 2014 gegeben war, heute im Nachhinein zu beurteilen, ist allerdings kaum möglich.
Re: Gerichtsvollzieher macht Taschenpfändung bei Geringverdiener
Verfasst: 24. Mai 2022, 08:54
von Harys
Ich wollte dieses nicht ganz unwichtige Detail in meinen ersten Post schreiben und hab es dann gelassen.
Es war der 9. Mai 2014. An diesem Tag habe ich die "Eidesstattliche Versicherung" abgeben müssen.
Nach meiner Rechtsauffassung hat die GV illegal gehandelt. Leider kann ich nichts mehr machen weil alles Verjährt ist.
Pfändungsfreigrenze in 2014: 1.045,04 Euro
Bei 31 Kalendertagen im Mai müssen mir jeden Tag bis Ende Mai 33,71 Euro zur Verfügung stehen.
Die Taschenpfändung war am 9.Mai. Das sind 23 Tage bis Monatsende.
Die GV hätte mir 23 Tage x 33,71 = 775 Euro überlassen müssen.
Alle Geldbeträge bzw. flüssiges Kapital (Bargeld, Sparkonto, Girokonto etc) zusammen die den berechneten Grenzwert von 775 Euro überschreiten hätte die GV von mir pfänden dürfen, z.B. per Taschenpfändung.
Diese Berechnung ist der GV damals in 2014 auch bekannt gewesen und mir auch. Ich teilte der GV mit, dass mein Einkommen weit unterhalb der Pfändungsfreigrenze ist, ich habe nämlich nur zirka 800 Euro Netto verdient.
Die GV sah sich dennoch im Recht eine Taschenpfändung durchzuführen und das sogar mit polizeilicher Hilfe.
Ich vermute, dass diese Berechnung aus irgendwelchen Gründen hier nicht greift.
Abgesehen von dem Freibeträgen bis Monatsende, die der GV zu berücksichtigen hätte, gibt es in dem hier beschriebenen irgendetwas was sie dennoch berechtigte mir mehr Geld abzugreifen als die Berechnung zulässt?
Re: Gerichtsvollzieher macht Taschenpfändung bei Geringverdiener
Verfasst: 24. Mai 2022, 10:24
von Witwe Bolte
Finde ich gut, dass Du Deine Erfahrungen hier teilst.
Was lernen wir daraus ?
Niemals mit Geld in der Tasche zum GV gehen !
Ich habe allerdings nur gute Erfahrungen mit GVn gemacht,
diese machen schließlich auch nur ihren Job
(der manchmal sogar ganz schön gefährlich ist und auch einige GV schob das Leben gekostet hat!):
https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 43080.html
Wenn man ehrlich und freundlich zu ihnen ist, sind sie es in aller Regel vermutlich auch.
Wenn man sie allerdings verar... will, dann können sie auch anders!
Auch das hier ist ganz interessant:
https://www.sn-online.de/Schaumburg/Lan ... eitsalltag
Re: Gerichtsvollzieher macht Taschenpfändung bei Geringverdiener
Verfasst: 24. Mai 2022, 21:51
von Harys
Ehrlicherweise war ich immer freundlich zu der GVin die 7 Jahre lang für mich zuständig war.
In der Zeit in der Sie mich betreut hatte war Sie GVin, OberGVin und schließlich HauptGVin.
Sie war alle 1,5 bis 2 Monate vor meiner Wohnungstüre um Schulden einzutreiben. In den meisten Fällen konnte ich die aktuelle Forderung der GVin mit etwas Aufschub machen. Ich habe Geld verdient aber es hat nie ausgereicht um sofort alle Schulden zu begleichen. Ich war monatelang hinterher mit der Zahlung meiner Schulden.
Ich kenne es so: Selbst wenn der Schuldner einen TV im Wert von 1000 € hatte wurde der vom GVin normalerweise nicht gepfändet. Wahrscheinlich sind diese GVs menschlich und hatten Mitleid mit den Schuldnern,
Im Gegensatz dazu war die für mich zuständige GVin schier unmenschlich. Sie hatte mich einmal von meinem zu Hause direkt ins Büro begleitet (ich war selbstständig und hatte 2 km entfernt ein Büro).
Ich durfte sogar in Ihrem Auto als Beifahrer mitfahren. In meinem Büro entdeckte Sie, dass ein zweiter Bildschirm an meinem Rechner angeschlossen war. Sie hat den mitgenommen und Sie war so fies und hat sogar den teureren von beiden ausgesucht. In der Auktion ging der Monitor für 70 € wieder an mich zurück. Gepfändet wurde auch noch ein Steckregal deren Erlös in der Auktion 15 € eingebracht hat. An die anderen gepfändeten Gegenstände kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich weiß aber, dass kein Gegenstand mehr als 70 € Erlös eingebracht hat und die 70 € war der Monitor. Insgesamt kamen ungefähr 250 € zusammen.
Ich weiß nicht ob der Erlös überhaupt die Kosten dieser Pfändungs-Maßnahme gedeckt haben.
Nachträglich bin ich einfach nur platt. In meinem Kopf geht nicht rein wieso es solche Leute gibt.
diese machen schließlich auch nur ihren Job
(der manchmal sogar ganz schön gefährlich ist und auch einige GV schob das Leben gekostet hat!):
https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 43080.html
Ich kann verstehen, dass Leute in ihrer Verzweiflung so etwas schreckliches machen.
Ich kann nur immer wieder bestätigen, dass ich wirklich freundlich zu meiner GVin war und diese mich leider nicht so gut behandelt hat.