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Zuviel vom Lohn abgezogen

Verfasst: 10. Mai 2022, 11:33
von Schuldenproblem
Hallo zusammen

Ich befinde mich seid 2019 in der inso . Ich bin berufstätig und mein Arbeitgeber zieht mir zuviel vom Lohn für die Restschuldbefreiung ab

Ich habe 2 Unterhaltspflichtige Kinder . Verdiene ca 2300 Euro netto laut Pfändungstabelle darf der AG mir ca 123 Euro abziehen . Aber er zieht mir jeden Monat zwischen 400 und 500 Euro ab . Ich habe dem AG 2 Mal hingewiesen aber er beruht sich auf ELStAM das ist ein Abrechnungsprogramm. Was mir im Prinzip egal ist was das Programm ausrechnet aber die dürfen nicht mehr wie in dieser Tabelle aufgeführt abziehen . Sehe ich doch richtig oder?

Wie ist das jetzt? Der AG sagt es zählt was das Programm ausrechnet und darauf berufen die sich . Der Insolvenzverwalter sagt ich muss mich an dem AG richten . Ich möchte nicht zum Gericht gehen aber das wird wohl der letzte Ausweg sein

Wenn der Arbeitgeber mir das Geld von den letzten 7 Monate nachzahlen wird darf ich das behalten? Oder geht in die insolvenz? Eigentlich ist es ja das Geld was mir zusteht hätte der AG nicht diesen Fehler gemacht . Ich muss ja auch Unterhalt bezahlen

Lg

Re: Zuviel vom Lohn abgezogen

Verfasst: 10. Mai 2022, 12:07
von Witwe Bolte
" ... zwischen 400 und 500 Euro ... " passt ja zu gar nichts.
zB hier ist ein Pfändungsrechner:
https://www.justiz.nrw.de/BS/broschuere ... /index.php

Wenn Null Unterhaltsberechtigte, dann müssen von 2.300,- netto 733,15 € abgeführt werden.
Wenn zwei Kinder, dann 125,31 €.
Wenn nur eines, dann 287,96 €.

Weiß Dein AG denn, dass Du zwei Unterhaltsberechtigte hast ?
Aber jetzt nicht: " ... das hab ich ihm doch gesagt!"

Frag ihn doch mal, wie viele "Unterhaltsberechtigte" bei ELSTAM bei Dir hinterlegt sind,
(das sind ja die Daten vom Finanzamt).

Früher stand so was auf der Lohnsteuerkarte, das denkt sich der AG ja nicht einfach so aus,
und da kann auch kein Personalbearbeiter einen Tippfehler bei der Eingabe machen.

Oder ruf doch selbst mal beim Finanzamt an und frag dort nach.
Und frag auch gleich, was sie ggf. für Nachweise brauchen.
Einfach so auf Zuruf wird dort auch nicht funktionieren.

Viel Glück!

Re: Zuviel vom Lohn abgezogen

Verfasst: 10. Mai 2022, 12:16
von Schuldenproblem
Danke für deine Antwort. Ja mein AG weiß das ich 2 Unterhaltspflichtige Kinder habe . Ich habe ihm Geburtsurkunde eingereicht, und auf der Abrechnung steht auch kfb 1 also 2 Kinder

Re: Zuviel vom Lohn abgezogen

Verfasst: 10. Mai 2022, 12:41
von Witwe Bolte
Ist die Geburtsurkunde "frisch" ?
Also von 2022 ?

Was bedeutet "kfb 1", das kenne ich nicht, sorry.

Ich würde, wie gesagt, mal selbst beim Finanzamt anrufen,
denn ELSTAM ist, wie gesagt, kein Abrechnungsprogramm,
sondern quasi die elektronische "Lohnsteuerkarte".

Wenn Deine Kinder da nicht draufstehen, dann kann Dein AG da auch nichts ändern.
Die Daten in ELSTAM ändern kann nur das Finanzamt.

Re: Zuviel vom Lohn abgezogen

Verfasst: 10. Mai 2022, 14:41
von AdiDana
Hallo,
ich würde zuerst auch schwarz auf weiß klären, was genau auf der Elstam steht. Ihre aktuellen ELStAM Daten werden in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben jedoch jederzeit die Möglichkeit Ihre aktuellen ELStAM in Mein ELSTER abzurufen. Wenn da was nicht stimmt, dann Meldung an das Finanzamt. Kann es sein, dass ein oder beide Kinder bei den Müttern auf der Lohnsteuerkarte stehen?
Ist die ELStaM richtig und der AB pfändet dennoch zu viel und der TH oder IV kümmert sich nicht darum, dann würde ich einen Brief ans Amtsgericht schreiben und um Berechnung und Klärung bitten.
l

Re: Zuviel vom Lohn abgezogen

Verfasst: 10. Mai 2022, 15:19
von Schuldenproblem
Geburtsurkunde ist von 2007/2009 daran ändert sich nichts auch wenn ich eine neue hole bleibt Geburtsdatum gleich .

Kfb heißt Kinderfreibetrag und da steht 1 also 2 Kinder weil 1 Kind wird als 0,5 Kind gezählt

Die Mutter geht nicht arbeiten deswegen habe ich beide Kinder drauf

Re: Zuviel vom Lohn abgezogen

Verfasst: 10. Mai 2022, 15:50
von habwiederwas
Schuldenproblem hat geschrieben: 10. Mai 2022, 15:19 Geburtsurkunde ist von 2007/2009 daran ändert sich nichts auch wenn ich eine neue hole bleibt Geburtsdatum gleich .

Kfb heißt Kinderfreibetrag und da steht 1 also 2 Kinder weil 1 Kind wird als 0,5 Kind gezählt

Die Mutter geht nicht arbeiten deswegen habe ich beide Kinder drauf
Hä?
Ich habe 4 Kinder und da stand auch immer 4 drauf.
Warum wird ein Kind als ein halbes gezählt? Ihr wohnt doch alle in einem Haushalt, oder?

Re: Zuviel vom Lohn abgezogen

Verfasst: 10. Mai 2022, 15:59
von Witwe Bolte
Lt. Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderfreibetrag
" ... Für Kinder von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, wird regelmäßig als Kinderfreibetragszahl 0,5 eingetragen. ..."

Aber das kann man wohl ändern (von 0,5 auf 1 pro Kind).
Ich wiederhol mich: Ruf beim Finanzamt an und frag da nach, was die haben wollen (von Dir oder vom anderen Elternteil), damit bei Dir aus 0,5 pro Kind 1,0 wird.

Dem anderen Elternteil bist Du aber nicht unterhaltspflichtig ?
Sonst hättest Du ja drei Unterhaltsberechtigte.

Re: Zuviel vom Lohn abgezogen

Verfasst: 10. Mai 2022, 18:04
von Schuldenproblem
Echt das geht? Von 0,5 auf1 ? Das wusste ich ja nicht . Die Kinder leben bei der Mutter . Und ihr gegenüber bin ich nicht Unterhaltspflichtig

Re: Zuviel vom Lohn abgezogen

Verfasst: 11. Mai 2022, 11:40
von AdiDana
Wenn die Mutter nicht arbeiten geht, kannst du beide Kinderfreibeträge in voller Höhe beantragen, zumindest so lange, bis sie wieder arbeiten geht. Außerdem würde ich beim Gericht um Erhöhung deines Freibetrages und der Anrechnung der BEIDEN Kinder beantragen und nicht 2 halbe, sofern du Unterhalt zahlst, steht dir das zu.