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Lohnpfändung,inhalt zwangsvollstreckungstitel für Arbeitgeber

Verfasst: 23. Apr 2022, 10:50
von Simert
Hallo.
Habe reichlich fragen hier die ersten paar:

1.der gläubiger hat ein titel vom gericht. Und zeigt es dem Arbeitgeber, zwecks lohnpfändung.

2.Was alles steht im titel?

zb.seit wann wird geschuldet.
Die Höhe der schulden.
Bis wann wird geschuldet / wann es abgezahlt wird.

Danke für eure Antworten

Re: Lohnpfändung,inhalt zwangsvollstreckungstitel für Arbeitgeber

Verfasst: 23. Apr 2022, 16:15
von Shopgirl
Simert hat geschrieben: 23. Apr 2022, 10:50 zb.seit wann wird geschuldet.
Die Höhe der schulden.
Ja und ja
Bis wann wird geschuldet / wann es abgezahlt wird.
Bis wann? Was meinst du damit?

Re: Lohnpfändung,inhalt zwangsvollstreckungstitel für Arbeitgeber

Verfasst: 24. Apr 2022, 10:30
von Simert
Ok. DANKE Ihnen Schopgirl.


Weitere fragen.

Wird es irgendwann passieren das der Schuldner auch Persönlich in der Phase bis zum erhalt des titel für den Gläubiger ,beim gericht erscheinen muß?

Oder wird das ganze durchgezogen ohne das der Gläubiger zum Gericht erscheinen muss.

Re: Lohnpfändung,inhalt zwangsvollstreckungstitel für Arbeitgeber

Verfasst: 24. Apr 2022, 12:40
von Witwe Bolte
Der Gläubiger HAT einen (Vollstreckungs-) "Titel", wenn es eine Lohnpfändung gibt
(oder der Lohn wurde wurde "abgetreten", dann braucht er keinen Titel).

Und nein, weder ein Gläubiger, noch ein Schuldner muss jemals persönlich zum Gericht,
wenn es bereits eine Lohnpfändung gibt.

Zum Gericht muss man nur dann (beide, der Gläubiger und der Schuldner),
wenn der Gläubiger dem Schuldner einen Mahnbescheid geschickt hat
und der Schuldner diesem Mahnbescheid widersprochen hat
(und damit sagt: "Stimmt gar nicht, ich schulde dem gar nix!").

Dann kann der Gläubiger ein Gerichtsverfahren beantragen
und dann muss ein Richter entscheiden, wer nun Recht hat
(besser: Wer nun "Recht" bekommt - denn "Recht haben" und "Recht bekommen"
sind nun mal zwei verschiedene Sachen).

AbernNicht vergessen:
Wenn die Lohnpfändung bei Deinem Arbeitgeber beendet ist
(der Arbeitgeber muss die Lohnpfändung ja erfüllen - mehr aber auch nicht),
dann solltest Du UNBEDINGT den "Titel" vom Gläubiger zurückverlangen!

Nicht, dass der Gläubiger in Zukunft nochmal versucht, mit demselben Titel
eine zweite Lohn- (oder Konto-) Pfändung gegen Dich zu erwirken.

Alles klar?
Viel Glück!

Re: Lohnpfändung,inhalt zwangsvollstreckungstitel für Arbeitgeber

Verfasst: 24. Apr 2022, 14:17
von Simert
oder der Lohn wurde wurde "abgetreten", dann braucht er keinen Titel).
Was heißt lohn abgetreten .
Steht so was im Kreditvertrag ?

Re: Lohnpfändung,inhalt zwangsvollstreckungstitel für Arbeitgeber

Verfasst: 24. Apr 2022, 14:20
von Simert
Die diakonie rät im meiner situation , aufhören soll raten zu zahlen.

Was würde passieren wenn ich es mache .
In monaten ausgedrückt.wann wäre Er bei meinem A..geber

Re: Lohnpfändung,inhalt zwangsvollstreckungstitel für Arbeitgeber

Verfasst: 24. Apr 2022, 18:39
von Witwe Bolte
Ja, so eine Abtretungsklausel steht normal in jedem Kreditvertrag.
Etwa in dem Sinn: Wenn Du ein, zwei oder drei Raten im Rückstand bist,
darf der Kreditgeber sofort auf den pfändbaren Teil Deines Lohns bei Deinem Arbeit zugreifen.

Er braucht dann nicht erst noch Geld auszugeben für einen Mahnbescheid,
und dann abwarten, bis er einen Vollstreckungsbescheid ( = "Titel") vom Gericht bekommt,
er legt dem Arbeitgeber nur Deine Erklärung vor - und fertig.
Geht viel schnell und ist viel billiger. Für den Kreditgeber (meist ja eine Bank).

Was steht in Deinem Kreditvertrag ?
Wartet die Bank einen oder zwei oder drei Monate ?

Warum willst Du dem Rat der Diakonie nicht folgen
und die Ratenzahlung sofort einstellen ?