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Pfändungsfreigrenze

Verfasst: 8. Apr 2022, 21:04
von gabor
N´abend an die Experten,

meine Pfändungsfreigrenze liegt bei StKl. 1 zur Zeit bei etwa 1250,00 Euro.
Alles darüber hinaus schnappt sich das Finanzamt. Anders, als andere Gläubiger, sind die nicht bereit eine
Ratenzahlung zu vereinbaren. Nun wird mein Abschlag für Gas ab Mai um 150 Euro erhöht, sowie der für Strom um 45 Euro. Zudem erhöht sich meine Medikamentenzuzahlung von 70 auf 105 Euro. Ich bin so nicht mehr lebensfähig, geschweige denn, dass ich meinen Mietzins bedienen kann.
Frage: kann man einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrages stellen, und wenn ja: wo?

Danke vorab.
Gabor

Re: Pfändungsfreigrenze

Verfasst: 8. Apr 2022, 22:28
von mucel
Du kannst beim Vollstreckungsgericht einen Antrag nach §850f ZPO stellen, dass dein Pfändungsfreibetrag erhöht wird. An eine Entscheidung des Gerichtes wäre das Finanzamt nach §319 AO gebunden.

https://dejure.org/gesetze/ZPO/850f.html
https://dejure.org/gesetze/AO/319.html

Mach also eine Aufstellung über alle Einnahmen und notwendigen Ausgaben, mach Kopien von Nachweisen (Mietvertrag, Abschläge Gas und Strom etc.). Dein Vollstreckungsgericht sollte eigentlich eine Stelle haben, bei der du den Antrag dann zur Niederschrift stellen kannst.

Re: Pfändungsfreigrenze

Verfasst: 9. Apr 2022, 00:03
von imker
wird "nur" das Kontoguthaben gepfändet? Pfändet das FA oder ein Driiter auch beim Arbeitgeber den Lohn?

Du musst mit Anträgen oder Gestaltungen Deines Lebens erreichen, dass "nur" der Betrag gepfändet wird, der auch bei einer Pfändung beim Arbeitgeber gepfändet werden würde.