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Was davon ist pfändbar?

Verfasst: 7. Apr 2022, 19:00
von PCKB
Hallo liebe Community,

ich lebe von Sozialhilfe und habe kaum etwas. Nun ist es so, dass ich einige Dinge über die Jahre geschenkt bekommen habe. Nun hat sich die Stadt gemeldet und will bewegliche Sachen pfänden. Ich hab schon vieles gelesen, aber ganz konkret wollte ich nochmal nachfragen.

Kenwood Küchenmaschine aktuell neu für 280€
Dyson Stuabsauger V11 Absolut, damals neu für 500€, aber ich habe noch Ersatzteile die nicht dazu passen. Mit anderen Worten, so wie der da steht ist das alles nicht Original.
Kaffeemaschine Yura Impressa c70 aus dem Jahr 2013.
Apple Home Pod Mini 80€ neu.

All diese Geräte habe ich gebraucht gekauft und pflege sie sehr.
Was ist mit Lautsprecher von B&W ? Oder einem großen TV Panasonic DWX 904 aus dem Jahr 2016.

Wenn ich zwei schöne Sofas als Ausstellungsstück gekauft habe. Können die mir einen davon wegnehmen?
Oder ich habe einen einzigen Tisch der höhenverstellbar ist. Können die den wegnehmen und mir ein 10€ Teil von Ikea hinstellen?

Über diese genauen Produkte würde ich wissen, was damit passiert?

Darüber hinaus wollte ich euch fragen, darf ich die Geräte mit AutoLack Farbe beschmieren? Also meinen Namen drauf Schreiben? So dass die schwerer zu verkaufen sind? Und die vor einer Pfändung zu schützen?

Re: Was davon ist pfändbar?

Verfasst: 7. Apr 2022, 19:12
von Witwe Bolte
Was will die Stadt denn von Dir haben ?
Wieviel ?
Wofür ?

Re: Was davon ist pfändbar?

Verfasst: 7. Apr 2022, 19:31
von PCKB
27 € wegen einem Schiedsverfahren.
Und dann sind hier und da noch weitere Kosten. Um und dann Abmeldung des Gewerbes. Außerdem 360 GEZ , ich habe die Befreiung nicht hingeschickt. Oder es gibt noch einen alten Inkassobüro was eine Forderung gegen mich gekauft hat.

Aber jetzt gerade hat sich die Stadt mit diesen 27e angekündigt. Eventuell wissen die auch nicht, dass ich bei einer Gerichtsvollzieherin vor 3 Jahren Eidesstaalich gesagt habe das ich nicht s habe.

Re: Was davon ist pfändbar?

Verfasst: 7. Apr 2022, 19:48
von PCKB
Darf ich noch hinzufügen, dass ich viele FFP2 und FFP3 original verschweißte Masken habe. Ich bin auch ein Pflegefall und habe diese umsonst bekommen. (200kartons x10 Stück) Dürfen die so etwas mitnehmen? Oder ich habe immer für ein Jahr im Voraus Getränke. Säfte und Wasser im Keller 25 Kisten. Dürfen die den Pfand oder die Getränkekisten mitnehmen?

Ja, ich lebe wirklich so. Deswegen frage ich.

Wer entscheidet eigentlich, was genau mitgenommen wird? Wir sich erstmal alles angeschaut und dann das Kleinste genommen?

Re: Was davon ist pfändbar?

Verfasst: 7. Apr 2022, 19:48
von Witwe Bolte
Wenn Du nicht eine "profimäßiger" Schuldner bist, der wiederholt vorsätzlich Schulden macht schon in dem Wissen, das niemals zu bezahlen, dann brauchst Du Dir, denke ich, keinen Kopp zu machen.

Lass das mit dem Lack.
Bitte den Vollstrecker rein, sei freundlich, biete ihm ein Glas Wasser an, erzähl ihm von der VA (Vermögensauskunft heisst das heute, früher hiess das Eidesstattliche Versicherung).
Hast Du noch eine Kopie? Dann zeig sie ihm (oder ihr).

Die kennen ihre "Pappenheimer" und lassen sich auch nicht gern verar ...
aber wenn Du glaubhaft vermittelst, dass Dir das alles leid tut, dass Du Dir diese Situation auch nicht ausgesucht hast, dass Du ja gern würdest, aber wirklich nicht kannst ... gerade jetzt, wo alles so teuer ist.

Ich vermute mal, dass sich der Mensch von der Stadt kaum bei Dir umschaut.
Der setzt sich an den Tisch und schreibt sein Protokoll über eine "fruchtlose Pfändung".
Und fertig.

Die machen auch nur ihren Job, also sei halbwegs nett zu ihm / ihr.

Viel Glück!

Der Aufwand für die ist doch viel zu groß, irgendein Teil von Dir mitzunehmen, das zu Verkaufen (oder auch nicht), dann die korrekte Abrechnung ... alles viel zu viel Aufwand.
Es sei denn, da will es Dir einer mal zeigen, dass die Stadt sich von Dir nicht verar ... läßt.
Es liegt also bei Dir, bei Deinem Verhalten.
Glaube ich.
Das sehen andere vielleicht anders.
Letztlich bleibt die Entscheidung bei Dir, was Du tust.
Aber das mit dem Lack ist echt quatsch!

Hier steht, was nicht pfändbar ist, s. ZPO § 811:
https://dejure.org/gesetze/ZPO/811.html